1198 Uznach. 1747. 1748. 1752.
zahlen. Die Gesandtschast von Schwyz ist ohne Instruction. 8 5. » IN. Es wird wegen bcvorsnln»?„SpitalSlehe" mit Landammann Bochöler verhandelt. 8 6. II. JnstructionSgemäß wollen die ^toren die Beamten und AmtSbcdicnten zu Uznach in den Eid nehmen, daß sie schuldig sein sollen alle v ^beförderlich zu leiden. Dessen beschweren sich die Beamten und bitten, die Gründe ihrer Weigerungbeiden Ständen eingeben zu dürfen. Dieß wird ihnen gestattet. 8 7. Absch. 36.
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Art. 12. Damit die Mühlewuhrkostcn auf eine für den Spital zu Uznach am wenigstenWeise abbezahlt werden können, ist Schwyz geneigt, auf den Vorschlag von Glarus des Landammannö Bo ^Bitte insofern zu erhören, daß er bei der nächsten Vacanz zum Spitalmcister ernannt würde, hingegen » ^Mehrkosten ohne Entgelt» der übrigen Prästanden jetzt 400 Gulden baar zu erlegen schuldig sein ^ .nun hiezu der Landvogt seinen Beifall crthcilt hat, so kann Schwyz das Geschäft als abgcthanhingegen kann cS, wenn der Landvogt seinen Beifall gebe, auch etwas anderes genehmigen, wen»für den Spital vortheilhafter sei, namentlich wenn der jetzige Spitalmeister Schubiger GlaruS angench"^ ^und noch eine größere Summe bezahlen sollte. Die Gesandtschaft von Glarus „achtet dcö Landvogtödiesem Geschäft aus genügsamen Gründen für ungültig". Sic trägt kein Bedenke», dein Spitalmeißo^^biger seinen Dienst auf acht bis zehn Jahre gegen Abtrag von 600 Gulden zu verlängern, und wen» ^sich nur zu sechs Jahren verstehen wolle, so werde man des Preises halber mit Schubiger zumSpitals wohl übereinkommen können. Sic nimmt diesen Vorschlag all inlvi'vullum. 8 1. >1 ^^ic»gut befunden, daß die jeweiligen Gesandten zu Uznach die dem Spitale gehörigen Gebäulichkcitcn oh>»'in Augenschein zu nehmen verbunden sein sollen. 8 2. Absch. 52.
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Art. läl. Der Spitalmcister legt seine zweijährige Rechnung ab; er bleibt dem Spital 286 Gl- t ^schuldig. 8 1. !> 13. ES wird berichtet, daß die Schuld des Hauptmanns Müller an die Spitalmü ^getragen und an den Rappcrswyler Gültbricf von 1200 Gulden verwandt worden sei. 8 2. !!Beziehung auf die Farbmäntel zu Uznach erklärt die Gesandtschaft von GlaruS instructionsgcmäß,
«igen, welche dieselben „retendieren", ihre Begründung in einem Memorial ihren gn. Herren einsende»werden sie ihnen aber nachher zuerkannt, so sollen sie dieselben auch tragen. 8 3. 17. Die Geb"von Glarus dringt darauf, daß dem Meister und den Arbeitslcuten, welche an dem Mühlewuhr Ge-haben, die ausstehende Restanz bezahlt werden mochte, da die Arbeit „Hab- und währschaft" erscheine- ^sandtschast von Schwyz ist ohne Instruction, will aber den Antrag hinterbringen. 8 4. jj 18. ^Wey von Uznach wird angefragt, wie es sich mit dem Capitalbrief von 100 Gld. verhalte, welcher ^^-i>LandSstalthalter Häuser von GlaruS vor einiger Zeit in Uznach behändigt, aber noch nicht völlig abbezahlt"^sei. Der Befragte entschuldigt sich damit, daß er schon lange nicht mehr Vogt des Bochöler sei,Anforderung schuldig", und daß er demselben schon lange Rechnung abgelegt habe, in welcher aber dasficum nicht erfunden worden. BochölcrS Sohn anerbietet sich, als dermaliger Vogt, diese Schuld z»§ 5. Absch. 95.