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Grafschaft Baden.
X. Aare.
Art. 258. 1702. Bei Eien, wie auch unweit Dettingen und Coblenz, berichtet der Landv^seien vier neue Kiesansätze in der Aare entstanden, deren Besitz verschiedene Gemeinden und Privatpersonansprechen, während andere Particularcn diese Kicsstellcn gegen einen gehörigen Canon überneh>Nwollen. Das Landvogteiamt erhält den Auftrag, hierüber auf nächster Jahrrechnung Genauerestheilcn. § 15. ß 259. 1703. Diesem Ansinnen leistet dasselbe in ausführlichem Referat Genüge, lvoN'hervorgeht, die Alluvioncn steigen auf mehr als hundert Jucharten an. Nach vormaligen Beispi^überläßt die Jahrrechnung diese Kiesansätze lehenswcise verschiedenen Gemeinden und heißt dendem Abschied einverleiben, 8 13.
I.. Obcrcndingcn.
Art. 269. 170Ä. Auf das Ansuchen der Gemeinde Obcrcndingcn, fünfundzwanzig bis dreißig^charten ihrer Hoch- und Frohnwaldung urbar machen und größtcutheils mit Weinreben bepflanztdürfen, wird das Landvogteiamt beauftragt, einzuberichten, wie die landesherrliche Bewilligungsprachen, was für ein Lehencanon bestimmt und wie das Land selbst zum Vortheilc der Ortsbcwe^vertheilt werden könnte. 8 17.
Coblenz. .
Art. 261. 1703. Bei einer am 12. Mai 1795 zu Coblenz entstandenen Feuersbrunst wurden ^Einäscherung von vierzig Wohnhäusern und Scheunen 59 aus 335 Seelen bestehende Haushalt»^in die traurigste Lage versetzt, und es ist der Brandschaden auf 44799 Gulden geschätzt worden-mau jetzt noch mit der Einsammlung der Licbcsstcucrn in der Grafschaft beschäftigt ist, wird deinvogteiamt aufgetragen, seiner Zeit deren Gesammtergcbniß einzuberichten, auch vernimmt die Jahrrech'^mit Vergnügen die von einigen größcrn Ortschaften innerhalb und außerhalb der Grafschaft an den 'gelegte Mildthätigkeit, und billigt die vom Landvogte veranstaltete Anbringung von Ziegel- stattdächern, wie die verhältnismäßige Auseinandersetzung der neuen Gebäude. 8 17. » 262. 170ll>Landvogteiamt meldet, die in den Ständen sowohl als in der Grafschaft gefallenen Beiträge seien ausbeträchtliche Summe von 9879 Gulden angestiegen. 8 12.
22. Personelles.
Art. 263. 1780. Auf das Ansuchen des rcformirten Pfarrers der Gemeinden Gebistorf uiwmcnstorf um Vcrabfolgung eines Beitrages an den Unterhalt eines auf dem Hosstctterhof 1773 örenen, daselbst vcrtischgcldcten Waisenknaben, dessen Vater, Namens Hans Caspar Biel, einwar, entschließen sich Zürich und Bern, da dieses Kostgeld nur bis in das zehnte Jahr deslangt wird, zu einem jährlichen Zuschüsse von achtzehn Gulden. 8 35. 264. 1781. Diedes Maurermeisters Anton Schwarz, von Bremgartcn, welcher den Canzlcibau in Baden auSgeM ^und an seinem Verding mehr als 699 Gulden eingebüßt haben soll, wird in den Abschied aufgen^'' -
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und Zürich ersucht, den beiden andern Ständen gelegentlich seine Gesinnungen zu eröffnen, wie ^zu entschädigen sein möchte. 8 18. ß 265. 1782. Dem Begehren des Gclcitbcstchcrs Uhr, von
um einen Nachlaß an dem ihm 1789 um 635 Gulden verliehenen Geleit willfahrt die Jahrrcchnung ^Ratificationsvorbehalt dahin, daß er von nun an jährlich nicht mehr als 699 Gulden bezahlen müsse- §i ^266. 1787. Der von dem Obersten Jauch für Schulden rechtlich belangte Herr von Tschudi, alt H