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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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'256 Juni bis August (797.

Effecten aus demselben in die Stadt zu flüchten. Viele Bürger von St, Gallen jedoch hätten dieses wchweiter geschehen lassen, und weil inzwischen der Thorschluß erfolgte, seien Effecten auf dem Platze bc»"Äbtcithor liegen geblieben. Auf die Weigerung der geheimen Räthe der Stadt, sie in nnpartciisOGcwahrsame nehmen zu lassen, waren auf Anordnung der Repräsentanten das Thor geöffnet und ^Effecten nach Mitternacht in die Abtei zurückgebracht wordeil.) «e» Achtundzwanzigstc Sitzung, 23. 3«^Session über den Vigilanzkörpcr und Mitthcilung des fürstäbtischen Projektes au die Auögcschoss>«"'.(In Folge der Anzeige, daß eine Menge Leute in der Stadt und der Abtei zusammenströme, wirdAnsuchen der sechs Ausgcschossencn eine Wache von sichern Männern aus dem Volke selbst zu Bewachtder Abtei aufgestellt.) ,I«l. Ncunuudzwauzigstc Sitzung, Nachmittags. Auch die AuSgeschosscncn ^ein Projcct über den VertragSwächtcr vor und man vereinigt sich einswcilcn dahin, daß derselbe aeinundfünfzig Gliedern bestehen solle, welche das Volk nach freier Wahl zu ernennen habe. Die ^

geschossenen begehren zu diesem Zwecke die Abhaltung einer Landsgemeinde, wogegen die ,Deputation protcstirt und welche auch die Repräsentanten unzulässig finden. — Schließlich wird ^immer noch in Rorschach verweilende Fürstabt aufgefordert, entweder zurückzukehren oder die Dep«^'mit unbeschränkter Vollmacht zu versehen. Dreißigste Sitzung, 26. Juli. Vorlegung eines

Projektes von Seite des Stiftes über den VertragSwächtcr, von welchem dasselbe hofft, es sei ein biWund annehmbarer Mittelweg zwischen den beiden vorgestern behandelten, Einnnddrcißigste Sitz'^

27. Juli. (In der Abtei wie von Seite der Stadt, bemerkt der 'Abschied, werden Wachtanstaltcn ^Man vergleicht sich über die Landrathsordnnng, doch behalten sich die fürstäbtische Deputation ^Repräsentanten, jene die Zustimmung ihres Herrn, diese diejenige ihrer Stände vor.— Die Depu^'zeigt an, daß der Fürstabt nach der Bcncdictincrabtei Mehrcran und von da nach Neuravensburg gega«»sei, auch wird ein dicsfälligcs Schreiben von ihm vorgelegt, zugleich aber wird über den darin enthalt^Vorbehalt des lcheuöhcrrlichen ConscnseS von der Deputation die Versicherung gegeben, daßVerhandlungen keineswegs gestört werden sollen. KK. Zwciunddreißigstc Sitzung, Nachmittags.Repräsentanten verbieten abermals die Abhaltung einer Landsgemeinde. Das im Abtcihof sich besswVolk geht bei Erscheinung der Standesfarbcn nach und nach auseinander.) I»Ii. Drciunddreißigstc ^

28. Juli. Die Repräsentanten berichten ihre Eommittcntcn über die gegenwärtige Lage der

ii. und Vier- und fünfdreißigstc Sitzung, 29. Juli. In der Morgen- und Nachmittags^

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wird die Landrathsordnung gänzlich ins Reine gebracht. RI. Sechsunddrcißigste Sitzung, 3 t. J«l>- ^Repräsentanten eonfcriren mit der fürstäbtischen Deputation über die Wiederbelebung der cxecutivcnwie über die Beendigung des Proeesses wegen des zu Nicderarnang vorgefallenen TodschlagcSdarauf erfolgte Entwaffnung. — Die Deputation beschwert sich hinsichtlich Verweigerung vonund Zehntcngcfällen. — Das Capitcl erklärt, die Landrathsordnung gänzlich annehmen zu wolle« ^fügt bei, auch von Seite des Fürstabtö werde die Ratification ohne anders erfolgen, da die ^fürstäbtischen Schreiben enthaltenen Reservationen einzig auf die landesherrlichen und Souvcraiuitats' ^gehen. ,»«». Sicbcnunddreißigstc Sitzung, 2. August. Die den Grundzins und Zehnten Verweisi""^geben zu, daß diese Gefälle auf ihren Gütern haften, wollen aber, daß das Stift deren Rechtwaß'^beweise, worauf ihnen angcsinnt wird, entweder zu bezahlen oder durch den Richter die Sachezu lassen. ,»i». Achtunddreißigste Sitzung, 3. August. Man berathct sich über das Ansuche« ^geschossenen, an die Amtsgcmeinden gehen zu dürfen, und entspricht denselben in der Meiunnsi,