Juli 1782. 75
beantworten. 8 3. «I. Der Stand Frciburg entschuldigt sich, daß er wegen seiner innern Unruhen keinesandten auf die Tagsatzung schicke, bemerkt über den Einschluß des Fürstenthums Neuenbürg und Valangin'u das französische Bündniß, er gebe hiezu unter den in dem vorgeschlagenen Revcrsal enthaltenen Beding-ten seine Einwilligung und bittet um Mitthcilung des Abschiedes. Die Tagsatzuug crwicdcrt dasschreiben und spricht ihr Bedauern über den Grund der Abhaltung aus, nebst dem Wunsche, daß Friedeund gesetzmäßige Ordnung baldigst wieder hergestellt werden möchten. 8 4. v. Auch die Stadt Bieltchuldigt sich wegen ihres Ausbleibens und verlangt gleichfalls den Abschied. 8 5. l. Mit Bezugt die Weggclder in den Jmmcdiatlandcn beziehen sich die Gesandtschaften von Zürich, Bern, Luccrn,Schwhz, Untcrwaldcn, Zug, Schaffhausen und Appenzell beide Rhoden auf ihre in frühern Tag-^tzungcn eröffneten Instructionen. Glaruö bemerkt, sein auf bestimmte Jahre festgesetztes, sehr mäßiges,"ud meistens von eigenen Landlcutcn erhobenes Wcggcld sei nicht wohl als eine neue Beschwerde, sonderntmehr als ein Vortheil für den Handel und alle Durchreisenden anzusehen, weil man vermittelst derueuen Straßen viel leichter durch das Land gelangen könne; im Falle übrigens, daß alle neuen Weg- undBrückengelder aufgehoben würden, wäre cö geneigt, in Zukunft von Schweizern kein Wcggcld zu beziehen,^uscl, Solothurn, Abt und Stadt St. Gallen äußern sich in gleicher Weise wie auf früheren Tagsatzungcn.^ban beschließt, diesen Gegenstand nochmals ack relerenckum zu nehmen. 8 6. K. Betreffend den Ein-guß des FürstcnthumS Neuenburg und Valangin in den Bund mit Frankreich, weßhalb sich auch der^bnig von Preußen im Laufe dieses Jahres au die Eidgenossenschaft gewendet, bezieht man sich zum^bcil auf die in lctztjährigem Abschiede enthaltenen Gründe und hebt weiter hervor, daß das Fürsteuthum>u>t Bern, Luccrn, Frciburg und Solothurn bereits in Verbindungen stehe und um derselben willenErtlich einen ctwelchen Theil der Eidgenossenschaft ausmache, auch daß das Fürstcnthum, als zu derSchweiz gehörend, an deren Angelegenheiten in frühem Zeiten thätlichen Anthcil genommen, indem es^'ivohl im Burgunder- als im Schwabenkricge mit Volk zugezogen sei. Ferner wird darauf aufmerksam^»lackst, wie das Bündniß von 1777 dem helvetischen Freistaat auflege, die Krone Frankreich 6000 Manu^'willige Kricgsvölkcr anwerben zu lassen, und daß, wenn das Fürstcnthum auch seinen Anthcil übernähme,Last stst- vic Cantone weniger groß sein würde. Die Gesandten von Zürich, Bern, Luccrn, Schwhz,kstl, Solothurn, Schaffhauscn, Außerrhodcn, Abt und Stadt St. Gallen wären schon jetzt bcgwältigt,^ Fürstcnthum in seinem Ansuchen unter folgenden Bedingungen zu entsprechen: 1) Daß es wedernoch Stimme in eidgenössischen Versammlungen haben, 2) niemals einigen Anthcil an den innern^"gelegcnheitcn der Schweiz, auch nicht an den Beratschlagungen, welche die Gegenstände des BundeS-^actats von 1777 betreffen, sich zueignen, und 3) in dem unverhofften Fall „einer Gott gebe nichtZutretenden Trennung" zwischen den verschiedenen Ständen des helvetischen Freistaats die strengste Neu^ulität beobachten solle. Da aber Uri, Untcrwaldcn, Glarus katholischer Theil und Jnncrrhodcn mitustructioncn versehen sind, die ihnen hiezu Hand zu bieten ganz unmöglich machen, so bleibt nichtsuuders übrig, als die Instructionen u«l relerenckum und all isiillcanckum zu nehmen, mit dem Wunsche,uß alle Hoheiten längstens bis Mitte nächsten MaimonatS ihren Entschluß Zürich kund thun möchten,uniit dieses Geschäft auf der nächsten Tagsatzung beendigt werden könne. Der Abschied fügt noch bei,uß dasselbe in Uri der Landögcmcinde noch niemals vorgetragen worden und daß in Unterwalden dieMeinung herrsche, es solle in dem Bündnisse von 1777 Niemand als die im Bunde von 1863 einge-schlossen Gewesenen mitbcgriffen werden, worauf im Schooße der Tagsatzung die Antwort erfolgt sei,
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