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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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396 Rheinthal.

35. 178Ä. Obigem Beamten wird seine diesjährige, letzte, von äußerster Genauigkeit und Sparsainkcüzeugende Rechnung über die Baukosten in der Canzlei unter Verdankung abgenommen und beschlossen, cssei ihm von jedem Stand der auf denselben fallende Kostentheil zu vergüten. 8 18. ß 36. 1783. Abnahmder ersten, von Landschreiber Lombach gestellten Rechnung über die Kosten für Unterhaltung des Can;le>gebäudes. 8 19. ß 37. 17»«. Abnahme der zweiten. 8 19. ß 38. 1787. Der dritten. 8 18. ß 39. 1?^'Der vierten. 8 19. » 46. 17»«. Der fünften. 8 18. ß 41. 1799. Der sechsten. 8 17- » 42.Der siebenten. 8 18. !> 43. 1792. Der achten. 8 28. ß 44. 1793. Der neunten. 8 19. !> 45. 1^'Der zehnten. 8 18. !> 46. 1793. Abnahme der ersten, von Landschreibcr Johann Heinrich Toblcr gestehRechnung. 8 17- » 47. 179«. Der zweiten. 8 19. I! 48. 1797. Der dritten. 8 18.

Ä. Archiv.

Art. 49. 1778. Da nach dem Berichte des Landschrcibcrs das hoheitliche Lchcnurbar in vollkommen^Ordnung sich befindet, soll dieser Materie in dem Abschiede nicht mehr gedacht werden. 8 58. ß 56.

Weil die Abschicdssammlung höchst lückenhaft war, ließ man dieselbe zum Gebrauche des Landvez^und der Canzlei nach der im Staatsarchiv Zürich befindlichen vervollständigen, welche Arbeit 47 Gul^36 Schillinge Z. V. kostete. Mit Ausnahme von Glarus tragen die Stände dem Landschreibcr auf, ^Ausgabe in die nächste Canzlcircchnung zu bringen. 8 19. ß 51. 1788. Glarus gibt nunmehr gleiche 'seine Zustimmung. 8 26.

3. Markensachen.

Art. 52. 177». Rücksichtlich des Streites über die Marken auf dem Bauricd gegen den ^Rhein zwischen dem Landvogteiamtc und der fürstäbtischcn Statthaltern Norschach haben sämmtliche StKmit Ausnahme von Zug, das diesen Punkt all i-eldrkn«i»m nimmt, den von dem Landvogtc eingesätVerglichsentwurf genehmigt. Es wird nunmehr demselben aufgetragen, dieses Instrument doppelt azufertigcn, auch die Setzung der Marksteine so bald als möglich vorzunehmen. 8 65. ß 53. 1779. ^Verbal konnte nicht verfaßt werden, weil bei dem Bussergrabcn noch eine Mittelmarkc gesetzt wermuß. 8 5t. ß 54. 178«. Da das Libcll noch immer aussteht, wird ein neuer Auftrag an den Landv^ertheilt. 8 52. ß 55. 1781. Derselbe zeigt an, daß er ein Verbal habe errichten lassen und machtauf die Nothwendigkcit einer Markenbereinigung zu Vogelegg an der innerrhodcnschcn Grenzesam. 8 89. ß 56. 1782. Da die letztere Markenbercinigung noch nicht statt gehabt hat, erhält derVogt einen diesfälligcn Auftrag. 8 41. ß 57. 178». Nach Vorlegung des VerbalS entläßt man den Ärt>aus dem Abschiede. 8 41.

«. Landrechtssachen.

Art. 58. 178«. Das NaturalisationSgcsuch des unehelichen Hans Ulrich Rutishauscr, zuwird all reteronclum genommen. 8 48. ß 59. 1787. Der Erwähnte erhält mit Mehrheit der St'"""das Landrecht. 8 45. ß 66. 1793. Das Landrechtsgcsuch des Jakob Leh, von Bcrncgg, wird denzur Entsprechung empfohlen. 8 48.

7- Abzug.

Art. 61. 1781. Wegen des Gesuches der Herren Peter und Rudolf von Salis, welcheschaften Widnau und Haslach von dem Baron von Landscc zu erkaufen Willens sind, falls diediese Herrschaften von dem ewigen Verspruch frei erklären und bei allfälligcr Wiedcrveräußerung ^ ^auf den Abzug verzichten, walten bei einigen Hoheiten Bedenklichkeitcn vor. Da jedoch die Käuss