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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Juli 1791. 165

^ 8 5(1, unter die ökonomischen allgemeinen nnd besonder» Angelegenheiten des Landes gezählt werden,^ie man die verschiedenen Meinungen im Landrathe selbst als einen Civilstrcit ansehen und dem Richter-des Fürstabts unterwerfen, so wäre cS um alle Privilegien geschehen, die Landesverfassung wäre^stvrt und die Friedensschlüsse wie die Garantie der beiden Stände würden entkräftet sein. All' diesem^ und „ bedenklichen Weiterungen" könne vorgcbogcn werden, wenn der Fürstabt dem Weggcldentwnrf^ Landrathcö seinen Beifall geben nnd diesem Projcct den schuldigen Gehorsam von Seite wenigerbinden verschaffen würde. § Zt).

Zürich und Schwhz.

Zürich stellt instructionsgcmäß Schwhz vor, daß sich nach dem Berichte deS Landvogteiamtcs^uswcil eine Aendcrung ergeben, indem der Zoll für das aus dem Canton Schwhz erkaufte Holz,an der Schindcllegibrückc bisanhin durch den Spcditor bezahlt wurde, in Zukunft von den Käufernrichtet werden soll, was den zürcherischen Angehörigen beschwerlich fallen müßte. Es sei daher zuAlchen, daß der Spcditor, der bei der Zollstätte selbst vorbeifahre, ferner angehalten werde, diese Abgabe^ Dahlen. Schwhz, ohne Instruction, gibt die bestimmte Versicherung, daß seine Obern keinerlei fürMchnjschcu Angehörigen nachthciligc Neuerungen einführen werden, wenn auch verschiedene Umstände^ etwas veränderte Einrichtung in Ansehung jenes Zolles erfordern würden. 8 23.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegcnheiten:

Landgrafschaft Thurgau,

2- Landammann. Art. 48t. Localis. Art. 535. Localis.

Rheinthal.

Art. 42. Baurechnung.

I 7 't.

^hrrechnung der die Grafschaft Baden und das untere Freiaint regierenden Stände.

Baden, k. bis 1«. August 1791.lStaatSarchiv Zürich!

Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Ott; Johann Heinrich Schinz. Bern. Albrccht von Mülincn;^und Rudolf von Wattcnwhl. Glarus. Jakob Zweifel; Caspar Fridolin Joseph Häuser.

Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Hcrrschaftsangelcgcnhcitcn und Rappcrschweil:

An ^ Grafschaft Baden.

" ^4 von Beamten. Art. ll4. Getreide. Art. 210. Juden.

" 45 ^ 'lsrechnung. „ 130. Münzwesen. „ 225. Localis.

" K2 " ^3. Straßenwcsen. „ 230. „

„ ^andrechtssachen. „ 181. „ „ 231. „

" ?5 m »> " " 185. " " 234. „

„ polizeiliches. „ 213. Klöster. ., 252.

' -sudicatur-u. Competenzzwiste.

ms ^ Unteres Freiamt.

Aeeidigung von Beamten. Art. 5K. Polizeiliches. Art. 122. Straßenwcsen.

«lmtsrechnung. „ 84. Fall. „ 12«. Rcuß.

-polizeiliches. „ 103. Münzwescn.

Rapperschweil.

Art. K. Huldigung und Brückenzoll. Art. 13. Huldigung zu Hürden.

20.48.