Druckschrift 
8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
Entstehung
Seite
149
Einzelbild herunterladen
 

Juli 1790. 149

'Wgen Auszüge eine Gleichförmigkeit in allen Stücken beinahe uncrhältlich scheint, einen desto bessernals es für Jedermann einleuchtend ist, daß das gemeinsame Vaterland durch eben den kriegerischen"th und die Vorliebe für Waffcnübungcn, welche ihm seine „thcure Freiheit" erworben haben, auchZukunft gegen äußere Gefahren beschützt werden muß, und daß überdies jene Tapferkeit ohne gehörige"ische Kenntnis! nnd mannigfaltige militairische Einrichtungen in den heutigen Zeiten unzureichend wäre. H tt.

Der Gesandte von Basel macht den Anzug, daß sein Stand durch die von Frankreich getroffene neueDichtung, kraft deren keine Verbrecher mehr zur Versorgung auf die Galeeren angenommen werden,^ ziemliche Verlegenheit komme, indem bisanhin Vcrurthciltc, die nicht ganz todcswürdige VergehenSangen, auf die Galeeren verschickt worden seien. Basel wünsche daher, die diesfälligen Vorschläge der^gen Stände und Orte, die mit ihm in gleicher Lage sich befinden, zu vernehmen. Da aber dielandtschaften mit keinen Instructionen versehen sind, wird dieser Anzug acl relereneluin genommen. 8 7.

Xlllörtische Geschäfte.

^ Die Gesandtschaft von Zürich, darauf sich berufend, daß ihr Stand in seinem Schreiben an

^ vom 19. Dcccmber 1789 ohne die mindeste Einschränkung den letztjährigen Verglichst?orschlag

SMounucn, folglich dem Stand Schwhz eine zweite Habe in dem Mcdiationsbezirk bewilligen wolle,

^ m der Erwartung, Schwhz werde alle Artikel des Mediationswerkes ebenfalls völlig ratificircn. Die

'"vdtschast von Schwhz erklärt, es sei ihrem Stande unmöglich gefallen, den vorgeschlagenen Verglich

, ^uehuicu, weil die von Zürich letztes Jahr entworfene Sccmarkenbcstimmung vom Mühlcbach bis Frcien-

H bloß einen Thcil des McdiationSbczirkcS enthalte, indem bekanntermaßen durch die Mediation von

^ "dem Stand Schwhz nicht nur die Judikatur vom Mühlcbach bis Freicnbach, sondern diejenige bio

Hürden zugcschicden worden sei. In einer allgemeinen Bcrathung der neutralen Stände, sowie

c. ^uer aus den Nachgesandten von Bern, Lucern, Uri und Basel gebildeten Kommission wird nun^ das

— Passendste gefunden, abermals Adhortatorien an Zürich und Schwhz zu erlassen, die man in den^vschjl

H.s , „ - .... .. ..

^ gegen die Behauptung, daß durch die Mcdiationscrläuterung von l780 dem Stand Schwhz

ywd nimmt, mit dem Wunsche, daß die Stände ihre Einwilligung zur Abscndung bis Martinstageinbcrichtcn mögen. Bei Ablesung dieses Abschicdsparagraphcn verwahren sich die zürcherischen

5f ttatur bis an die Hürden zugeeignet worden, auch halten sie es für ihre Pflicht, dem Abschiedan« ^ ^ lasten, hgß ihre Obern den Fraucnwinkcl von dem Mcdiationsbezirk durch die Mediation«?»^is^lchlosscu glauben. H 8. i. Von zürcherischer Seite wird mit Bezug auf das Concursrccht derlöniglichcn und der französischen Untcrthancn mit den Mediatangehörigcn der vier deutschens^I^aften bemerkt, es seien im letzten Mai sowohl an den k. k. Residenten als an den französischen Bot-er ? abschlägige Antworten abgegangen. Der Gesandte von Aufierrhodcn eröffnet instruktionsgemäß,^ stch wider die Annahme eines solchen Concursrcchtcs nachdrücklich verwahren. Mit Bezug aufhj^^lbirgischcu Vogtcicn ist der diesjährige dortige Jahrrcchnungsbcschluß abzuwarten, mithin unnöthig,b>e ferner in dem Abschiede Erwähnung zu thun. § 9. I«.. Die glarncrischc Gesandtschaft macht

das Mißverständnis! mit Appenzell Jnncrrhoden, das gegenseitige AbzugSrccht betreffend, seibieseö Jahres auf freundschaftliche Weise beseitigt worden, worauf man den Artikel aus dem'^de fallen läßt. 8 10.

villörtische Geschäfte.

Der zweite Gesandte von Zug eröffnet aus Auftrag der Gemeinde Baar, es sei „ wcltkundig",