Drittel von A, nur sehr selten mit demselben Wortlaut, aber stets mit un-verkennbaren Zeichen des Zusammenhanges. Nach der n° 243 bei B, derin A n°392 entspricht, besteht dieser Zusammenhang nicht mehr; von 264an gehört überdies die von Papanti herausgegebene Handschrift dem sech-zehnten Jahrhundert an, so daß sie uns nicht mehr berührt.
Um wieder so vorzugehen wie bei A, dem Bei libretto Stradinos, müssenwir auch bei dem von Magliabechi hinterlassenen Manuskripte zuerst dieZeit der Abfassung festzustellen versuchen; diesmal ist die Arbeit bedeutendleichter, zumal da wir eine neue Untersuchung eigentlich nur bei dem erstenHundert vorzunehmen haben. Gleich die n°l, die ein Bonmot wiedergibt,das Lopez Mendoza Graf von Tendilla, der spanische Botschafter bei PapstInnozenz VIII., 1486 in Florenz erzählt hat, als dorthin drei französischeGesandte kamen, um die Florentiner der neapolitanischen Freundschaft ab-spenstig zu machen, kann nicht vor dem Mai dieses Jahres niedergeschrie-ben worden sein (B. Buser, Die Beziehungen der Mediceer zu Frankreich,Leipzig, 1879 248f.), und damit ist schon ein Terminus a quo gegeben.Andrerseits erzählt die Fazetie 85 von den Verhandlungen, die die Floren-tiner mit Neapel und Mailand wegen Rückgabe der Feste Sarzana führten,die ihnen „durch Verrat und während des Waffenstillstands" genommenworden sei (8. Dezember 1479), erwähnt aber mit keinem Worte die am22. Juni 1487 erfolgte Rückeroberung, ist also wohl vor diesem Zeitpunktegeschrieben. In der 13. Fazetie wird Roberto da San Severino als lebend er-wähnt; das Ergebnis der Schlacht von Calliano (August 1487) kann alsodem Schreiber nach nicht bekannt gewesen sein. Noch mehr drückt dasNiederschriftsdatum das 91. Stück herab, das vor Ende Mai abgefaßt seinmuß, da Diomede Caraffa, Graf von Maddaloni, von dem es darin zwei-mal heißt, er pflege zu sagen usw., am 27. dieses Monats im Jahre 1487gestorben ist 1 . In diesen Rahmen, das heißt, in die Zeit von frühestensMai 1486 bis Mai, spätestens Juni 1487 fügen sich denn auch alle andernFazetien — wir sprechen, wohl gemerkt, vorläufig nur von dem ersten Hun-
1 Allerdings sagt die Fazetie 21, die ebenfalls von Diomede Caraffa handelt, er,der zu seinen Zelten als weiser Mann erachtet worden sei, habe zu sagen gepflegt(usava dire ...); aber damals mag einerseits der Autor den Greis für tot gehaltenund erst später erfahren haben, daß er noch am Leben sei, und andererseits besagtdas Präsens In einem Apophthegma, wo ja seine historische Verwendung ausge-schlossen ist, stets, daß die Person, von der berichtet wird, noch am Leben ist odernoch als lebend gilt, während das Präteritum als Beweis des schon erfolgten Todesebensowenig gedeutet zu werden braucht, wie Beifügungen von der Art „zu seinenZeiten", die auch in dem Sinne ,zu den Zeiten, wo er blühte, wo er noch Im poli-tischen Leben stand, wo er noch etwas galt" verstanden werden können.
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