1026 Bellenz, Bollenz und Riviera. 1747.
Landvogt auf der Riviera die Beschwerden derer von Livinen notificieren und von ihm Bericht
befehlen, daß alles nach den Conventionen ausgeführt werde. 8 13. st ÄS. Unter Ratificatio»Svor^^^
wird der Landschaft Riviera wegen des unlängst durch einen „Ueberschwall des Wassers" erlittenen ^ ^
Schadens die Summe von IVO Speciesducaten zuerkannt. s Der Beschluß erhielt die Ratification ! 8 ^
ÄS. Auf den Todesfall deS gemeinschaftlichen Zöllners zu Bellenz hin stellen Uri und Schwyz de"
möchte künftig der Zoll zu Bellenz veravmodiert werden, in welchem Falle dann die Zvlltariffa revivnrt ^
müßte. Ridwalden schlägt vor, die Vergebung dieses Zolls in den regierenden Orten circulieren z« > ^ ^
von dem Uebernehmer eine hinlängliche Kaution zu verlangen. Insistieren die beiden andern Orte a»s ^ ^
modiation, so behält sich Ridwalden für sein Drittel seine Cvnvenienz dem Range nach vor. 8 ^ jx,
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Uri rügt, daß der dermalige Landvogt auf der Riviera es gar lange habe anstehen lassen, bis errung angetreten habe. Eö wird festgesetzt, daß jeder Landvogt seine Abreise an den Ort seiner Verwa ^beschleunigen habe, damit die Unterthanen nicht trostlos gelassen werden. 8 1k. st ÄS. Die Glaubt! ^
Schwyz stellt vor, wie die ohnehin schon arme Landschaft Riviera jetzt durch die Ueberschwemmung ^
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niert sei, und wie ein Landvogt seine „geziemende Sustention darauf nicht habe" und jeweilen
seine Familie erkranke, und beantragt eine Abänderung in Beziehung auf diese Uebelstände, ohne jeveäl ^
Vorschläge zu machen. Ridwalden findet eine Abänderung ebenfalls am Platze, „und vermeint, dal?
„nath dorthin könnte abgerichtet, die Osficialen in loea verbleiben und das Syndicat, wie„beendiget werden". Uri hält diese Ordnung für bedenklich, thSlls weil dergleichen Verordnungen, ^ ^Ridwalden bemerkt, von den „höchsten Gewälten" abhangen, theils weil die Landschaft sich dessenschweren würde. 8 17. st Ä<». Uri hält für nothwendig, die beschwerlichen und kostbaren a»l
„ein jeweiliger Landvogt und pie Syndicatoren zu Bellenz auszuhalten haben", und die großender Riviera einzuschränken. Die übrigen Gesandten, ohne Instruction, nehmen den Antrag nä8 18. st Ä7. In Betreff der Valutierung der Gelvsorte» finden Schwyz und Nivwalden, daß >»a"der jährlich zu LauiS publicierten Geldgrida richten sollte, da die Victualien von dorther und ausdischen bezogen werden und der Handel nach diesen Gegenden gehe. Die schwyzerischc Gesandtlchast, .^„c-structivn, nimmt die Sache all «-«zkoi-onäum. 8 21. st Ä8. Die Gesandtschaft von Ridwalden W»
tionSgemäß an, daß der Stadtgraben zu Bcllenz ausgefüllt sei, und daß die Verordnung, daß dcrjclbc »tief ausgeworfen werde, nothwendig erscheine. Die Gesandtschaft von Uri, welche von den beiden anwird, die erforderlichen Befehle deßwegen nach Bcllenz abgehen zu lassen, hinterbringt den AntragHerren und Obern. 8 22. Absch. 47.
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Ärt. Äi». In Betreff der Findelkinder, welche nach Mailand geschickt werden, lassen sich ^ ^ AB'dahin vernehmen, daß sie cö, da noch keine Information erhältlich gewesen sei, in was für einer Farmdation für dergleichen Kinder zu Mailand cingerichtrt sei, einstweilen dabei bewenden lasten, ^ stpdorthin zu transportieren oder nicht. Nidwalven findet, man solle vorerst mit dem Spital j» zrind-
Abkommen treffen, und will das Angehörte hinterbringen. — Einmüthig wird ferner erachtet, daß ^daö einer Particularperson hingelegt werde, nicht wohl dieser aufgebürdet werden könne, wohl abermeinde, in welcher solches ausgesetzt worden sei, oder dem dortigen Spital. Ucberdicß soll einin der Landschaft Bellenz publieiert werden; Uri wird um Exemtion desselben ersucht. 8