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Juli 1783,
schast von Lucern vorgelegt. Die Beantwortung desselben läßt man durch den Landschrcibcr den beiden fü^bischöflichen Abgeordneten überreichen, § 1. I». Das Kirchenimmunitätsgeschäft verbleibt in der bisherig^Lage, z Z. e. Uri wünscht aufs neue Beibehaltung des Artikels der Dispcnsationstaxen im Abschiede. 8 ^«I. Daö Ncstitutionsgcschäft wird bis zu geeigneten» Zeitpunkte gleichfalls im Abschiede beibehalten. H ^v. Die Gcsaitdtschasten von Luccrn, Uri und Schwhz berichten, es sei ihren Obern im Laufe des Jahr^von der Krone Frankreich ein ziemliches Quantum lothringisches Salz versprochen, auch auf erfolgVorstellungen hin verheißen worden, sobald die schadhaften Salzpfannen wieder gehörig eingerichtetwerden, dem Bund gemäß burgundischcs Salz zu liefern. Die Gesandten von Unterwalden, ZugGlarus eröffnen, sie seien instruirt, zu allem Haud zu bieten, was zu Beförderung der tractatmäßizc"Salzliefcrungcn dienlich sein könne. K 5,
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten'
Landgrafschaft Thurgau,
Art, 40Z. Kirchensachen, Art. 415, Stifte und Klöster. Art, 447, Locales.
Rhcinthal, '
Art, 189. Locales.
Oberes Freiamt,
Art. 140. Locales.
Conferenzen der evangelischen Gesandtschaften
während der gemcineidgcnössischen Tagsatzung im Juli 1783,
IDtaatöarchi» Zürich.j
». Der Bettag wird auf Donnerstag den 4. September festgesetzt, k 1, I». «. Den evangelisch^Glaubensgenossen werden die gleichen Beisteuern wie im Jahr 1781 zuerkannt, mit Ausnahme von Christia»erlangen, dessen Pfarrer und Schulmeister diesmal 119 Gl. 30 Kr. bekommen, N 2 bis 17. An ^Gemeinde Mnschclbach wie au die Waldeusergcmcindc Augrognc in Picmont, welch' erstcre ungeachtet ^letztjährigen Abschlages sich abermals gemeldet hatte, werden für ein- und allemal nachstehende Stcuc^bewilligt:
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Muschelbach:
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von dem Stande
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