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Juli 178k,
und die schwhzcrischen behalten nunmehr die Rechte ihres Standes, wie die des Stiftes Einsiedlvor. Die neutralen Stände setzen hierauf eine Commission aus den Nachgesandten von Bern, Lucck"Uri und Zug nieder, welche an Zürich und Schwhz Zuschriften entwirft, die in den Abschied fallen, ^dem Wunsche an die Hoheiten ihre Einwilligung zu Abscndung dieser Schreiben bis Martinötag an Bel"gelangen lassen zu wollen. Die Gesandtschaft von Glarus hält dafür, da Zürich sich zu Gcstattung ci»szweiten Habe nicht verstehen wolle, so wäre es nöthig, den Stand Schwhz zu bereden, sich mit derim Bächiwinkel unter der Bedingung zu begnügen, daß wenn sie durch Gottes Gewalt oder andere Zufallleiten verderbt werden sollte, Schwhz berechtigt sein möge, statt derselben eine andere „der Enden" ^erbauen. 8 lv, I. Das schon schriftlich von Schwhz an sämmtliche Stände gestellte Ansuchen, sc"""Landmann Baron Maximilian Joseph von Bettschart zur Halden, Oberlicutcnant in dem pfalzbaherisch^Lcibgardcregimcnt, der sehnlich verlange, in den Malteserorden deutscher Schweizcrzunge und zwar in ^dem Vernehmen nach wirklich erledigte dritte Ordcnsstclle aufgenommen zu werden, wird nun müiss^von der Gesandtschaft dahin erneuert, es möchte den Ständen gefallen, genannten Baron hicfür ^Großmeister zu Malta zu empfehlen, um so mehr als derselbe einer uralt adclichcn Familie entsproßsei, welche nicht nur ihrem Vaterland, sondern auch Kaisern, Königen und Fürsten die ausgezeichnetesBeweise von Nechtschaffenhcit, Geschicklichkeit, Treue und Tapferkeit gegeben, auch sein verstorbener Va""Johann Aegidius, pfalzbahcrischcr Kammerhcrr, wirklicher geheimer Rath, Obcrstlandrichter und adeligLehcnprobst des Fürstenthums Sulzbach, Pfleger zu Königstcin, mehrere Jahre bevollmächtigter Minß^am churbahcrischcn Hofe gewesen und hernach bis zu seinem Tode die Präsidcntcnstclle der churpfälzis^Regierung zu Sulzbach bekleidet, endlich den hochadclichcn pfälzischen goldenen Löwcnordcn besessenwie denn des Supplicanten Bruder, Carl Theodor, seinem Vater in der Würde als Kammerhcrr, Obe^landrichter und Pfleger zu Königstcin, und als adelicher Probst nachfolge. Die Stände beschließen, ^Ansuchen zu entsprechen und der Stand Zürich wird gebeten, ein Empfehlungsschreiben an denmcistcr abzusenden, 8 > l i». Mit Bezug auf den Wunsch des französischen Ministeriums, es möch""in das Concursrccht, wie solches von der Mehrzahl der Stände festgesetzt worden ist, nunmehr auch ^Mcdiatangchörigcn in die deshalb eidgenössischerseits ausgestellte Dcclaration einverleibt werden, wurden ^Laufe des Jahres Erkundigungen bei den Landvögtcn in den gemeinen Herrschaften eingezogen. Aus ^Berichterstattungen derselben an Zürich geht hervor, daß die italienischen Vogteien, die Grafschaft Sargs"'das obere Amt und der Gerichtöhcrrcnstand im Thurgau, die rhcinthalischen Städte Altstetten und Rheinszu concurrircn gedenken, hingegen „das Land" oder die acht Quartiere im Thurgau, das Nhcinthaldas obere Freiamt bei der bisherigen Ucbung zu verbleiben wünschen. Zürich ist instruirt, da keineförmigkcit zu hoffen ist, das Geschäft gänzlich ruhen zu lassen und von dieser Sachlage dem französis^GesandtschaftSsccrctair Kenntnis zu geben. Da aber Bern und einige andere Gesandtschaften hierauf ei'si"treten haben, wird eine Commission aus den Nachgesandten von Zürich, Bern, Uri und Zug nicdcrges^die folgende Anträge bringt: Betreffend die ennctbirgischcn Vogteien sei die dicsfällige Berathung der nächstdortigen Jahrrcchnung zu überlassen; und was die vier deutschen gemeinen Herrschaften anbelange, soim Thurgau die Stadt Fraucnfcld und ihr Gericht, im Rhcinthal die Städte Rhcincgg und Altstetten,die Grafschaft Sargans als wirklich concurrircnd eingezeichnet werden. Hinsichtlich des ThurgauesRheinthalcs sowohl als des obern Freiamtcs aber sollen die Landvögtc sich genau erkundigen, welchein ihrem Amtsbezirke beizutreten gedenken, und dem Vorort Zürich Mittheilung machen, der die übrig