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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Juli 1790. 151

^»wältigen Augenblick für günstig hält, das den katholischen Ständen sehr am Herzen liegende Resti-.^ionsgcschäft mit möglichstem Nachdruck zu betreiben, so wird den Hoheiten ein diesfälliger Antrag hinter-,^t, und sie werden ersucht, sich spätestens bis Neujahr gegen Luccrn auszusprechen, damit der Vorort'"Stand gesetzt werde, allen Ständen hierüber zweckmäßige Eröffnungen zu machen, daß dieselben aufnächste Tagsatzung mit möglichster Ucbcrcinstimmung instruircn können. H 2. e. Wegen der Thescn-^^egenheit langten im Laufe des Jahres keine neuen Klagen ein nnd die Gesandtschaften finden umweniger nöthig, hierauf einzutreten, als bekanntermaßen Seine jetzt regierende Majestät „König" Leopold

geneigt sei, alles auf den alten Fuß herzustellen. Betreffend die Stipendien in Mailand eröffnetWructionsgcmäß, es sollten die in dem Schweizcrcollcgium befindlichen Alumnen nicht mehr ange-^ werden, die Theologie zu Pavia zu studiren, sonder» man möge ihnen freistellen, ihre Studien,

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^ ihnen gefalle, zu vollenden. Die übrigen Stände äußern sich dahin, daß dieser Unterricht inytter Weise eingerichtet werden möchte, welchem Begehren bei der bekannten Gesinnung Leopolds will-st werden dürfte. Nach reifer Bcrathung vereinigt man sich zu den. Antrage an die Hoheiten, den auf^ Lauster-Jahrrcchnung abzuordnenden Gesandtschaften Instructionen für Erlassung eines nachdrücklichenElbens an die mailändische Regierung mitzugeben. Zj 3.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclcgenhcite»:

Deutsche gemeine Vogteien überhaupt.

Art. 43. Kirchcnsachen.

Ich, Landgrafschaft Thurgau.

Stifte und Klöster. Art. 454. Localcs. Art. 490, Localcs.

Conferenzen der evangelischen Gesandtschaften

während der gcmeincidgenössischcn Tagsahung im Juli 1790.

^Staatsarchiv Zürich.I

^ Der Bettag wird auf Donnerstag den 9. September festgesetzt. l. I». Den evangelischen,„^^6gcnosscit werden die gleichen Beisteuern wie im Jahre 1787 zuerkannt. (Der baselsche GesandteHhß "^'uctionsgcmäß den Anzug, es hielten sich in Basel keine ungarischen Studenten mehr auf, sonicht in andern Schwcizerstädtcn solche sein sollten, die Steuer vielleicht zum Thcil eingehen^tr>i ' Abänderung, weil es sich zeigt, daß anderwärts, besonders in Zürich und

Mehrere studircndc Ungarn sich befinden.) 2 bis 1k.

Zürich, Bern und Abt von St. Gallen.

Z'U'>c» und Bern wird eröffnet, die Mehrheit des Landrathcs beider Religionen im Toggcn-^ ^ ^ch über einige Gemeinden des dasigcn untern Amtes beschwert, die beim Fürstabt um Bcwilli-besonder« Weggeldes zu Erleichterung ihrer auf die Straßen verwandten großen Kosten nach-illlx wodurch der Landschaft bedeutender Nachthcil erwachsen würde, indem sie selbst ein für

gleichförmiges Wcggcld einzurichten wünsche. Zürich und Bern hätten dem LandrathVilich gegeben, den Fürstabt um Aufhebung dieses von ihm gestatteten Specialweggeldcö nnd umallgemeinen zu ersuchen, welche Bitte jedoch, wie eine Verwendung der Stände, ohne^h'^n sei, weswegen die Gesandtschaften instrnctionsgemäß nunmehr nachdrückliche Vorstellungenmüssen. Der fürstäbtischc Gesandte nach vorausgeschickter Entschuldigung wegen nicht erfolgter