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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Oberes Freiamt.

feierlichste lcdig gesprochen, mithin alle diejenigen obcrherrlichcn Rechte, die bisdahin von Uns darin besessen "ausgeübt worden, auf die Landschaft selbst übergetragen und dieselbe als ein wesentlicher Theil der schweizttWEidgenossenschaft anerkennt werde, mit dem einzigen Vorbehalt, daß die Art ihrer Vereinigung mit derselben eingemeineidgcnössischen Berathung anhcimgestcllt bleiben solle. Da Uns übrigens aus tragender Zuneigung fürLandschaft daran gelegen ist, daß fremde Einmischung verhütet und gefährlicher Anarchie im Innern vorgebogcn wer 'so wird dieselbe unverwcilt die sorgfältigsten Anstalten treffen, damit Ordnung und Ruhe bis zu Einführung ^neuen Verfassung beibehalten, für die Sicherheit aller Personen und des öffentlichen sowohl, als des Privatcigenthukräftig gesorgt, auch zu eben diesem Ende alle provisorisch angeordneten Regierungsstellen in ihren wichtigentungen bis zu Vollendung der neuen Ordnung der Dinge keineswegs gestört werden. Zu wahrem festen blrkundgegenwärtiges Instrument mit des Standes Zürich gewohntem Jnsiegcl verwahrt und von einem seiner Staatsschre>eigenhändig unterzeichnet worden, so bcschchen ^

Zürich, den 28. März 1798. -^ann Z->kob Y>rz

«.)

Grafschaft Waden.

8.

9.10.

II.

12.

I».

I n

Beeidigung von Beamten, 440.

AmtSrcchnung. 44 30.

Kaution für hoheitliche Gelder. 34. 32.

Huldigung.

». Den Ständen. 33. 34.

I>. Dem Hochstift Konstanz. 35. 3«.

Archiv. 37-43.

Markensachen. 47Sl>.

Landrcchtssachen.

». Regulativ. Sl54.d. Landrcchtsertheilungcn. 55 38.

«. Landrechtsabweisung. 33.

Grundbesitzcrwerbung. 7l>72.

Einhcirathungen. 73.

Polizeiliches.

». Harschierrechnung. 74. 75.l>. Strafjenbcttel und Armenverpflegung. 73.c. Forstmandat. 77.

U. Müller- und Bäckerordnung. 78.

Zudicatur.

>4. Zudicatur- und Competenzzwiste.

». Mit der Hofmeisterei KönigSfelden. 73. 80.

I>. Mit dem GotteShause Wettingen. 84.c. Mit dem Amte L-uggern. 82. 83.a. Mit dem Hochstifte Konstanz.

1. Wegen WirthschaftSbewilligungen zu Rietheim.84-87.

2. Wegen Zehnten- und Grundzinssachen.

er. Ueberhaupt. 8832.ff. Zu Nietheim. 33 35.

Ii. Anerkennung der Zudicatur. 33. 37.

Zustizsachen.

». Rechtstrieb. 38.t>. Proceßkosten. 33. 4M.c. Acceß vor der Jahrrcchnung. 404.

U. Rcvisionsertheilung. 402. 403.

Grundzins- und Zehntensachen. 404-444.

h a l t.

14. Getreide. 442443.

1,4. Münzwesen. 447433.

15. Straßenwcsen.

^ Straßen.

g. Ueberhauvt. 437455.

b. Bon Baden nach Mellingen. 453434.

0. Von Baden nach Kaiserftuhl. 432434.

ck. Von der Fähre zu Windisch bis an die Zürch^ß435 433.

«. Von Bade» durch das Siggenthal nach Zurzach, ^k. Von Zurzach nach Kaiserstuhl. 474 477.x. Von Zurzalh nach Eaddelbnrg. 478. 473.v. Straßenfond. 480. 48l.

<!. Straßeninsvector. 482483.

17. Weg- und Brückengelder.

». Ueberhaupt. 487.i>. Zu Wetting-». 488434.

«. Zu Tägerfelden. 432434.ei. Zu Zurzach. 435. 433.e. Zu Mellingen. 437 - 200.k. Zu Baden und Mellingen. 204-203.x. Zu Bade». 204.

1«. Kirchenfachen. 205 - 207.

I». Klöster. 208 - 243.

2«. Juden. 244-220.

21. LocalcS.

,4. Stadt Bade».

». Eanzleigebäudc. 224.

b. Stadthalde. 222.

c. Repetirschnle. 223.

,1. Schloßhalde. 224.k. Armenfond. 225.

4. Reformirte Kirche. 223 223.g. Rcformirtes Pfarrhaus. 230.

4>. Vcrcnabad. 234 233.

1. Apotheken. 234. 235.

>e. Rathhau«. 233.