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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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Schwarzenburg. 1747.

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I7Ä7.

^ ^t. Abnahme der Amtsrcchnung von Michaelis 1745 bis 1746. Da der Landvogt von den^ welche Wilhelm Kohli von Saancn nach Dardigny im Gebiet von Genf wegziehen darf, mir fünfAbzug bezogen hat, wäbrend zehn Procent hatten berechnet werden sollen, da mit Genf keine Verträgedes Abzugs bestehen, so wird gut befunden, künftig den Amtleuten eine bestimmte Vorschrift für die ver-tlck bie Hund zu geben, da bisher keine vorhanden war. 8 1. ^ »1 Abnahme der Amts-

von Michaelis 1746 bis 1747. 8 4. ss K2. Der Landschreiber Dittliger bittet um Erhöhung seinesAnsuchen tvird rokeionckum genommen. Sein Salarium besteht aus 4 Pfd. Geld, 2 Mütt^^"^t Hafer und 1 Mütt Hafer für die Ausfertigung des ZehntenrvdelS. 8 5. jj N». Dem Ansuchen!b b bcr Gemeinde Albligen, daß die 16 Kronen Weinfuhrpfenning, welche die Gemeinde dem Amtmannstatt aus dem Gemeinde- und Armcngut bezahlt zu werden, auf die Güter mochten verlegtb ^Ratificationsvorbchalt entsprochen. fDic Ratification crfolgte.1 8 6.. Der Land-tz,. daß die Gemeinde Harris unbefugter Weise dem Peter Zahnd ein an die Allmend stoßendes

Batten und Holz abgetreten habe, wofür er in'ö Schloß 16 Batzen, der Gemeinde 40 Batzen zu" ^"pflichtet worden sei. Diese Concesston wird nun aufgehoben und die Frage in den Abschied ge-°b diese Stücklcin Land aus Gnaden gegen einen neuen Bodenzinö wiederum hinzugeben seien, wie^ ^er auf demselben bereits angelegte Bau zu bleiben habe oder nicht. 8 7. si 153. Der Landvogt^>he>^ ^ ^ Sense grenzenden Dörflcin und Besitzer hie und da außerhalb ihrer Märchen den

ti» Senscnbord entlang Holz und fruchtbares Land in Besitz genommen haben, so ein Nydegger

^ Mattland mit daraufstehcndcm Holz unten am Helfenberg, welches verkaust und durch Zug an einen^tste ^ sei. Es wird in den Abschied genommen, ob dieser Kauf nicht aufgehoben, das Stück Land

^ «der gegen einen Bodenzinö hingegeben werden soll, s Dieser Antrag wurde später ratificiert.1 8 8.

Die obrigkeitlichen Zehntcnbesteher führen Beschwerde, daß viele Landleute den Halmzehnten so geben,^>rd ° ^nen meistens noch über zwei Wcrkschuh auf dem Acker stehen lassen. Diese Beschwerde

derb, ^ ^rincdur in den Abschied genommen. Dem Laudvogt wird aufgetragen, unterdessen von den Canzeln»lifh ^ lassen, die Halme höher als einen Schuh stehen zu lassen. 8 9. i>7. Der Landvogt wird be-iu Herstellung der Märchen zwischen dem Schloßberg Gansmatt und den dabei liegenden Particular-lchas, nach vorgenommener Untersuchung ein Projcct den Ständen einzuschicken. 8 10. jj Die Gesandt-en ^^iburg fragt instructionögemäß an, ob die Landleute des Amts Schwarzenburg verpflichtet seien,Tchr.^en den Zehnten vom Haferin die Stätte zu liefern". Die Gesandtschaft Berns beruft sich auf eins>>r 'hres Standes vom 4. Mai 1746 und ist nicht der Ansicht,daß, wenn die Landleute zu Führungen°^gkeitlichen Gebäude und zur BeHolzung des Amtmanns verpflichtet seien, daraus eine Special-dqß./"'stehen könne", s Letzteres wurde ratificicrt.1 8 11. !>i». Auf den geäußerten Wunsch Freiburgs,^ell^ ^"^^nung Berns im Amt Schwarzenburg möchte eingeführt werden, berichtet der Landvogt, daß; ^ ^ bereits dort im Gebrauche sei. Die freiburgischc Gesandtschaft nimmt diesen Bericht ack rafvi-oaclum.»>Sbx ^ Zur Verhinderung der Usurpationen in Betreff der Riever hinter Schwarzenburg und Gug-

»bs^ ^Folgendes dem Landvogt als Instruction zu übergeben angcraihen. 1) Alle alteninneren Nieder",Häuser stehen, unv welche Baum- und Krautgärten haben, sollen alsalte Rieder angesehen wcr-' bestehe«. übrigen entlegenen Rieder aber, welche über drei Jahre genutzt worden, sollen wiederum

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