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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Juli 1783.

laver Pfyffer Vvn Hcidcgg, Schultheiß ; Johann Baptist Carl Martin Bernhard Felix Pfhffer von All'?Hofen, des kleinen Raths. U r i. Joseph Anton Schmid, Landammann; Carl Joseph Jauch, alt LandammaBSchwhz. Joseph Victor Laurenz Hcdlingcr, Landammann; Michael Anton Schorno, alt LandammaN»Obwaldcn. Joseph Jgnaz Stockmann, Landammann; Niklaus Anton Maria Jmfcld, des Raths u»!alt Landvogt im Mainthal. Zug. Franz Michael Müller, Statthalter; Joseph Anton Heinrich, FürsprcäGlarus. Johann Heinrich Tschudi; Balthasar Joseph Hauser. Basel. Johannes Dcbari, BürgcrmeistckLukas Fäsch, des kleinen Raths. Frciburg. Franz Roman Wcrro, Schultheiß; Anton Procop Joses'von Ligerz, Scckclmeister. Solothurn. Johann Carl Stephan Glich, Schultheiß; Urs Victor BalthastWallicr, Stadtvcnner. Schaffhauscn. Franz Anshelm von Meyenburg, Bürgermeister; Johann Hein»'Keller, Statthalter. Jnncrrhodcn. Johann Baptist Rücsch, Landammann. Außcrrhoden. JechasJakob Znberbühlcr, Landammann. Abt von St. Gallen. Franz Joseph Müller, Ritter, des geheiltRaths und Landöhofmeister. Stadt St. Gallen. Julius Hieronymus Zollikofer von Altcnklinge»Seckclmcistcr.

Gemcineidgenössische Geschäfte,i». Die eidgenössische Begrüßung findet statt. 8 1. I». Der französische Botschafter übersendet st"vom 25. Juni aus Ensisheim datirtes Complimcntschrciben durch den Gesandtschaftssecretair Bacher, ^die Tagsatzung verdankt. 8 2. «. Die Stadt Biel entschuldigt sich wegen ihres Ausbleibens und bittet ^den Abschied. 8 3. «l. Der Regierungspräsident Franz Jgnaz Freiherr von Schönau und der Regierungrath Joseph Anton Rcnggncr überreichen im Namen des Fürstbischofs von Basel das übliche Begrüßungschreiben und bitten um Nicdcrsetzung einer Commission wegen der von ihrem Herrn gewünschten größc"Titulatur. In einer dicsfälligen Konferenz wird vorgeschlagen, es soll sowohl von den Xlll Ständenjedem einzelnen Ort dem Fürstbischof folgender Titel beigelegt werden:Hochwürdigstcr, Hochgcborncr Fi^Hochgeehrter Herr, guter Freund und getreuer Bundesgenosse" ; in contextu et line : Euer Hochfürst^Gnaden! Dicnstbereitwillige", worauf die fürstlichen Deputirtcn bemerken, sowohl von der Tagsatzung ^von einzelnen Ständen sei schon seit vielen Jahren jewcilen auch der Titel Gnädiger Herr" gebraistworden, eher möge man das Wort Hochgeborner" weglassen. Was die Titulatur an die Xlll Sta»'und an jedes einzelne Ort anbelangt, so äußern die genannten Deputirtcn, ihr Herr werde geneigt s<stfolgenden Titel zu geben: Hochwohlgcborne, Hochmögcnde, Hochgeehrteste Herren, gute Freunde, «stgetreue Bundesgenossen"; in contextu et line aber die AnredeEuer Exccllcnzicn" zu erhalten, dür"nicht erlangt werden, indem sonst mehrere RcichSfürsten undStände" eine gleiche Titulatur ansprechtthätcn; hingegen wäre der Fürstbischof geneigt, in contextu et line die TitulaturEuer Hochw^geboren" zu gebrauchen. Was die in den fürstlichen Schreibenunterzogenen" WorteVonGnaden, Wir" anbelangt, so ist man der Meinung, daß solche weit eher am Schlüsse als am Eingabzu dulden, ja sogar dort nöthig seien, weil Sc. fürstliche Gnaden in den Missivcn nur mit sci^Taufnamen zu unterzeichnen gewohnt sei. Da man dieser Titulatur halben sich nicht verständigen kon»"so wird den Deputirtcn das Verhandelte sammt einem von dem thurgauischen Landvogt und dem La»'schreiber unterzeichneten Rccreditiv mitgegeben. 8 4. v. Bern und Luccrn wünschen, daß man mit Bcratl)^über die Titulaturen gegen den Fürstbischof von Konstanz und den Fürstabt von St. Gallen zuwast"möchte, bis die basclsche Titulaturangelcgenhcit erledigt sei. 8 5. t. Ucbcr die Wcggclder in ^Jmmcdiatlanden werden abermals die frühern Ansichten geäußert und von der Tagsatzung, in der A