Juli 1778.
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aus dem Abschiede fallen zu lassen, weil dicöfällige feste Bestimmungen nicht erhältlich, auch keine derübrigen Gesandtschaften deshalb instruirt sei. 8 5. f. Basel wünscht, das? man den t777 gemachten Antragdes kaiserlich königlichen Residenten von Nagel für Abschluß einer Convention wegen gegenseitiger Aus-lieferung der Verbrecher bezüglich auf die vorderöstcrreichischcn Erb- und die eidgenössischen deutschen Lande,als eine insbesondere für die Grenzorte sehr wichtige Angelegenheit, nicht ganz fallen lasse, währcnv dieübrigen Stände, als hierüber nicht mehr instruirt, glauben, dieser Artikel sollte in Zukunft aus demAbschiede wegbleiben. 8 6. K. In Bekräftigung der in den Abschieden von 1769 und 177(1 enthaltenenBestimmungen hinsichtlich der Bettler und Strolchen wird an die eidgenössischen Grcnzortc das dringendeAnsuchen gerichtet, durch möglichst sorgfältige Anstalten, besonders durch sparsame Paßauöthcilungcn, demEindringen solchen Gesindels vorzubeugen, auch angeordnete Bettcljagdcn rechtzeitig an die benachbartenOrte einzubcrichten. 8 7. I». Da der König Victor Amadeus von Sardinien eine abschlägige Antwortauf die eidgenössische Verwendung hinsichtlich des verweigerten Durchpasscs durch Picmont für die inspanische und neapolitanische Schwcizcrregimcutcr einzutretenden Rccruten crtheiltc, so willigen diejenigenOrte, auf deren Verlangen obiges Schreiben an den König erlassen wurde, ein, diesen Artikel aus demAbschiede fallen zu lassen. 8 8. I. Frciburg berichtet, daß die Streitigkeit zwischen einem seiner Bürger,Joseph Niklauö Bruno von Grisct von Forcl, und der deutschen Maltcscrcommcndc wegen Besitznahmeder Valley Brandenburg noch uuauögctragen sei. Weil man besorgen müsse, dies möchte für die eidge-nössischen Ordensritter nachtheilig werden, so verbindet cS damit die Bitte, abermals eine Zuschrift anseine Eminenz, den Großmeister zu Malta, abgehen zu lassen. ES wird beschlossen, diejenigen Stände,deren Gesandtschaften dieses Punktes halben nicht instruirt sind, sollen ihre dicöfällige Einwilligung spätestensbis Martinötag dem Vorort Zürich kund thun. 8 9. It.. Solothurn zeigt an, es sei zu Wien am 12. Aprilhinsichtlich der seinem Mitbürger, Freiherr» Paul Anton von Thurn und Valsassine, von dem DomcapitelConstanz streitig gemachten Präbcnde, mit Approbation des Kaisers, ein Verglich getroffen worden. 8 9.
Xlllörtische Geschäfte.
I. Wegen der Einschränkung der Kirchenimmunität kann nichts Definitives beschlossen werden, da dieBedenken noch nicht gehoben werden konnten, welche beim Stande Bern über den 1774 und 1775 vor-gelegten Plan obwalteten, und auch jetzt wieder von besagtem Stande gewünscht wird, es diesfalls lediglichbei dem Landfrieden bewenden zu lassen. 8 19. i». In Bezug auf die Streitigkeit zwischen den StändenZürich und Schwyz über die freie Schifffahrt auf dem Zürichsce wird von Zürich nachdrücklich vorgestellt,seine Obern seien in der zuversichtlichen Hoffnung gestanden, Schwyz werde endlich dem badischcnMcdiationöwcrk von 1776 beitreten und mit den von ihm niemals besessenen Vorthcilen, welche dieses ge-währe, sich begnügen. Zürich bitte daher, auf Schwyz einzuwirken, gedachtes Mcdiationöwcrk anzunehmen,a von Seite Zürichs zu wcitcrn Ausdehnungen und neuen Zusätzen unmöglich Hand geboten werden könne.Man müsse bedauern, daß Schwyz in dieser wichtigen Sache seine Vorstcllungöschrciben an die neutralentan e immer bis fast zum Beginne der Tagsatzung verschiebe, auch in beleidigender Sprache sich gegenZürich ausdrücke, indem in der letzten Zuschrift dem Stand Zürich der Vorwurf von „immer schlechtererBegegnung gemacht worden sei. — Hierauf antwortet Schwyz, sein Stand wolle durchaus nicht neueRechte erwerben; in dem Mcdiationöplanc habe er aber auch in keinem Punkte sein ganzes Recht gefunden,man sei jedoch geneigt, diesen Plan unter sehr mäßigen und unentbehrlich nothwcndigcn Erläuterungenanzunehmen, wozu Zürich nicht Hand bieten wolle. Auö diesem Grunde habe Schwyz bei den unbcthei-
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