14teutsche Staatsrecht; bey Hrn Hofrathe GeorgJac: Frid: Meister das peinliche Recht, undbey Hrn Hofrathe Justus Claproth das Pro-cessuale practicum; — Im zweyten Semesterbey Hrn Profeſſor Leiſt das teutſche Kirchen-recht; bey Hrn Hofrathe Runde das teutschePrivatrecht; bey Hrn Professor Schönemandie Diplomatik, und bey Hrn Professor Gu-stav Hugo die Exegetik über die merkwürdi-gen Fragmente der Claſſlichen Juristen.Ueberall erwarb ich mir durch Fleiß undSittlichkeit den vollkommensten Beyfall mei-ner verehrungs würdigen Lehrer, wie aus den,von N: 6. bis 13. abgedruckten Zeugniſſenderselben zu entnehmen ist. — Alle zusam-men genommen, beurkunden einen ausgezeich-neten, musterhaften, ununterbrochenen Eiferund Aufmerksamkeit. Besonders müßen wohldiejenigen meiner Lehrer Gelegenheit gehabthaben, meine Fähigkeiten zu prüfen, bey de-nen ich Collegien, die mit Ausarbeitungenver-Die nichtjuristischen Collegien, denen ich bey-gewohnt habe z: B: der politisch= und statisti-schen Vorlesungen des berühmten Hrn HofrathsA: L: Schlötzer, und jenes des Hrn ProfessorsBouterweck über den teutschen Styl, übergeheich hier.
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Geschichte meiner Studien, und gnädigsten Anstellung zum ordentlichen Lehrer der Rechtswissenschaften auf der Churfürstlichen Akademie in Düsseldorf
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