Druckschrift 
8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
Entstehung
Seite
99
Einzelbild herunterladen
 

Juli 1784. 99

^geschränkt bleibe, in gleichen Rechten zu stehen, wünschen die Aufgeschossenen, daß wenn man die^tadt zur Bcvogtignng anhalten wolle, diese Anordnung nach dem badischen Frieden von 1718 auf^ ganze Toggenburg ausgedehnt werde. Die Gesandtschaften crwicdcrn hierauf, Lichtensteig hätte seinesenken bei Abschlicßung des Vcrkommnisscs darthun sollen, jetzt sei es zu spät und der Buchstabe der^ctate so deutlich, daß die Stadt auf dem Wege Rechtens nichts gewänne, auch könne man den Aus-3eschosseuen nicht verbergen, daß durch die Vcrmittelung der beiden Stände die angedrohte fürstliche^eution wohl eingestellt sei, zwar nur bis man sehe, ob Lichtenstcig sich fügen wolle. Die AuS-^lchosscnen erklären hierauf, daß sie, ohne weitere Vollmacht, das Angehörte der Bürgerschaft zur^krzigung empfehlen werden, z 25.

Zürich, Schwyz und Glarus.v. Von der zürcherischen Gesandtschaft wird die beförderliche Schiffbarmachung der Spettlinth, als^ auf zwei Konferenzen, von 1764 und 1783, cinmüthig genehmigtes Mitteldie obere Schifffahrt"^ ^leichtern, gewünscht, und das Befremden geäußert, daß der Stand Glarus der Ausführung dieses^einnützigen Vorhabens sich bisanhin widersetzt habe. Sollte das Werk dauerhaft und unter Anleitungsachverständigen Mannes, den Zürich seiner Zeit auf eigene Kosten dahin abzuordnen bereit sei,^geführt werden, so würde dieser Stand nicht nur seinen Antheil an die Kosten, sondern noch etwaslehr beitragen, in der Erwartung, daß, da Schwhz beim Schloß Grhnau, Glarus bei der Zicgelbrückcunbeträchtliche Zölle beziehen, auch sie ihre Raten nicht verweigern werden. Schließlich begehrtlch, Glarus möchte zu ungehinderter Durchfahrt eine Abänderung bei der Ziegclbrücke treffen und^klärt sich, wenn dieses geschehe, gleichfalls bereit, etwas beizusteuern. Die schwhzcrische Gesandtschaft>^Ugt ihre Verwunderung, daß der Stand Glarus diese schon lange verabredete Schiffbarmachung^.^achläßige, wodurch alle Wuhrc je länger je mehr in Zerfall gerathen, und für die schwhzerischcngehörigen beträchtlicher Schaden erwachse. Werde nicht bald abgeholfen, so würde Schwhz die jetztr die Schifffahrt allein noch übrig bleibende kleine Linth sperren und auf seinem Gebiet Vorkehrung zuHerstellung seiner Angehörigen treffen. Die glarnerische Gesandtschaft erwicdcrt, ihr Stand sei nichtgeneigt, die fragliche Schiffbarmachung zu befördern, obschon der Zoll bei der Ziegclbrücke wenig ein-^gk, und ihm selbst diese Wasserstraße nicht wichtig sei, weil der Transport zu Lande auf den schönenkgen per March hinlänglich vor sich gehen könne; allein vorher müssen noch die Angehörigen geschütztindem durch die projcctirte Unternehmung der Kanal hauptsächlich auf die gasterischc Seite gezogenMit der Zeit durch Geschiebe der Linth, welche sie nicht in den See auszustoßen vermöge, das Bett^ ausgefüllt würde, was Ucbcrschwemmungen verursachen könnte. Betreffend die Abänderungen bei^ Ziegclbrücke müsse allervordcrst das Bett der Wcscncrlinth gesäubert und vertieft und dann getrachtet^en, daß die Glarnerlinth, als ein Waldwasscr, nichtschupfend", sondern bloß streichend in dasselbe'^alle. Die Gesandtschaft schließt mit dem Wunsche, man möchte, da künftigen Herbst ein Localaugen-ln ^ werde, dannzumal auch diese Verhältnisse ins Auge fassen. Diesen Vorschlag hinter-legen die Gesandten der Stände Zürich und Schwhz in der Meinung den Hoheiten, daß die Schiffbar-mung pxr Spettlinth zum gemeinsamen Fundament der künftigen Instruction diene. 8 32.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegcnheiten:

Deutsche gemeine Vogteien überhaupt.

Art. S3. Kirchcnsachen.

13*