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Lauis.
Art. 214.„ 215... 216.
178«.1788.17»«.
Bern.
Schwhz.
Glarus.
Rudolf Ludwig von Erlach, des großen Raths, von Bern.
Johann Walter Rudolf Bellmont, alt Seckclmcister, von Schwhz-Johann Ncponmk Franz Laver Gilli, alt Landvogt zu Uznach, de»Glarus.
„ 217. 17»2. Solothurn. Franz Joseph Benedict Urs Schwaller, des großen Raths, von Sol»-
thurn. (Er ward am 26. März 1793 zum Mitglied des dasige"kleinen Raths erwählt.)
„ 218. 17»? „ Urs Laver Joseph Anton Zeltner, des großen Raths, von Solothur»'
(Als Amtsstatthalter für den noch übrigen Tour von Solothur»')„ 219. 17»1. Lucern. Joseph Martin Leodcgar Amrhyn, des kleinen Raths, von Lucer»-„ 220. 17»«. Nidwalden. Jost Remigius Traxler, alt Landammann, von Stans.
b. Besoldung des Landvogtcs.
Art. 221. 1788. Von der berncrischen Gesandtschaft wird in Anregung gebracht, der LandvogtErlach vermeine Schaden zu erleiden, weil die von der Landschaft zu bestreitende Besoldung in denschicdenen Civildecreten ungleich bestimmt sei, worauf die Jahrrechnung durch die Gesandten von Basel »»°Schaffhausen eine Untersuchung veranstalten läßt. Aus dieser ergibt sich, es finden sich zwei italien'ODecretenbücher von 1696 vor, von denen das eine von sechs Regenten unterzeichnete sichtbar undso verändert worden sei, daß man das früher Geschriebene nicht mehr zu cnträthseln vermöge, wähc^das andere nicht unterzeichnete von 3119 Pfund 14 Kreuzern spreche und in dem deutschen Decret^buche von 1694 sei die landvögtliche Besoldung auf 2119 Pfund 14 Kreuzer Lauiserwährung fixirt,Summe auch in einem andern deutschen Exemplar von 1696 vorkomme. 8 25. ß 222. 178». D« ^
angestellte Untersuchung zeigt, daß einem Landvogt niemals 3119 Pfund 14 Kreuzer bezahlt worden
sind
so wird dem Landvogteiamt aufgetragen, sich im Laufe des Jahres alle Mühe zu geben, mehr Lichidiese Sache zu bringen und beschlossen, es einsweilen bei der bisher üblich gewesenen Summe2119 Pfund 14 Kreuzern bewenden zu lassen. § 14. ss 223. 17»«. Der Landvogt berichtet, sein _gänger habe trotz sorgfältiger Nachforschung nicht finden können, daß die landvögtliche Besoldung U ^3119 Pfund 14 Kreuzer betragen habe. Die Mehrheit der Gesandtschaften läßt es also bei den 211914 Kreuzern verbleiben. Bern, Unterwaldcn, Glarus und Freiburg nehmen die Sache a ,l rekeronclum- -
o. Landschrcibcr. >
Art. 224. 17»«. Dem Landschreiber von Beroldingcn wird aufgetragen, ein geeignetesals Canzleisubstitut vorzuschlagen. Auf seine geringen, sich nur auf etwa 400 Gulden erstrecke» ^Canzleieinkünfte hinweisend, ersucht derselbe, man möchte hievon abstehen und in Folge dessen erlau ^Jahrrechnung dem Landschrcibcr für einmal noch in seinen Verrichtungen fortzufahren. Es wird ^zugleich einmüthig gefunden, daß der alt Statthalter Niklaus von Stopani, als wirklicher ^»tersch^^,alle Jahrrechnungsgeschäfte, wie auch die Abschiede dieses Jahres besorgen solle, wofür ihm der ^schreiber acht alte spanische Dublonen zu bezahlen habe; die Emolumente aber sollen dem Landschreid^ ^bisher gebühren. 8 23. ß 225. 17»1. Der von dem Landschreiber als Canzleisubstitut vorgeschie>iss» ^Statthalter Stopani wird einhellig bestätigt, in der Meinung, daß ihm acht alte spanischesowie die ihm sonst als Unterschreibe! gebührenden 24 Filippi durch den Landschreiber entrichtetsollen. 8 19. ß 226. 17»2. Betreffend den Canzleisubstituten fügt Zürich noch bei, daß zur H»