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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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258 Juni bis August 1797.

gewesen, so sei sie es unstreitig jetzt. Die fünf Amtsgemcindcn hätten nnnmchr statt gehabt; Alles ^man in Gegenwart des Fürstabts und seiner Deputation zur Beruhigung des Volkes abgeschlossen n»was er in Ansehung des Landrathcs landesväterlich bewilligt habe, sei cinmüthig und mit Danknommcn worden, und nunmehr richte sich die allgemeine Aufmerksamkeit ans den Entschluß des Fürsta^Eine unaufgeschobcne Rückkehr würde gewiß das sicherste Mittel sein, den hohen Grad von MiM^"unter dem Volk herabzustimmcn und wenn dann ohne längern Anstand die Huldigung erfolgen kö»>^möchte dieser Act nach dem Dafürhalten der Repräsentanten der geeigneteste Ausweg sein, allgemeine ^zu bewirken. «5«. Fünfzigste Sitzung, Nachmittags. Von den Repräsentanten wird gegen sieben ^sonen, welche sich vor dem fürstlichen Pfalzrath am 8. d. Vi. mit ungebührlichen Worten vergangen, ^ernstliche Mißfallen ausgesprochen, dieselben werden jedoch, nachdem sie ihren Fehler reuig cingcstau^wieder nach Hause entlassen. »»t». Einundfünfzigstc Sitzung, 15. August. Die Repräsentant!^verlangt von dem Stifte die Erklärung, ob und wann man wegen der Entwaffnung eintretenworauf der Hofkanzlcr erwicdcrt, die Sache sei sehr schwierig und es könnte leicht, wenn manwollte, wieder ein allgemeiner Auflauf entstehen. Er wolle sich daher mit dem Dccan bcrat^

Zwciundfünfzigste Sitzung, 16. August. Nachdem durch besagte» Hofkanzlcr heute zu St.der neue Landrath beeidigt worden war, bezeugten Abends die oft genannten sechs Auögeschosscncn,nunmehr erwählte Landräthc, und an ihrer Spitze der Landrathsobmann Kücnzlc, der Repräsentantden Dank für ihre Bemühungen, worauf Scckelmeister von Escher, die Anrede crwicdernd, diewcndigkeit gesetzlicher Ruhe und Ordnung darthut. «ee. Drcinndfünfzigste Sitzung, 17. August-Seite des Stifts wird Untersuchung des Entwaffnungögeschäftes u. s. f. gewünscht, in Folge desst"fürstäbtischc Deputation auf Nachmittags zu einer Berathung eingeladen wird. Vicrundfün^

Sitzung, Nachmittags. Man hält für angemessener, die Sache für cinöwcilcn liegen zu lassen, es ^denn, daß Ezccsse gegen Privatpersonen keinen Aufschub erlauben, sondern beförderliche Bestrafung erst"würden. — Die Deputation zeigt zugleich an, daß der Pfarrer Burgstaller gehörig „ constitnirt"sei, sich aber größtenteils wegen seiner Acußerungcn gerechtfertigt habe. — Eine Untersuchung wcg^

sogeheißencn Siegclbüchlein, welche in dem Stift verkauft worden, habe noch nicht vorgenommenkönnen, vvv. Fünfundfünfzigste Sitzung, 18. August. Das Stift verzichtet jetzt selbst auf diesuchung des Entwaffnungögeschäftes. llt. Sechsundfünfzigstc Sitzung, 19. August. Die Rcpräscnt^eröffnen dem Landrathsobmann Kücnzlc und dem Landsscckelmcistcr Heer, die durch den fraucnfcldn^

Spruchbrief verschiedenen Gemeinden und Particularcn auferlegten Kosten seien nunmehr zu bezahlt ^es müsse auf ehrerbietige Art bei dem Stifte um Nachlaß cingckommcn werden. Augenblicklich ^sich die Beiden zu dem Decan, welcher verheißt, sich bei dem Fürstabt zn verwenden und ihnen aw"ein dicöfälliges Memorial aufzusetzen. KKK. Siebcnundfünfzigstc Sitzung, 21. August. Als diesentantcn im Begriffe waren abzureisen, kam ihnen noch von dem Fürstabt aus dem Schloß ^'>"6wohin er sich von Neuravensburg begeben hatte, ein vom 18. August datirtcs Schreiben zu, worin W!^auf die im Angesicht der Nepräsentantschaft fortdauernden drohenden Reden, die wiederholtenlungen von Wohlgesinnten, die auf gewisse gefährliche Subjectc gefallenen LandrathSwahlcn, das 3^.entkräftete Ansehen des Landesherren und seiner untergeordneten Obrigkeiten aufmerksam macht und .bei einer solchen Bcwandtniß der Dinge lasse sich baldige Ruhe und öffentliche Sicherheit nicht l)bmithin könne er in seine Lande nicht zurückkehren, ohne sich persönlichen Mißhandlungen anszusctzc"'