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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Lauis. 545

werden, und man auch dieselben häufig nur mit Mühe oder gar nicht mehr zurück bekomme; endlich"erde gegen Einzelne allzu große Nachsicht ausgeübt. Die Jahrrcchnung empfiehlt dem Landvogt, überNachfrage zu halten. 8 13. st 371. 1781. Abermals beschwert sich Glarus darüber, daß seine."gehörigen zur Zeit des Jahrmarktes gleich den Fremden doppelte Taxen zu bezahlen hätten, woraufbohl von dem Landvogte als dem Landschreiber erklärt wird, zur fraglichen Zeit müsse dies auch vonEinheimischen geschehen. Man läßt es bei dieser Anzeige bewenden. 8 12. st 372. 1787. DieEtherische Gesandtschaft thcilt instruktionsgemäß die im vorigen November an seinen Stand cingckommcne

^ der Häupter der III Bünde mit, zufolge deren auf dem Lauiscr Jahrmarkte von 1785 die

owödianten auf dem Marktplatz mit Gepränge und Gewehr erschienen seien, wodurch das Vieh dermaßen'"Unruhe gekommen, daß daraus großes Unglück hätte entstehen können, welchem Unfug für die Zukunft^steuert werden sollte. Es fällt der Bericht, die bündnerischcn Viehhändler hätten damals sich selbst beiLandvogte beklagt und es sei unverzüglich Abhülfe verschafft worden. 8 28. st 373. 1 781». Auf die>tte der Vicini zu Lauis, sie möchten weiter bei dem Rechte geschützt werden, die sogeheißcncn BänkeBänklcin und andere öffentliche Spiele zur Zeit der Jahrmärkte verpachten zu dürfen, läßt man durche Kommission eine Prüfung der hierauf bezüglichen Documcnte vornehmen, deren Resultat dahin geht,schon 1513 dem Flecken durch hoheitliche Urkunden alle althergebrachten Vorrechte und Freiheiten,'"entlich hie Verpachtung der Bänke und Bänklein, nebst dem Genüsse mehrerer von Polizeianstaltcn^ststßcuden Emolumcntc ausdrücklich bestätigt und diese Nechtsamcn in den Jahren 1649, 1652 und 1673orum bekräftigt worden seien. 8 26. st 374. 171 »tt. Die Mehrheit der Stände hat bereits beschlossen,.^'oini bei ihrem Privilegium zu schützen und demzufolge die 1513 ertheiltcn und 1649, 1652 und. bestätigten Freiheiten in der ausdrücklichen Meinung erneuert, daß diese Vorrechte nur im LaufelSn October oder der Zeit des Jahrmarktes ausgeübt werden sollen. 8 15. st 375. I71»it. Es

der Bericht, daß während des Lauiscr Jahrmarktes zum größten Acrgcrniß des Fleckens sich daselbst

solch'^ H"""" aufhalten, weshalb Nidwalden verlangt,daß die erforderliche Remedur zu Tilgung

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. Ausführung der Studenten bei den Somaskern aufmerksam. In Folge dieser Beschwerden wird von

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höchst sträflicher Vergchung verschafft werde". Zugleich macht die lucernerische Gesandtschaft auf die

^"hrrechnung eine polizeiliche Verordnung erlassen. 8 32.

t>. Schulen.

»ls ^"6- 1781. Nachdem eine hicfür erwählte Kommission sowohl mit den Vorstehern der Klöster^ Agenten des Fleckens Lauis in Bcrathung getreten, beantragt dieselbe, daß die Franciscancr^^'"oritcn bei St. Franciscus versuchtet sein sollen, die Jugend im Lesen, Schreiben, Rechnen undSprache zu unterrichten, die Somaöker die Grammatik, Humanität, Rhetorik und Philo-s die Kapuziner die Moralthcologie und die Franciöcaner oder Zoccolanten bei Maria der

^r s/ ^ Dogmatil dociren sollen und daß zwei der würdigsten Einwohner des Fleckens zu Aufschernshul Schulen zu erwählen seien. Zugleich soll Lauis obliegen, den Minoritcn für die Normal-

es ^ ^ anständiges Local, sowie den Professoren der Moral und Dogmatil ein Lchrzimmer, das auch. ^öewahrungSort für die Bücher dienen kann, anzuweisen. Diese Anträge werden von der Mehr-Hste ^ Gesandtschaften -ul ratikcanckum, von den übrigen .-ul rekoronckum genommen. 8 3. st 377. 178S.ll^^^bings niedergesetzte Commission berichtet, daß die Franciscancr sich gegen den ihnen zugedachten'"cht sträuben, vorschützend, cS finden sich in dem Flecken Lauis genügsame Lehrmeister für solche

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