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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Juli 1781

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don Zürich, Bern, Lucern, Uri, Basel und Solothurn die Streitenden zu vereinen, doch ohne Erfolg,Korauf man sich wiederum in Ermahnungsschrcibcn an Außerrhodcn wie an den Fürstabt wendet. 8 8.I« Mit Bezug aus die Kirchenimmuuitäten beschließt man, günstigere Zeiten zu Beilegung dieses Geschäftesabzuwarten, da auch diesmal die bekannten verschiedenen Ansichten sich kund geben. 8 9.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclcgenhcitein

Deutsche gemeine Vogtcien überhaupt.

Art. 4.

Landvögte.

Art.

10. Markensachen.

Art. 4l.

Polizeiliches.

Art. ig.

Landgrafschaft Thurgau.

Amtsrechnung.

Art.

169. Abzug.

Art. 311.

Münzwcsen.

» 3g.

„

„

418. Judicatur- u. «fompetenzzwislc.

315.

„

» 9l.

Markensachcn.

,,

431. „ ,, „

„ 349.

Masie und Gewichte.

» 95.

„

„

445. „ „ „

„ 333.

» ,, ,,

-> 99.

„

„

246. „ „ „

„ 359.

Straßenwesen.

>, 10t.

„

„

449. „ „ „

„ 366.

„

U>6.

,,

„

475. Justizsachcn.

„ 376.

„

leg.

Landrechtssachen.

„

494. Salzsachen.

„ 518.

Locales.

» 164.

Abzug.

Rheinthal.

Art. lg.

Amtsrechnung.

Art.

95. Justizsachcn.

Art. 149.

Rhein.

» 55.

Markensachen.

„

147. Salzsachen.

„ 157.

Wcggeldcr und Zollsachen.

» 61.

Abzug.

„

136. Münzwese».

„ 165.

,, „ „

» 64.

Polizeiliches

Grafschaft Sargans.

Art. s.

Beeidigung von Beamten.

Art.

44. Landrechtssachen.

Art. 89.

Straßenwesen.

» 16.

Amtsrcchnung.

„

46. Polizeiliches.

,, 140.

Wcggeldcr.

>, 33.

Markensachen.

„

47.

„ 127.

Schifffahrtsordnung.

>, 34.

,,

»

78. Münzwesen.

Art. 2.

Oberes Frciamt.

Beeidigung von Beamten.

Art.

48. Markensache».

Art. 144.

Münzwcsen.

,, 40.

Amtsrcchnung.

„

54. Landrechtssachen.

,, 135.

Straßenwescn.

» 44.

Markensachcn.

„

71. Judicatur- u. Compctenzzwiste.

5«.

Conferenzell der katholischen Gesandtschaften

während der gcmcincidgenössischcn Tagsatzung im Juli 1781.

tArchiv Nidwaldcn.I

t». Das Complimcntschrciben des Fürstbischofs von Basel wird verlesen und erwiedcrt. 8 1- I»« Mit^czug auf das Kirchcnimmunitätsgcschäft verbleibt es bei dem bekannten Vorbehalte. 8 2. Weil lautBericht die früher durch Herrn von Saliö von Samadcn unter den hundert Schweizern bekleidete StelleNunmehr von Herrn von St. Gervais besessen wird, muß erwartet werden, ob weitere Klagen cinkom-Kon. 8 3. «I. Auf den Wunsch der urncrischcn Gesandtschaft bleibt der Artikel wegen der Dispcnsations-taxen ferner im Abschiede. 8 4. v. Alan hält die gegenwärtigen Zeitumstände nicht für geeignet, aufdas Rcstitutionsgcschäft einzutreten und läßt deshalb den Artikel im Abschiede verbleiben. 8 5.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegcnheitcn:

Deutsche gemeine Vogteicn überhaupt.

Art. 36. Kirchensachen.