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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
Entstehung
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11Z Juli 1786.

Anton Müller, LandSstatthaltcr. Basel. Daniel Mitz, Bürgermeister; Peter Ochs, i. Ii. v. und Rat^schreibcr. Frei bürg. Claudius Joseph Odet, Scckclmcister; Franz Peter Niklaus Chollct, des klcin^Raths. Solothuru. Carl Joseph Fidel Grimm, Scckclmcister; Franz Philipp Jgnaz Glich vonheim, des alten Raths. Schaffhauscn. Johann Heinrich Keller, Statthalter; Johann Caspar StocksSeckclmcistcr. Jnncrrhodcn. Johann Baptist Rücsch, Landammann. Außcrrhoden. Johann Ja^Zubcrbühlcr, Landammann. Abt von St. Gallen. Franz Joseph Müller, Ritter, des geheimen Ra^und Landshofmcistcr. Stadt St. Gallen. Johann Joachim Bcrnct, Bürgermeister.

Gemcineidgenössische Geschäfte.

»». Die eidgenössische Begrüßung findet statt. § 1. I». Der Gcsandtschastösccretair Gabard de Va»!ist der Ucbcrbringcr der vom 26. Juni aus Solothuru datirtcn Begrüßung des französischen Botschafters ^Vergennes. Sic beginnt mit folgender Aeußerung: » Vvs les Premiers WNMKNS (I«z mon »rrivse k?n 8u>^'j'ni vlierolnz k lairs eonnoitre ^ vos I.nundlv8 Ktnts In «atiskaotion quv j'sprnuvois «lo in«; retrouver ^mitieu ck'une Nation qui m'avoit ckuune tnnt <Ie mnrques cke eontlanvk et ck'amitie N 1'Spoyueeu le donlmur ck'0tie <;koi«i pour resssrror lo« Iisn8> qu! I'unissent clspuis plu^ieurs »iSole» ü In ünurool'«l<! rinuce.« Das Schreiben wird von der Tagsalzung verdankt. z> 2. « . Das vom Fürstbischof voncingckommcnc Complimcntschrciben wird gcwohntermaßen beantwortet. 8 3- «I Die Stadt Biel entschuldesich wegen ihres dermaligcn Ausbleibens und ersucht um den Abschied, 8 4. v. Obwohl der Zeitpunkt ^Aufstellung eines allgemeinen WcggcldshstcmS wegen der Verschiedenheit der Standesgesinnungen noch ^entfernt zu sein scheint, so treten gegen den Wunsch mehrerer Stände, diese Materie aus dem Abschiedeentlassen, verschiedene Bedenken hervor, worauf sie in demselben verbleibt. 8 5. I'. Die Angelegenheit dMiteinschlusseö von Neuenbürg und Valangin in den Bund mit Frankreich befindet sich in der gleichenwie vor einem Jahre, indem auf das bereits am 8. Januar 1785 an den Staatsministcr Vcrgcn^abgesandte Empfehlungsschreiben noch keine Antwort cingekommcn ist. Der Staatsrath von Ncuenb^ >hatte sein früheres Ansuchen bei den nicht zustimmenden Ständen schriftlich wiederholen lassen und ^Conscntirenden um ihre Verwendung gebeten, auch an die Tagsalzung zwei seiner Mitglieder abgcordi^um eine neue Zuschrift zu überbringen. Ans den von Uri, Obwalden, Glarus katholischer Theil ^Jnncrrhodcn eröffneten Instructionen ergibt sich, daß die gnädigen Herren und Obern in Folge ^gefaßten Landsgemcindcbcschlüsse noch immer auf den gleichen im Abschiede von 1784 enthaltenen, ^seiner Zeit den Ständen schriftlich mitgctheiltcn Gesinnungen beharren. Die Tagsalzung, von der An^ausgehend, eine Rcchargc an das französische Ministerium könnte vielleicht das gleiche Schicksal hat'^wie das obbemcrkte Schreiben vom 8. Januar, oder es möchte die Antwort erfolgen, daß man erst da^von Seite Frankreichs entsprechen werde, wenn das Verlangen der Eidgenossenschaft ein cinmüthigcs sei, ^für das Angemessenste, für jetzt sich zu Gunsten des Fürstcnthums bei dem Ministerium nicht zu verwendedagegen aber durch ein Vorstcllungs - und Empfehlungsschreiben die genannten vier Stände zur Einlv'^gung zu bewegen zu trachten, was zwar bei den Gesandten von Uri und Glarus WiderspruchBesagtes Schreiben will man jedoch nicht jetzt schon projcctweise in den Abschied aufnehmen, sondern bittZürich, ein solches zu entwerfen und den Ständen mitzuthcilen, damit sie spätestens bis Anfang ^nächsten März ihre Gesinnungen an genannten Vorort einzuberichtcn im Falle seien, und das dicsfä^Schreiben kurz vor der Zeit der gewohnten Landsgemeinden an die Landräthc der vier fraglichen Stä"abgesendet werden könne. 8 6. K. Rücksichtlich des von dem französischen Ministerium geäußerten ^