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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Juli 1788.

cialitcr austragen zu lassen. Bei diesem Zusammentritte erklärt der fürstäbtische Gesandte nach läng^Verhandlungen, daß sein Herr bei dem geäußerten Entschlüsse und dessen unvcrweiltcr Vollziehung ^verbleiben gedenke. Zürich und Bern stellen ihm nunmehr nachdrücklich vor, die Stadt St. Gallen ^ein freier Stand der Eidgenossenschaft, und ihre Acmtcr, nicht dem Bau - oder Spitalhcrrn sondern ^selbst angehörend, können nicht als Privaten betrachtet und als solche dem Pfalzrath unterworfen wcss^Der Gesandte verheißt hierauf, sich für einen gütlichen Verglich zu verwenden, Zürich und Bernmachen die städtischen Abgeordneten aufmerksam, wie eine Straße, welche ein Souverain im Gebiete ein^andern zu unterhalten verpflichtet sei, nothwendig zu beständigen Zwistigkeiten Anlaß geben müsse ^daß es ihnen scheine, ein billiger Auskauf könnte die entstandenen Streitigkeiten auf immer beseitigtwomit sich die Abgeordneten einverstanden erklären. Ungeachtet der vorhin erwähnten Verheißungder Abgeordnete des FürstabtS den Gesandten kurz vor ihrer Abreise ein Rcscript seines Herrnworin ihm aufgetragen war, zu erklären, Fraucnfeld sei gar nicht der Ort zu Unterhandlungensolche Strcitgcschäftc. Auf dieses bemerken Zürich und Bern, man werde nun thun, was die cidgeimfischen Bundeöpflichten erheischen und dem Grundsatz getreu bleiben, keine Defcrenz zu tragen, wenn ^es an solcher gegen sie ermangeln lasse. ( Dessenungeachtet wurden von der Jahrrcchnung zu Baden ^der Fürstabt wie die Stadt schriftlich zu einem Verglich nachdrücklich ermahnt.) 8 25.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegcnheiten:

Landgrafschaft Thurgau.

Art. 7». Landammann. Art. S30. Locales.

Nheinthal. ^

Art. 3!). Baurechnung. Art. St. Archiv. Art. 88. Judicatur-u. CompetenZZ^

ItS.

Jahrrechnnilg der die Grafschaft Baden und das untere Freiamt regierenden Stände-

Baden, 31. Juli bis 12. August 17M.

IStaatsarchiv Zürich!

Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Kilchspcrger; Johannes Scheuchzer. Bern. Niklaus Friedsvon Steiger; Emanuel Niklauö von Willading. Glarus. Johann Heinrich Zwicki; Joseph FelixMüller.

!». Weil bei einem Augenschein sich gezeigt hat, daß der Umbau der Schiffmühle bei Rheinsunter gewissen Bedingungen für das diesseitige Ufer unschädlich sei, und die hierauf bezüglichen ^abredungcn zwischen der schwarzcnbcrgischcn Regierung und dem Landvogteiamtc Baden von den Stcin^'genehmigt worden waren, so wird durch den Abschied den Obern angetragen, den Landvogt zu lln^zeichnung und Bcsiegelung des einen Doppels des Verbales zu bevollmächtigen, was von der schwa^belgischen Regierung mit dem andern schon geschehen sei. 8 10. ?». Mit Bezug auf die im Jahre ^der Gemeinde Caddclburg erthciltc Bestätigungöurkunde ihrer Schutz- und Schirmbriefc, welcher Urkn>>aber von dem Fürsten von Schwarzenberg ein Zusatz beigefügt und dieselbe durch ein Gcgensiegcl cntkrS^wurde, ergibt sich, daß dieses Document durch Vcrmittelung des Amtmanns zu Zurzach und derVögte zu Caddclburg dem dortigen Gericht vorgelesen, hierauf der fürstlich schwarzenbergischen Rcgi^'zu Thiengen originalster übergeben undentkräftet wieder verlesen worden ist". Die Jahrrcchnung besch^einmüthig, das Benehmen des Chorherrcnstiftcö in Zurzach schriftlich zu ahnden und ihm anzuzeigen, ^'