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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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LuggaruS.

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« Gemeindesteuern. Feuergeld.

^mcl ^ ^ ^^76.) Zwischen den Gemeinden Minusio und Brione hatte sich ein Streit über die EideS-^ ^>°ben, welche einer schwören sollte, der sich weigerte, das Fcucrgeld zu bezahlen, und dessen Aussage^^dttifclte, daß er über ein halbes Jahr mit dein größern Thcil seiner Familie mit Feuer und Licht un-fremden Gemeinde gewohnt habe. Der Gesandte von Bern trägt darauf an, den eine^"'^keit betreffenden Eid fallen zu lassen. Die übrigen Gesandten sind diesem Antrage nicht entgegen.^ ^ (1777-) Sämmtliche Stände finden, daß ein Eid in diesem Falle unstatthaft sei,i°!che von Schwyz, welches den Eid nur demjenigen erlassen will, welcher ein halbes Jahr in einer

t^st^^einde gewohnt hat. Der Gesandte SolothurnS ist ohne Instruction. Es wird nun der Landvogti>t ^ Landschaft vorzuberufen, ihr anzuzeigen, daß die Hoheiten hierin eine Aenderung verlangen, undddri.^""bern, ein Project zu einer solchen Aenderung selbst zu entwerfen und ihm dasselbe zu Händen der^ zu übergeben. Absch. 397, S 6.

S. Abzug

^»dj ^ b1755.) Gesandte von Basel protestiert dagegen, daß von Lccchi von Mailand, dem vom^>r 26,000 Mailändcrpfund im Locarnischen Güter zu kaufen erlaubt worden, nur ein Dritttheilässordcrt wurde in Berücksichtigung, daß er schon 1000 Gulden Abzug wegen anderer dort erkauften^ Von den übrigen Gesandten ersucht, sich mit ihnen zu vereinbaren, nimmt er die Sache

diz Absch. 149, 8 8. » l»8. (1756.) Basel protestiert gegen die Lccchi gewährte Herabsetzung

^tl,jx^' "bcr berichtet wird, daß die vorgehabte Erkaufung der Güter von Lccchi nicht vollständig^tern ^ '"°^cn sei und daß er mehr Abzug bezahlt habe, alö er schuldig gewesen, finden keine weitern Er-statt. Absch. 163, 8 8. ,

I«. Polizeiliches.

y a. Aufhebung der PrSvardation.

^ ) Sämmtliche Rivicra di Gambarogno kommt um Zlufhebung der Prävardation der unver-^Seiid '""blichen Personen ein, die alle drei Monate in der Landschaft LuggaruS vorgenommen wird und die^ Nachdenken verleite und zur Ungebühr entzünde, einer Sitte, die im Flecken LuggaruS schon seitZeiten beseitigt sei. Die Gesandten von Zürich, Bern, Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden,diks^ ""b Schaffhausen tragen kein Bedenken, in daö Gesuch einzuwilligeil und sehen die Abschaffung9"lcö Werk an. Die Gesandten von Zug und Basel nehmen daS Ansuche» aus Mangeld» relorvnckuin. Der Gesandte von GlaruS kann instructionSgemäß dem Gesuche nicht willfahren,

j 7 ^ landvögtlichcn Interesse zuwiderlaufe, und läßt eS bei der alten Gewohnheit bewenden. Absch.^stigx ^ ^ Bern, Luccrn, Schwyz, Zug, Basel, Solothurn und Schaffhauscn wollen, daß diese

'^dtk ^usiäthige Uebung in der ganzen Landschaft LuggaruS ex oklleio solle abgestellt sein. Die Ge-Ellrich, Uri, Unterwalden und Freiburg lassen die besagte Landschaft bei ihrer alten Uebung, bisscj^" Abschaffung einkommen wird. GlaruS wie 1750. Absch. 89, s 5. jj 71. (1752.) GlaruS wieder-holte,/ ^^lärung, daß die Prävardation alö ein zu Verhütung vieler Leichtfertigkeit dienliches Mittel bei-^ ez ^^ben solle, und daß deren Aufhebung dem landvögtlichcn Interesse nachtheilig sei. Es fügt bei,glarnerischer Landvogt zu LuggaruS sein werde, diesem das PrävardationSrecht vorbehalte,ßen Gesandten lassen es bei ihren frühern Instructionen bewenden und wollen dieses Geschäft nicht