Juli 1784. 95
U r i. Franz Sebastian Graf von Crivclli, Landammann; Joseph Stephan Jauch, alt Landammann.^v>hz. Joseph Victor Laurenz Hcdlingcr, Landammann; Franz Laver Pfeil, alt Landammann. Nid-^lden. Franz Anton Würsch, Landammann; Victor Maria Busingcr, alt Landammann. Zug. FranzBürens Lader Weber, Ammann; Johann Caspar Binzcggcr, des Raths. Glarus. Balthasar Joseph^ustr, Landammann; Johann Heinrich Zwicki, Landsstatthaltcr. Basel. Daniel Mitz, Bürgermeister;Sannes Bischof, des kleinen Raths. Frciburg. Beat Niklaus Augustin Müller, alt Scckclmcister;uton Procop Joseph von Ligerz, Scckclmcistcr. Solothurn. Urs Victor Balthasar Wallicr, Stadt-^Nner; Franz Philipp Jgnaz Glutz von Blatzheim, des alten Raths. Schafft) au sc n. Johann Heinrich^llcr, Statthalter; Johann Ludwig Pehcr, Seckelmeistcr. Jnncrrhodcn. Carl Franz Bischofbcrger,^ammann. Außcrrhoden. Laurenz Wetter, Landammann. Abt von St. Gallen. Franz JosephWer, Ritter, des geheimen Raths und Landshofmcifter. Stadt St. Gallen. Julius HieronymusMkofer von Altcnklingcn, Bürgermeister. Biel. David Walker, Bürgermeister.
Gemcincidgenössischc Geschäfte.
. tt» Die eidgenössische Begrüßung findet statt. H l. I». Der Gcsandtschaftssecrctair Bacher ist der^ ^bringer eines Complimcntschrcibcns des französischen Botschafters, das aus Solothurn vom 28. Juniist »cm der Tagsatznng verdankt wird, k 2. e. Man läßt die Begrüßung des Fürstbischofs^ Basel, wie gewohnt, höflich beantworten. Hinsichtlich der Titulaturfragc kann nicht eingetreten werden,y "vf das vom Stande Zürich an seine fürstliche Gnaden im April eingesandte Project noch keine'üwort erfolgt ist. 8 3. «I. Mit Bezug auf die Wcggclder gibt sich die gleiche Verschiedenheit der''unungcn wie ans frühcrn Tagsatzungen kund, worauf man dieses Geschäft nochmals in den Abschiedc. "Ü, und zwar mit dein ausdrücklichen Ansuchen air die allseitigen hohen Principalitäten auf nächstesInstructionen zu ertheilcn, welche die Sache beschleunigen und zu Festsetzung eines allgemeinen" eins dienen könnten. H 4. «. Sowohl aus den im Laufe dieses Jahres an den Vorort ZürichH.Ebenen Schreiben, als aus den nunmehr eröffneten Instructionen ergibt sich mit Bezug auf denbiel^^ ^ Fürstcnthums Neuenbürg und Valangin zum Bündnisse von l777, daß es dem Stand llri^thsamer dünkt, einen solchen nicht zu gestatten, daß auf der Landsgcmeindc in Obwaldcn man sich
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beb konnte, den übrigen Ständen dieser Sache halben beizustimmen, daß katholisch Glarus,
es einen Entschluß faßt, die Einwilligung der nicht conscntircndcn Stände abwarten will, daß
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Jnncrrhodcn den Mitcinschluß zwar genehmigt, seine Erklärung aber erst dannzumal Gültigkeit^chr" ^ vorhin erwähnten Stände beigetreten sein werden. Der Antrag Zürichs, das
an den französischeil Botschafter im Namen der einverstandenen Orte nunmehr abgehen zu lassen,Haus ^ Gesandtschaften von Bern, Lucern, Schwyz, evangelisch GlaruS, Basel, Solothurn, Schaff-Bbt und Stadt St. Gallen und Stadt Biel gutgeheißen. Nidwaldcn kann nur^hill^"' alle Stände ihre Einwilligung hiczu geben; Zug und Frciburg, obwohl für die Auf-
lch geneigt, halten ein solches Schreiben für bedenklich, weil man dadurch die ungleichen Begriffe, diebau Gegenstand unter den Orten obwalten, an den Tag legen würde, worauf die Gesandtschaftentzm ^cckden, Zug und Frciburg freundcidgenössisch ersucht werden, zu Hause zu bewirken, daß diek. Absendung spätestens bis im September an den Vorort Zürich gelangen möchte. H 5.
rjsHe Abschlagsschrcibcn des französischen Staatsministcrö vom l7. August l783 über die schwcize-
Handelsprivilegicn in Frankreich hatte eine lange Correspondcnz zwischen den Orten hervorgerufen,