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Grandson. 1777,
»777.
Art. 32». ES wird für nothwendig erachtct, daß entschieden werde, wem die dem Schloßschuldigen Bodcnzinse an Wein, im Betrag von 203^ Maß gehören, ob den Amtleuten oder denAuf den Bericht der Obercommissarien, daß die Amtleute zwar keine Titel zu ihren Gunsten vorwciie" ^ ^daß aber jeweilen diese Bodenzinse von den Amtleuten bezogen worden seien, wird »4 i-etoi-vnüum etin den Abschied genommen, daß dieselben als ein AmtSbcneficium den Amtleuten zugesprochen werde» ^8 12. 32Ä Bei den Ständen wird auf die Ratification folgender Abergcments von Grundstücke" ^tragen, welche schon vor der letzten Renovation abandonniert waren: l) Für den Andrö Gillard ^t >8 ^solioos soit o» (lone>«zmiuv8 hinter Grandson um eine Entrage von 63 FlorinS und einen li»njährlichen Bodenzins von 1 Sol; 2) dem Pierre Adam Cuagniez, ^ und '/» Juchart an ^"'"''^ ,5.Avonand; Entrage 12 FlorinS, Bvdenzinö 1 Sol, tl) Den,, und 5-z Juchart ltiolotto« s»it ös ^ina«8is hinter Uvvnand; Entrage 5 FlorinS, Bodenzins t Sol; 3) dem Jean Jacques Davi Marel '/ >"derthalb Jucharten au Otuina^ und Juchart en l.nrjaliol hinter Uvonand; Entrage 10 FlorinS, ^2 Sols, Die Abergcmentsbriefe sind in die Schloßbücher einzutragen, alles in den Rentiers und den ^ ^zu notieren. Künftig sollen dergleichen AbergcmentS nicht ohne Begrüßung der Stände vorgenommendiese Verordnung ist in die Jnstructionsbüchcr einzutragen, 8 13. 323. Antonie Berne vonwünscht, daß man ihm von 2^/s Mannwerk Nebe», ü la l'ote^Iax hinter Grandson gelegen, die erland zu verwandeln Willens ist, statt der Drittclsrucht einen firen Bvdenzinö auferlegen und ihn vom ^ ^einer Juchart Malten en 0untlomii>v8, welche zur Anpflanzung von Reben tauglich wäre, befreienGesandten wollen unter Ratificationsvvrbehalt dem Gesuche entsprechen und statt der Drittelfrucht und destens einen firen unablösigen Bodenzins von 8 Zübcr (—64 Maß Granbsonmaß) läuternvoller Bütte oder aus vollem Faste zu Händen des Amtmanns auferlegen unter der Bedingung, dm ^Bodcnzinö auf alle Güter des Berne nach Verhältniß verlegt werde. 8 14. >> 32tt. Ebenso bittll ^Fran?oiS Panchaud von Grandson, daß ihm die Drittclsrucht und der Zehnten von 32- Jucharten,che» 14 Mannwerk mit Reben bepflanzt sind, in einen fixen BodcnzinS verwandelt werden möchte. AI
derselben Bedingung, wie dem Vorhergehenden, wird ihm zu Händen des Amtmanns ein Bodenzi»^Zübcr (—84 Maß Grandsvnmaß) lautern Mostes aus voller Bütte oder vollem Faß untervorbehält auferlegt. 8 15. 327. Es wird nöthig befunden, die Märchen zwischen dem derFiez und der Pfründe von Concise gehörigen Weinzehntcn hinter Champagne und dem Zehnten der ^ ^Uverdon und St. Aubin zu erneuern. Dem Amtmann wird der Auftrag dazu gegeben; über siü) ^ ^Anstände hat er der Alternativobrigkeit Bericht zu erstatten. Alles unter Vorbehalt der Ratification. 6^ ^328. Die Gemeinde Corcelles, welche mit Concise eine Mestralie bildet, beschwert sich, daß ficMestralie zufallenden Kosten für die Sanitätswachen die Hälfte zahlen soll, während die Gemeinde ^viel größer sei und ihr 1718 bei Vertheilung der gemeinen Rapcs ein größerer Bezirk gegeben ^Nach Anhörung beider Parteien wird unter Ratificationsvorbchalt gut befunden, daß Concise V», B>'an die Kosten der SanitätSwachen zu bezahlen habe. In Beziehung auf die übrigen Beschwerde» ^künfle dieser Mestralie bleibt es bei bisheriger Uebung und den Titeln, Rechten und Erkanntnissen. 8