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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Juli 1786. 117

tierische Zeitung und zwar während der gegenwärtigen Tagsatzung ebenfalls ungemein anstößige' SachenEhalten habe. Der Präsident der katholischen Session wird deswegen ersucht, von diesen beiden Vorfällendem Bürgermeister von Zürich Anzeige zu machen, in der Hoffnung, durch diesen Schritt künftig solchen^»nkungen vorzubeugen. 8 11.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclcgcnhcitcn:

Deutsche gemeine Vogtcicn überhaupt.

Art. 39. Kirchcnsachcn., Landgrafschaft Thurgau.

495, Kirchensachen. Art. 435. Stifte und Klöster. Art, 459. Localis.

" 418. Stifte und Klöster.

Rhcinthal.

Art. 192. Localis. Art. 235, Localis.

> I«».

Conferenzen der evangelischen Gesandtschaften

während der gemcincidgenössischcn Tagsatzung im Juli 1786,

IStaatsarchiv Zürich.1

lh. Der Bcttag wird auf Donnerstag den 7. September festgesetzt. 8 1. I». «. Den evangelischenlanbensgcnosscn werden die gleichen Beisteuern wie im Jahre 1783 zuerkannt, mit Ausnahme derbinden in Großpolcn und polnisch Preußen, die diesmal 174 Gl. bekommen. 88 2 bis 17. /Z. Wegenwiederholten SteucrgesuchcS der Gemeinde Pirmasens bleibt es beim letztjährigen Beschlüsse. 8 18.

Zürich, Bern, Luccrn, Freiburg und Solothurn.

. Daö am 1. Deeembcr 1784 an die Republik Wallis erlassene Vorstellnngsschreibcn betreffenddon ihr bei Anlaß des in St. Maurice erfolgten Todes des ncuenburgischcn Kaufmanns Daniel^nneret Grosjean ausgeübten lirnit «l '4 .»l >.iinc> hatte nicht den erwünschten Erfolg gehabt, weshalb dieksandtschaften der obigen Stände beschließen, nochmals ein Jntcrecssionalschrciben an Wallis abzusenden,wird mit dessen Abfassung betraut und ersucht, das Project den Mitortcn zur Genehmigung

^Wellen. Die bernerische Gesandtschaft hätte zwar instruktionsgemäß gewünscht, daß dieses Geschäft^ gcsammten Tagsatzung behandelt und von ihr ein Promotorial erlassen worden wäre; allein sie^ selbst bei der dermaligcn Stimmung einiger Stände gegen Neuenbürg und Valangin müsse man

abgehen. 8 24.

Zürich, Schwhz und Glarus.

<1. lieber das bereits für Schiffbarmachung der Spcttlinth Ausgeführte wird volle Zufriedenheitäußert, und der Wunsch ausgesprochen, daß an diesem gemeinnützigen Werke mit gleichem Eifer fort-reitet und der Kostcndcvis so wenig als möglich überstiegen werde. 8 26.

Man sche auch im Abschnitte Herrschaftsangclegcnheiten:

Deutsche gemeine Vo-gteicn überhaupt.

Art. 55. Kirchcnsachcn.

Au Landgrafschaft Thurgau.

' Laüdammann. Art. 82. Huldigung. Art. 23« Judikatur-u. Compctenzzwiste.

Rheinthal. . ^

Art. 37. Baurechnung. Art. 20l. Localcs.

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