Druckschrift 
8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
Entstehung
Seite
296
Einzelbild herunterladen
 

296 Januar bis Februar 1798.

ziehungsdirectorium abgeordnete« Vicar Planta und Major Mont an die Dcputirtcn accrcditirt wart»und sie auf ihrer Durchreise nach Paris besuchten. In den letzten Tagen des Aufenthaltes in Rast»kam noch ein Schreiben von Bürgermeister und Rath der kaiserlichen freien Reichsstadt Kottweil an de»zürcherischen Dcputirtcn ein, durch welches demselben das dortige Stadtwesen zu kräftiger Verwendebei dem Fricdenscongreß empfohlen ward; worauf der Deputirte am 4. die Antwort crthciltc, daßwie sein College bloß um etlicher Privatangelegenheiten willen nach Rastatt abgeordnet worden, auch "ihr Aufenthalt wahrscheinlich nur noch von ganz kurzer Dauer sein werde, damit das Versprechen ^bindend, wo immer möglich zu Erfüllung des Wunsches beitragen zu wollen. Die Zurückberuft^erfolgte wirklich rasch und bereits am 11. Februar traten die Dcputirtcn ihre Heimreise an.

Obigem Schreiben ist folgende historische Deduction beigegeben:

Rottweil ist eine freie Reichsstadt in Schwaben. Ihr Gebiet enthält ungefähr vier Ouadratmcilcn. In demselbensich 24 der Stadt angehörige Dörfer und Weiler. In diesen und in der Stadt wohnen beiläufig tv bis 42000 Seelen,Gebiet ist ganz zusammenhängend und arrondirt. Kein Stand des Reichs hat irgend ei» hcsondcres Recht in der ^Rottweil und ihrem Gebiete auszuüben. Ihre Rechte und Besitzungen sind berichtigt und unangefochten. Vielmehr idem Gebiete dieser Stadt einige rittcrschaftliche Besitzungen, Güter und Dörfer, wie auch die Reichsabtci 'Rotten»inclavirt. In der Stadt Rottwcil selbst befindet sich auch eine Maltescrcommendc. ^ f,«d

Die Verfassung der Stadt ist ganz demokratisch, und der Magistrat wird von der Bürgerschaft gewählt. Soda»in Ansehung dieser kleinen Republik noch zwei Umstände zu bemerken: t) Ihr Bündniß mit der Schweiz und "kaiserliche Hofgericht.

Rottwcil ward im I. 4519 von allen 43 Cantoncn für ewig als Bundsgenosse aufgenommen. Die doppelte ^>>0eines unmittelbaren Reichsstandes und eines schweizerischen Bundsgcnossen, ist nach den deutschen Rcichsgesetzen ganzund allgemein bekannt. Im Jahr 4373 schickte die Schweiz aus Veranlassung bürgerlicher Zwistigkeiten in Rottweilrichter dahin, und begründete die demokratische Verfassung, die noch besteht. Rottweil ist auch in verschiedenen Su»>tractaten namentlich mitbegriffcn gewesen, welche die Schweiz mir Frankreich schloß. Dieses Bündniß ist bis aui ^Stunde nicht aufgehoben, vielmehr verwendete die Schweiz in allen französischen Kriegen sich für die Stadt RottweU'^giertheilte ihr offene Empfehlungspatentc, wie dieses in den Jahren 4632 , 4688, 4704 und erst neuerlich imgeschah. Die französische Nation nahm auch jeder Zeit günstige Rücksicht darauf. Deswegen hat sich Rottweil im »dge>»Monat December 4797 an die eidgenössische Tagsatzung in Aarau zu Erlangung einer freundschaftlichen inlerposllio» geund schmeichelt sich einer günstigen Gewährung. . Mtz

Das kaiserliche Hofgericht in Nottweil ist dieser Stadt seit vielen Jahrhunderte», und für immer verliehen,daß die Senatoren des rottweilischcn Magistrats, zugleich die Urtheilsprccher dieses kaiserliche» Gerichtes sind. Dieses 7^,hat seine Jurisdiction über Schwaben, Franken und am Nhcinstrom bis Cölln auszuüben. Es ist den höchsten Reichs!!.^dem Reichshofrathe und dem Kammergerichte zu Wetzlar untergeordnet, aber nach diesen, das wichtigste kaiserliche ^

Reiche. Sein Geschäftsgang ist zwar durch Zeit und Umstände geschwächt worden, seine Existenz aber ist ß>s »Stunde unbestritten, und diplomatisch richtig. In dem rottweilischcn Bundsbriefe hatte die Schweiz namentlichmitzuwirken, daß Rottweil in dem Besitze dieses Hofgerichtes bleibe.

234.

Jahrrechnung der die Vogtei Uznach regierenden Stände.

Uznach, im Januar 1798.

zGantonsarchi» St. Gallen.I .jl

Gesandte: Schwyz. Joseph Anton Schuler; Joseph Jgnaz Ulrich, des Raths und Landv^Gaster. GlaruS. Jakob Vogel; Fridolin Joseph Acbli, des Gerichts der Neune und Landvogt zu

Man sehe Vogtei Uznach Art. 446 und 447.

233.

Jahrrechnung der die Vogtei Gaster regierenden Stände.

Schännis, im Januar 1798. ^

lDieser Abschied war weder in den Archive» Schwyz und Giarn«, noch im Gantonsarchiv St Gallen ausznii»^