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Juli 1784.
und es ward, uni ein einmüthigcS Project zu erzielen, der gegenwärtige Anlaß als der schicklichste betrachteBei Eröffnung der Instructionen zeigt sich, daß Glarus gewünscht hätte, es wäre des ewigen Friedetspecielle Meldung geschehen, und daß Außerrhoden begehrt, man möchte des niedrigen Zolles vondrischer Leinwand Erwähnung thun, die in dieser Beziehung eines Vorzuges vor der Schweizerlcinwa^genieße. Da jedoch der Bericht fällt, „daß die Bevorzugung der flandrischen Leinwand keineswegsgründlichen Titeln beruhe, sondern vielmehr zu befürchten wäre, daß wenn man diesen Punkt in Anregtbrächte, auch dieses Passage zum Nachtheil des Handels geschloffen und die dortigen Zölle auf gleichtFuß, wie an andern französischen Bürcaux gesetzt werden möchten", so vereinigen sich nun sämmtliOGesandtschaften dahin, in Erwartung günstigerer Zeiten lediglich ein Vcrwahrungsschreiben gegen das vck'gangene und zukünftige einseitige Verfahren der Krone Frankreich entwerfen und in den Abschied aufnehmtzu lassen, mit dem Ansuchen an alle Orte bis Mitte September ihre Einwilligung zu dessen AbsendnÄan Zürich einzuschicken. 8 6. K. Betreffend die Anstalten zu Abhaltung des Bettel- und Strolchcngesinde^kommen die zweckmäßigsten Vorschläge zur Sprache, auch fällt in Berathung, ob dieses Geschäft a»lgegenwärtiger Versammlung nicht des nähern commissionaliter geprüft und allenfalls eine allgemeinVerordnung erlassen werden möchte. Weil von mchrern Ständen in ihren Jmmediatlanden schon desh^gute Anstalten getroffen worden sind und man sich bestrebt, ohne die benachbarten Orte zu belästigtfremdes Gesindel auf dem nächsten Wege aus der Eidgenossenschaft fortzuschaffen, so wird für cinM^genügend gefunden, die frühern Aufträge an die Landvögte in den gemeinen Herrschaften zu erneuertund deren Canzleien den gemessenen Befehl zu ertheilen, mit Ausstellung von Pässen sparsamer ^bisdahin zu verfahren, auch künftig von unverdächtigen durchreisenden Fremden, wenn sie einen Mnöthig haben sollten, für denselben nichts abzufordern. 8 7.
xuiörtischc Geschäfte.
I». Das Kirchenimmunitätögcschäft verbleibt, ungeachtet die Mehrheit der Stände es aus de^Abschiede fallen lassen könnte, in demselben, weil Obwaldcn dessen Beibehaltung wünscht und Basel n>^für Wcglassung instruirt ist. 8 8. > Die zürcherische Gesandtschaft eröffnet, kurz vor der Abreisedie Tagsatzung sei ihren gnädigen Herren und Obern ein Schreiben der neutralen Stände zugekommenworaus sich ergebe, daß der Stand Schwyz die beiden Mcdiationcn wegen des Schifffahrtsstrciteödie hierauf bezügliche Erklärung des Standes Zürich vom letzten 16. Februar annehmen wolle und verda»^den neutralen Orten ihre diesfällige Verwendung. Gleichen Dank spricht die Gesandtschaft des StandsSchwhz aus, fügt jedoch bei, es fehle noch ein Weniges zu Beseitigung der diesfälligcn Anstände. Ihr Sta^glaube uämlich berechtigt zu sein, außer der ihm zugesagten Habe zu Väch auch andere Haben bei schn^zerischen Ortschaften am Zürichsee anlegen zu dürfen. Die zürcherische Gesandtschaft, von diesem Begehtschmerzlich berührt, erklärt, sie sei ohne Instruction, versichere aber jetzt schon, daß ihr Stand sich Z"Wciterm nicht verstehen werde. Je mehr die Gesandtschaften der neutralen Orte über die anscheine^Beseitigung der obgeschwcbtcn Differenzen erfreut waren, desto unangenehmer ist es ihnen, daß um cin^so unwichtigen Auslandes willen, dieselben noch länger fortdauern sollen. Sie nähren übrigens dienung, durch weitere Verwendungen oder vielleicht durch einen vertraulichen Zusammentritt der interesst^Stände selbst, dieses verdrießliche, seiner Endschaft nahe Geschäft gänzlich beseitigt zu sehen. 8 9>
viilörtische Geschäfte.
k. Wegen der Desertion ergibt es sich, daß die hierüber bereits existirenden Verordnungen ^