30gezeichnet, solches wird hiemit bezeuget. Göt-tingen den 7ten April 1802.Justus Claproth D.Hofrath, ordentlicher Rechtslehrer(L.S.) und Senior der Juristenfakultät.N: II.Herr Johann Wilhelm Neuß aus Düsseldorfim Herzogthum Berg hat in dem verflossenenWinter meinen Lehrvorträgen über das teut-sche privat Recht beigewohnet, und darinndurch ununterbrochenem Fleiß und muſterhaf-te Aufmerksamkeit sich so rühmlich ausgezeich-net, daß ich demselben darüber mit Vergnü-gen das beste Zeugniß zu ertheilen im Standebin. Göttingen den 4ten April 1802.D. Juſtus Friedrich Runde,Hofrath und Profeſſor der Rechte,wie auch Beiſitzer der Juriſtenfa-(L.S.)kultät.N: 12.Daß Herr Johann Wilhelm Reuß aus demHerzogthum Berg meine Vorlesungen über dieDiplomatick waͤhrend des halben Jahres vonMichaelis 1801 bis Ostern 1802 gehöret, undin den verschiedenen Uebungen einen muster-haften Fleiß und glückliche Applikation be-wiesen habe, attestire ich mit Vergnügen.Göttingen den 8ten April 1802.(L.S.) D. Carl Traug. Gottlob Schöneman.N: 13.Herr Johann Wilhelm Neuß aus Düsseldorfhat im verflossenen Winter die Exegese nichtnur
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Geschichte meiner Studien, und gnädigsten Anstellung zum ordentlichen Lehrer der Rechtswissenschaften auf der Churfürstlichen Akademie in Düsseldorf
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