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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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318 Deutsche gemeine Vogteicn überhaupt.

von 17^1(1 bestätigt und seither immer unangefochten von ihm ausgeübt worden sei. Man wolle indcßdas Bedenken des Standes Glarus den Obern durch den Abschied hinterbringen, z 25.

L. K l ö st e r.

Art. 56. 1778. Einer Kommission, bestehend aus den Nachgesandten von Zürich, Bern, Luccr»und Uri wird aufgetragen, zu berichten, welche Klöster in den vier deutschen gemeinen Vogteicn desSchirmgeld zu bezahlen haben. Es ergibt sich aus deren Gutachten, daß laut Abschieden die Franc»'klöstcr Münstcrliugcn und Däuikon erstercö seit 1728, letzteres seit 1737 von dem Schirmgcldc bcftc^seien, die Mannsklöstcr und Commcndcn hingegen nach dem Absterben eines Prälaten oder Commcnth»^dasselbe wie folgt zu bezahlen haben: Tobel, Pfäfers, Muri, Kreuzlingen, Fischingcn und Rheinssämmtlichen Gesandten, dem Landvogt und den drei Obcramtshcrren des Thurgauö je vierzig Guldc»'dem Canzlcisubstitutcn von Fraueufeld, wie jeglichem Bedienten der Gesandten und der Oberamtsherrc»'sammt dem Läufer einen halben Louisdor; Hitzkirch entrichte nur zehn Gulden, Illingen aber zwa»^Gulden. Man nimmt dieses Gutachten »d resorendum wie die bernerische Instruction, daß die Fra»^klöstcr fortan des Schirmgeldes enthoben bleiben sollen, die Mannsklöstcr aber solches, wie bemerkt, !erstatten haben. 8 37. ß 57. 177». Mit Ausnahme von Glarus lassen es die übrigen Orte bei dc>»letztjährigcn Project lediglich bewenden. H 27. ß 58. 178». Dieser Artikel bleibt von nun an aus dc>Abschiede weg. 8 25.

7. Juden.

lAcht Orte.s , ,

Art. 59. 17»7. Sämmtlichen Landvögtcn wird aufgetragen, die französischen Juden, welcheauffallendes Zeichen oder Merkmal ihrer Religion an sich tragen" und als französische Staatsbürgerdie Schweiz kommen, von nun an aller Pcrsonalabgabcn und Zölle, welche ihnen allenfalls hier eder »abgefordert worden, zu entledigen. 8 38.

Landgraffch aft T h nrg au.

Inhalt.

1. Beeidigung von Beamten. t>S.

2. Amtsrcchnungcn. lkö».

Taren. «a-«3,

a. Landschrciberwahl. 51. 55.

K. Landammann.

n. Reglement. 5570.b. MiethzinSentschüdigung. 717Z.

«. Huldigung.

a. Dem Landvogt. 7175.

I>. Dem Fürstbischof von Eonstanz. 777».

e. Dem Fürstabt von St. Gallen. 808?.

7. Martensachcn.

s. Ueberhaupt. 8Z85.

l>. Grenze zwischen Zhurgau und Ilhburg. 87.

s.

lt.Ii.I.

>e.I.m.

Greiizsteinsetzung bei Wcierschweilcn. 88»2. zii

Grenzsteinsetzung bei Weinfelden, inderBogtei

Langenriekenbach. SZSS. . gist

Grenzsteinsetzung bei St. Margarethen, So»u>"

Bischofzell. »«»».

Grenze um die Herrschaft Zuben. 1»l>wli.

Grenze gegen da» Raitiamt. Ivb. 107.

Grenze bei Bürglen. Hof und Riet. 108tl>Grenzsteinsetzung gegen die Herrschaften WcmftU^'

weil und Roggweil. 112.

Grenze am Hörnli. tlg115.

Grenze bei Berg, lliill7.

Grenze bei Wüldi. 118-1ZZ.Grenzsteine bei Egnach und im !

ichöiienbergeraint.

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