(8)1798. und 1799. wohnte ich den Vorlesungendes hiesigen ordentl. öffentlichen RechtslehrersCarl Henoumont, eines von mir stets geschätz-ten Gelehrten, über die Pandekten zweymal-über das Kirchenrecht einmal, und über dasLongobardisch=Teutsche Lehenrecht einmal bey-mit solchem Erfolge, daß besagter mein Leh-rer, in den mir ertheilten, hier unter N. 1.und 2. anliegenden, Zeugnißen mich, so wohlin Hinsicht auf die Moralität, als auf dieWissenschaft, unter seine vorzüglichsten Zuhö-rer rechnete, ja selbst durch jenes vom 9tenXber 1799. meine vollkommenste Fähigkeit:Repetitorium über die Rechte zu halten, be-urkundete. Im nähmlichen Zeitraume hatteich mehrmals die Vorlesungen über das kirchliche Staats- und Privatrecht bey dem HrnProfessor Schmitz benutzt, auch unter demsel-ben in öffentlicher Aula academica mehrereDisputationen gehalten, so, daß auch diesermein geschätzter Lehrer mir das schmeichelhaf-teste Zeugniß in diesem Fache ertheilte, wel-ches aber so, wie diejenigen über die Moral-theologie, und das Natur= und Volkerrecht,bey der höchsten Stelle beruhen, wohin siemit meinen Anstellungs Gesuchen eingesendetworden sind, ohne daß ich davon hier einenAbdruck liefern kann.§. III.
Druckschrift
Geschichte meiner Studien, und gnädigsten Anstellung zum ordentlichen Lehrer der Rechtswissenschaften auf der Churfürstlichen Akademie in Düsseldorf
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8
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