Gewiß muß dem Verfasser von B etwas Ähnliches wie An 0 403 vorgelegenhaben, aber Polizians Text kann es nicht gewesen sein: die Behauptung,Cosimo sei der Urheber der übrigens, wie wir in den Noten zu n°403sehen werden, nicht einmal originalen Sentenz, ist keiner von den gewöhn-lichen Erläuterungszusätzen des Kopisten, sondern hat sicher in seiner Quellegestanden, und dasselbe gilt auch, angesichts des Umstandes, daß er sonstnie den Geschichtchen Polizians so etwas wie eine Moral anhängt, vondem Nachsatze. Sowenig wir nun annehmen dürfen, die paar Fazetienunter den ersten Hundert des Magliabechischen Kodex, die mehr oderweniger zu Fazetien Polizians stimmen, seien sozusagen wahllos ausdiesen gepflückt und geändert worden, ebenso wenig wäre die Annahmegestattet, daß einzelne Erzählungen von B, die in ansonsten noch nichtherangezogenen Teilen von A Parallelen haben, aus diesen gewissermaßenvorschußweise ausgelesen worden wären, sondern wir haben uns mit deran Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit zu bescheiden, daß der Mann,dem nach der Niederschrift des ersten Hunderts seiner Fazetien, derenVorlage uns wohl für immer unbekannt bleiben wird, Polizians Tagebuchin die Hand gefallen ist, bei dessen Abschrift von jeder Möglichkeit, andereDinge einzuschieben, Gebrauch gemacht hat. Und durchaus ungerecht-fertigt wäre es wohl, aus dieser einen eingeschobenen Fazetie 213 alleinzu schließen, Polizian habe auch noch in den traurigen Zeiten seiner Ver-bannung aus dem Hause der Medici, die ihm zuerst aufgezwungen wordenist, die er aber dann freiwillig auf sich genommen hat, jene in glücklichernTagen begonnene und mit so viel Freude durchgeführte Arbeit fortgesetzt,für die ihm fast nur noch Erinnerungen zur Verfügung gestanden hätten.Wer ist nun der Abschreiber von Polizians Tagebuch, der zugleich auchdie ersten hundert Fazetien in diesem Manuskripte der Magliabechianaverfaßt oder, was wahrscheinlicher ist, abgeschrieben hat? Aus den Tat-sachen, daß das Manuskript den Vermerk trägt: „Questo libbro e di Theo-doro di M. Nicolö di ser Baldassari delli Angelij dal Bucine, cittadino fio-rentino, a di primo di Marzo 1515", und daß in den seinen Abschlußbildenden Fazetien, die aus dem sechzehnten Jahrhundert stammen, drei-mal Messer Nicolö Angelio dal Bucine, also wohl der Vater des BesitzersTeodoro erwähnt wird, schließt der Herausgeber Giovanni Papanti, dieAutorschaft des Hauptteils des Kodex gehöre diesem 1448 in Florenz ge-borenen und ebendort um 1532 verstorbenen Manne, von dem heute nocheinige Gedichte zum Lobe der Seneser erhalten sind. Der Schluß stehtauf sehr schwachen Beinen, auch abgesehen davon, daß öfter noch alsdieser Nicolö Angelio auf den letzten Seiten ein Theodoro erwähnt wird,
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