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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Landgrafschaft Thurgau. Z77

^ ihrem Namen durch die Canzlei den Evangelischen ein Inhibitorium einzusenden, auch dem katholischenv Zu Frauenfeld eine Copie davon zuzustellen, und wenn die erster» von ihrem Vorhaben nicht" stehen sollten, das Weitere an Luccrn einzubcrichten. H 8. ß 465. 177». Da bis jetzt in der Friedhofs-^Jelegcnhcit nichts geschehen ist, läßt man es bei der letztjährigcn Verfügung verbleiben. H 13.

<i. Hausrath im Schlosse.

^t. 466. 1778. Durch den Landvogt wird ein Inventar über das Bcttgcficdcr" und den Haus-h eingegeben, zufolge dessen zwei Matrazen, fünf Hobbctensäcke", zehn große und kleine Bettstätten,^ Kanapees, acht mit weißem Tuch überzogene Sessel, fünfzehn Gläser, darunter acht Kelch- oder" ranzgläsli", cur Stubcnspritzer u. f. f. vorhanden sind. Es wird die Bewilligung crthcilt, die schad-, ^ Mobilien ausbessern zu lassen, zugleich aber anbefohlen, daß in Zukunft ohne eingeholte Erlaubnis!soll d werde, h 19. 467. 178«. Auf das Ansuchen Frciburgö wird beschlossen: Das Inventar

kerd ^ neuen Landvogt vidimirt, sowie eine Abschrift davon in der LandeScanzlei niedergelegtzu ^ dasselbe bei jedesmaligem Landvogtwechscl ^u Vermeidung von Unordnungen sorgfältig

. 15. ß 468. 1787. Obiger Beschluß wird nochmals dem Landvogtciamt zur Vollziehung

^fohlen, z 14.

s. Rathhausbau.

vnd 178». Eine Kommission, bestehend aus den Nachgesandten von Zürich, Bern, Lucern

den beantragt, das neue Rathhauö auf dem Platze.des alten, im letzten Herbst abgebrannten nach^ vorgelegte Plane aufzuführen. H 28. ß 47t). 17»». Es wird dem Magistrat anempfohlen, in demej^^uenden Rathhaus anständige Sitzungs- und Ausstandszimmcr für die TagsatzungövcrsammlungenMit Bezug auf das Ameublcmcnt wird noch nichts verfügt, weil der fragliche Bau allemnach langsam vorrücken wird. K 27.

s. Ausfüllung des Schloßgrabens.

^71. 178». Mau bespricht sich über obiges Vorhaben, und findet, daß dadurch nicht allein/ bßhof weit geräumiger und zu Anlegung eitles Gartens bequemer, sondern auch der Unterhalt der^ ^n Graben gebauten hölzernen Brücke wegfallen und das Schloß selbst ansehnlicher würde. 8 29.als Der Artikel wegen des Schloßgrabens bleibt künftig aus dem Abschiede weg, um so mehr,

^ dessen Ausfüllung nicht einmal genügender Schutt vorhanden wäre, y 28.

8- Löschanstaltcn.

iahre - 2" Folge der zweiten großen Fcuersbrunst, welche Fraucnfcld im letzten Spät-

hat, wird von einer aus den Nachgesandten von Zürich, Bern, Lucern und Uri bestehenden^erm, " vorgeschlagen, es sei der Stadt anzuempfehlen, ihre Feuerspritzen und die dazu angeschafften^stse l I wohl zu unterhalten, auch jährlich ein oder zwei Male zu Probiren und mit der Zeit

lysth ^ Schläuche durch hänfene zu ersetzen. H 28. ^ 474. 17»». Die Fcucrordnung zu Fraucnfcld^ eingerichtet gefunden und erheischt mithin keine weitere Verfügung. 8 27.

>>- Feuerspritze für das Schloß.

^titze s^i Bei Anlaß obiger Bcrathung kömmt zur Sprache, ob nicht eine eigene Feuer-

^Uttsd ^ angeschafft werden sollte. 8 28. ß 476. 17»». Die Session findet, durch eine

^stcher/'^ ^""tcn nicht allein das Schloß, sondern auch die in demselben aufbewahrten Cauzleischriftcnwerden und gibt sich der zuversichtlichen Erwartung hin, die Stände werden bis künftiges Jahr

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