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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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158 ' Juli 1791.

des französischen Botschafters sei noch nicht eingetroffen. 8 2. v. Dasjenige des Fürstbischofs von ^wird erwiedert. 8 3. «I. Die Stadt Biel meldet ihr Ausbleiben und bittet um den Abschied. § ^e. Der Artikel betreffend die Weggelder kann auch diesmal nicht aus demselben entlassen werden. § ^L. Von den Gesandtschaften der fünf Orte, welche ihre Einwilligung zu dem Beitritt des Fürstenthu^'Neuenbürg und Valangin in die Allianz verweigern, wird bemerkt, deshalb einen Anzug vor den lctzth^abgehaltenen Landsgcmcinden zu thun, habe die dermalige Lage Frankreichs ganz unmöglich geinaO'und sie müssen sich auf ihre im vorjährigen Abschiede enthaltenen instructionsmäßigen AeußcrungcnNeue beziehen, worauf die zustimmenden Stände die im Jahre 1791) angeführten Gedanken in den Absch'^fallen lassen. 8 6. K. Da die helvetisch-militairische Gesellschaft ihre Zusammenkunft auf den nächstSeptember bestimmt hat, damit die in fremden Diensten stehenden Officiere derselben beiwohnen könn^so will man gewärtigen, welche Projccte dannzumal werden ausgearbeitet werden. 8 7. I». Wegen ^Maßregeln mit Beziehung auf Verbrecher, die man nicht mehr auf die französischen Galeeren versendkann, gewähren sämmtliche Instructionen keine genügenden, den Ständen zur Genehmigung zu empfehltAuskunftsmittel. Es wird daher am angemessensten gefunden, jcd^m Stand zu überlassen, inRücksicht nach seiner Lage zu verfahren. Besagter Materie soll indcß in dem Abschiede keiner Erwählmehr geschehen. 8 8. I. Basel verdankt auf das verbindlichste die eidgenössische Thcilnahmc an st^Angelegenheiten und verspricht, bei ähnlichen Vorfällen diese bundcsgenössischcn Gesinnungen freudig icrwicdern. 8 9. It.. Zürichs Gesandtschaft zeigt an, vor einiger Zeit sei von der französischen Botsch^ihrem Stand zu Händen der Eidgenossenschaft das von dem Grafen von Montmorin allen europäisch^Staaten mitgetheilte, vom 23. April datirtc Circular betreffend die königliche Genehmigung der uc^französischen Staatsverfassung zugestellt worden, und es habe der Vorort diese Communication durchunverfängliches Rcccpisse höflich erwiedert, auch den Mitständen eine gemeinsame Wiederholung ^Antwort angetragen; da jedoch Uri dies verschieben, Freiburg gar keine Hand dazu bieten wollte,die betreffende Bcrathung mit allgemeiner Einstimmung auf gegenwärtige Tagsatzung verlegt worden. ^Mehrzahl der Gesandtschaften findet nunmehr, da die neucrn wichtigen Ereignisse in Frankreich jene kö^liche Einwilligung mehr als zweifelhaft machen, der Ausgang der bedenklichen französischen Unruhen lchungewiß, und überdies das übliche Begrüßungsschreiben des Botschafters ausgeblieben, sei am rathsa"'^die zur Sprache gebrachte Beantwortung jener Mittheilung für einmal zu unterlassen, bis die Sache" ^näher aufklären und etwa dringendere Umstände eintreten würden, welche Schlußnahme den sämmt^Hoheiten all ratilicanllum hintcrbracht wird. 8 kl). I. Die Lage Frankreichs muß nothwcndig zuBesorgnissen sowohl in Rücksicht auf das Wohl des Vaterlandes, als besonders auf das Schickst ^Schweizcrtruppen im Dienste jener Krone Anlaß geben, und es werden auch wirklich von Seite

Standes Freiburg wichtige Bedenken eröffnet, worauf die Session diese Materie zu besserer Urberguud Untersuchung unter folgende fünf Rubriken bringt: 1) Die Subordination der Schwcizcrtrupp^ ^Frankreich. 2) Der Besuch der sogenannten elub» patrioli<,uk!ti. 3) Folgender neue Eid, den die Nati^Versammlung auch den Schweizcrtruppen abfordern läßt:

jo Mro d vwplo^or Is» srwos romisos ontro mos msius » Is döronso <I« I» pslris, de msintenlr Is LonstN'^fdäeroleo psr I Xssemdlöo Kstionslo ooiilro sos vouomis So dodsns et de dokors, de mouilr plutul quo de x»Nnvsslon au "rorrltnlro prsuxo!» par dos troupes 6tr»nßöros, ot de n'odvir qu aux »rdi^vs qul soront äw»»eousdquence des dvervls ds I'ässomdlöo kislionslo.

-1) Die Bezahlung der Officicrö-Appointcmcnts mit Assignaten und 5) der Einfluß jenes ruhestöret^