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Ratification von Zürich.
Wir Burgermeister, Klein und Große Nähte der Statt Zürich Urkunden hiemit: Demmcnach zugedeyhlichcr Abhebung der entzwischend Jhro Fürstl. Gnaden dem Herren Akten zu St. Gallen, »nd ^Angehörigen Landtschaft Toggenburg, in Ansehung deß alldortigen Mannschaft Rechts und davon abha»t>' ^Wlitaris, auch Haltung der LandtöGemeindcn, seith einicher Zeit vielfältig sich ergebenen Irrungen undstößigkeiten von Unseren Vertrauten Lieben Alten Eydgnoßen Lobl. Stands Bern und UnS an dein E»> ^danne Wohlermelt Jhro Fürstl. Gnaden Herren Akten, Uecan und Konvent der Fürstl. Stift St.dem Anderen Theil, als compaciscierenden Ständen, eine dißfählig-freündliche Unterhandlung anzubahn"'^nothwcndig angesehen, und durch Allerseits zu solchem Ende hin naher Baaden im Aärgeuw abgeordnete ^sandtschaften in dem Laufs deß lctst verstrichenen Monatö Septembris daselbsten wirklich verpflogeU' ^Dcnenselben auch unter GotteS Segen diescrcr Sachen halber ein güctlichcr Verglich errichtet, zu PaMund unterem 27'°" vorgedachtcn Monats unterzeichnet und besiglct worden, daß Wir sothane Verglichs-Hu"nach Gründlicher Einseh- und Erdaurung derselben, deßgleichen von Unseren Für- und Geliebten Mit ^ ^und Ehren Gesandten darüber angehört Umstäntlichcn lielslion, in allen ihren Punkten und Artill"'^geheißen, ratikciert und bestähtiget haben, wie Wir dann solche hiermit für Uns und Unsere Nachko"""durchaus und zum kräftigsten gutgeheißen, ratiliciort und bestähtiget haben wollen. Urkundlich desse isi ^wärtigcS UatiLcations Instrument mit Unserer Statt Zürich Secret-Jnsigel öffentlich verwahrt und ^worden; so geben und beschehen SamstagS den 4'° Octobris von der Gnadenreichen Gebührt ChristErlösers gezellt Ein Tausend Sieben Hundert Fünffzig und Fünff Jahr.
(I.. 8.)
Ratification von Bern.
Wir Schultheiß, Klein und Große Räht der Stadt und kespublic Bern thun kund hiermit: ^auf dem in letstvcrwichenem September zwüschen Unseren Vertrauten Lieben Alten Eydgnoßen Lobl.
Zürich und UnS, Denne Jhro Fürstlich Gnaden Herren Abtcn, Uecan und Fürstlichen Stift St.gesetzten dlegocialions-t^oogress durch allseitig dahin abgeordnete Herren Ehren Gesandte eine Verglich^ ^lung über das Mannschafft-Recht und davon Abhängende lUilitare, auch Haltung der LandS -GemeindcnGraffschaft Toggcnburg, biß auf Unsere Itatificalion errichtet, zu Vollkommenem stand und zu Papyr ^auch den sieben und zwanzigsten Septembris biß JahrS von Allseitigen Herren Ehren Gesandtenund besiglet worden; Daß daraufhin und nach Genugsammcr erdaurung der fache Wir sothane H"" hlin allen ihren Punkten und Artikeln für Unser Ohrt ihres gantzcn JnnhaltS angenommen, beliebet ustähtiget haben wollen.
In Krafft gegenwärtiger Ustiücation, zu mehreren, Bestand, mit Unser Stadt Secrot Jnsigel „siund Geben den Neün und Zwanzigsten Tag Christmonats, Nach der Gnadenreichen Geburt UnserS v'Christi gczchlet Ein Tausend siebenhundert fünffzig und fünff Jahr.
(l.. 8.)
Ratification des AbtS und ConventS des Stifts St. Gallen.
SM
Von GotteS gnaden Wür Umlesliaus deS Hcyligen Römischen Reichs Fürst, Abbte der Fürstlich"'und GottShauS St. Gallen und St. Johann im Thurthal etc., Ritter dcö Königlichen OrdcnS d"fräulichen Verkündigung lUari« etc.