Bellenz, Bollenz und Riviera. 1771. jOgz
^Verrechnung. Einnahme: Terzolipfund 4111. 15, davon ab für die Pfarrkirche 300, bleiben 3811. 15.des ^ Zollrechnung wird gut geheißen. (Der Betrag ist nicht angegeben.) Auf das Ansuchen
^ l»ers, ^ möchte ihm für seine außerordentlich gehabte Mühwaltung eine Gratification gegeben »verde»,RatificationSvorbchalt gut befunden, daß jeder Stand ihm einen Louiöd'or verabfolge. 8 4.
^!s>' ^^'^^ßung der Stadtgräben. Befehl das Bett zu säubern, daö Ephcu von der Stadtinaucr und dasbrsstt"^ ^'lfernen und nicht nahe an dem Graben zu pflanzen, die Pfeiler an der Stadtmauer auSzu«und am Ende der Mauer an dem Ticinel eine Vertiefung zu machen, damit dem Zoll nicht so leichtwerden könne. 8 6. jj ÄSS. Besichtigung dcö Dragonatö. Befehl denselben durchweg zu säu-^ ^ ^ Besichtigung der Gräben und der Straßen zu Cadenazzo. Befehl, die Ufer vom Gc-
^ ^ säubern, und daß die Straße von Valle Morobbia dclla Carcll OScurc bis nach Cadenazzo durch dieverbessert »verde» solle. 8 8. jj AS7. Besichtigung der Straße bei Cadossvla. ES »vird wahr-Tcssin dieselbe immer mehr bedrohe, welcher Gefahr nur durch Vorkehrungen oberhalbvorgebeugt »verde» könne. In Beziehung auf die Landstraße jenseits der Mocsabrückc findet manjr^^^dende Abhülfe unumgänglich nothwendig. 8 9. sj -W8. Bei Besichtigung dcS Riale St. Lucia^ daß die Anstößcr trotz der erlassenen Grida sich nicht herbeigelassen haben, um „ein Comparto^ »vs ^ ^ Mühe dieser Besichtigung nichts habe erhalten werden können. Allcö »vird
Hg genommen. 8 10. jj AStt. Der zu Bellcnz von Fremden eingeführten Waaren halber (s.
^ ^ erkundigen sich die Gesandten und »vollen den Bericht bei ihrer Rückkunft machen. 8 11. jj Ätitt.
^^'khung auf den Curö des Geldes Willkür waltet, so »vird beschlossen, den Hoheiten diesen ZustandAll d'wnt Abhülfe getroffen »verde. 8 12. jj ^<»1. Die Bestimmung der Hauszeichcn halber (s.^»dt ^ ratificirt. 8 13. js A1i2. In Beziehung auf die Ertheilung der Liberation erklärt der Ge-^ von G^^z j„structionsgcniäß, daß dieselbe gemäß den Statuten eingerichtet sein soll und zwar so, daßentweder „gütlich spccificicrt swcrdcnj oder rechtlich consticrcn soll, damit wegen allzugcringer Strafe,.»j^^'^vsten den Fchlbaren laut Statuta höher angemessen sein sollte, die hohe Kammer an ihrem InteressesH. ^"'wchthciljget »verde". Die Gesandten der beiden andern Stände nehmen diese Erklärung in den Ab-
^lle ln ^ Nid»valden »vicderholt seinen Antrag, daß nian die Schloßknechte zu Cadenazzo und im
^>ge> mit ihren Posten »vährend des LauiscrmarkteS alnvechseln lassen solle. Uri will bei der bis,
dqß ^ ^'v"g verbleiben, Sch»v»)z stinnnt Nid»valden bei. 8 15. jj ES »vird für unpassend erachtet,
».» ^^bcrreitcr mit den Gesandten speisen und bei Ertheilung der Urthcile nicht abtreten. Dieser Brauch>vvh^M)afft i„ld „ur dem Grvßweibel unter dem Eide der Verschwiegenheit gestattet, den Urtheilen bcizu-b-» ^ !! Rathshcrr Joseph Anton Bürgi hatte ein an den Stand Schwyz adressiertes Schrei-
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"»d bis dahin keine Abbitte geleistet. Die Gesandten behalte» sich vor, dieß ihren gn. Herren
"" i» hinterbringen, damit die nöthige Satiöfaction gegeben werde. 8 17. Absch. 332.
1772.
strcj^"- ^ie acht den Thurgau regierenden Stände.) Die drei Bünde wenden sich in dem Grenz.
den zu Bellcnz regierenden Orten und dem Thale Misox an die acht Stände wegen der Ob,Diese machen ihnen folgende Vorschläge: Entweder soll der ansprechende Theil drei Herren vor-'' unter denen der angesprochene Theil einen zum Obmann auswählen soll, oder der ansprechende und