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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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September 1792. 191

somatischen Verkehrs mit Frankreich hinterbringt eine auö den Nachgesandten von Zürich, Bern, Lucern,Basel, Solothnrn und Abt von St. Gallen und dem Ehrcngcsandtcn von Schwhz bestehende Com-'Won der Confcrcnz einen Antrag, in Folge dessen die Session einmüthig findet, daß, wenn in Zukunft" bor Ambassadc oder einem Agenten Frankreichs eine Zuschrift eingesandt oder ein mündlicher Antraghallst würde, der Vorort darauf nicht eintreten, wohl aber den Ständen davon Kenntnis! geben solle.^ or die Weise, in welcher dieses dem Minister Barthclemh anzuzeigen sei, sind die GesandtschaftenEines Sinnes. Bern eröffnet den instruetionsgcmäßcn Wunsch, es möchte ohne dermalen von der. cncn Neutralitätserklärung abzuweichen, alle diplomatische Korrespondenz mit Frankreich eingestelltvn, von Europa anerkannte Regierung dieses Reiches im Stand sein werde, der Eidgc-

ienschaft die gebührende Gcnugthunng für die vielfältig erlittenen Beleidigungen zu verschaffen. VonKön^ müßte ohne eine officicllc Mitthcilung gegen das Ministerium dem bisherigen, vom

ihin^ ^'Wtirtcn Minister Barthclemh Kenntniß gegeben und ihm verdcutct werden, daß ungeachtet derpersönlich gewidmeten Hochachtung seine und seiner Untergeordneten Entfernung nothwendig gefundenW ^ ^ nämliche Erklärung, motivirt durch die in I. auseinander gesetzten Gründe,

^ »äußern Mächten", mit welchen die Schweiz in einiger Verbindung steht, mitzuthcilcn und von jedemschlg zweckmäßige Publication seinen Angehörigen bekannt zu machen. Man läßt diesen Vor-

3 m den Abschied fallen und nimmt die Sache ack releren,!,»» mit dem Wunsche, daß es den

I belieben möge, ihre diesfälligc Schlnßnahmc beförderlichst an den Vorort cinzubcrichten. H ll).3r»nt'W bw in 1^. erwähnte Commission wird auch ein Gutachten bezüglich auf die französischen Emi-W ^interbracht. Sämmtlichc Gesandtschaften lassen zu beförderlicher Ratification durch die HoheitenAn! einverleiben, alle Stände und Orte möchten solche Flüchtlinge, wofern dieselben oder ihre

keitc i'ch im Geringsten durch ihr Betragen verdächtig machen würden, sogleich fortweiscn, in der3ostatt" künftig keinen Emigranten mehr ein wirklicher Aufenthalt in der Eidgenossenschaft

hin werde, sondern vielmehr die Grenzorte ersucht sein sollen, dergleichen Flüchtlingeanderwärtses sei denn, daß sie bloß durchzureisen verlangten, in welchem Falle ihnen in den Pässenhabe vorzuschreiben und Vorsorge zu treffen wäre, daß die Reise ohne längern Aufenthalt Statt. bezüglich auf die gemeinen Herrschaften sollen von den regierenden Ständen gleiche Vorkehrungenvon Widvögte getroffen werden. H ll. i»i. Gegen Ende der Confcrcnz äußert die Gesandtschaftin Betracht der immer dringender werdenden Gefahr und der hicdurch beängstigten dortigenDie c? > ^ Angehörigen das angelegene Begehren um schleunige Vermehrung des SuccurScorps.

» 'ummt sowohl dieses Gesuch als die von Solothurn gemachte Vorstellung über seine bcdcnk-zende ^ referaittiiim, in der Hoffnung, es werden sämmtlichc Hoheiten, besonders die der angrcn-Blind" 5wn Fall eines wirklichen Angriffes Basel und Solothurn Hülfe zu leisten sich nach

Wn^r ^ weiter angelegen sein lassen. H 12. i». Die Republik Genf sendet auch diesmal

Tjch ^ordneten in der Person des alt Shndic Rigaud, um von den Besorgnissen für dieäußere"Wge^ Freistaates Nachricht zu geben, und ihre Stadt zur Fortdauer buudcSgenösstschcr Gcstn-v ju empfehlen. Das Schreiben Genfs wird höflich crwicdcrt. H 13.