996 LuggaruS.
Ätt. (1757.) Die 35 Punkte werden aberkannt und annulliert, da für dieselben die Ratification ^nachgesucht worden ist. Lucern wiederholt seine Erklärung vom vorigen Jahre. Absch. 176, 8 ^(1758.) Wiederholung deS vorjährigen Beschlusses. Lucern wie 1757. Absch. 186, 8 7.
S. Marchensachen.
sLauiscrabschied: Art. 50.)
Grenze zwischen Jndcmini und Biegno. ^
Art. Ä2. (1744.) Die Zeitumstände scheinen nicht geeignet, in dem Marchenstreitc zwstchc" ^und dem Thale Travaglia sS. Bd. VII. Abth. I, S. 1l18j weitere Schritte zu thun. Die Fragc,durch diese Streitigkeit verursachteir Kosten von der Kammer oder von der Gemeinde Jndcmini zu trag'"wollen Zürich, Schwyz und Untcrwalden erst nach Erledigung des Streites entscheiden, Bern, GlarM' ^bürg, Solothurn und Schaffhausen schon jetzt die Kosten der Gemeinde auferlegen, Schalst^dem Zusatz, daß künftig die durch Grcnzstreitigkeiten verursachten Kosten aus die Partikularen undverlegt werden sollen, in welchen dieselben entstehen. Lucern wiederholt sein Votum von 1743,auch der Gesandte von Basel anschließt. Der Gesandte von Uri, ohne Instruction, bezieht sich unsjährigen Abschied. Absch. 10, § 2. jj ÄS (1745.) Da auf obiges Schreiben keine Antwortist, wird Zürich gebeten, zum Trost der hart bedrängten Unterthanen im Namen aller Orte kräftigegen an den Senat zu Mailand zu richten und sowohl um Ersatz des denen von Jndcmini von Bicgud z ^ten Schadens, als um Herstellung nachbarlicher Freundschaft zu ersuchen. In Beziehung auf die u ^ ^Streitigkeit verursachten Kosten lassen cS die Gesandten bei ihren voriges Jahr gegebenen Erklärung^ ^den. Absch. 24, 8 2. jj ÄÄ. (1746. 1747.) Die Zeitumstände scheinen nicht geeignet, um in dul^ ^ ^weiter zu gehen. Der Landvogt wird beauftragt, ein wachsames Auge zu haben und neue Unruhen ^Provisionalorten anzuzeigen. Absch. 33, 8 2. 44, 8 2. ÄS. (1748.) Ebenso. Schaffhausen f"^ '^,j.die durch diese Streitigkeit aufgelaufenen Kosten von der Landschaft zu tragen seien. Absch. 55, s ^(1740.) Bevor in dieser Sache Schritte gethan werden, will man abwarten, welchen Erfolg dtt ^^ri,lungcn mit Mailand wegen der Grenzstrcitigkeit bei Breno haben. Der Gemeinde Jndemini wirdniemand anders zur Beilegung dieser Sache anzustellen, als wen die Hoheiten ihr bezeichnen.halber will man einstweilen noch nichts bestimmen. Basel und Schaffhausen wollen sie der Gc»u>>binden. Absch. 67, 8 2. jj Ä7. (1750.) Diese Angelegenheit soll ebenfalls in dem wegen derstreitigkeit bei Breno (s. LauiS Nr. 65) an den Kaiser und den Gubernator zu Mailand vonsenden Schreiben eingeschlossen werden. Der Landvogt wird beauftragt, Zürich in einem Memorials ^Verlauf deS Streites mitzuthcilen. Wird von kaiserlicher Seile jemand zu Beilegung dieses Streiks rso soll von Seite der Orte der Landvogt als Delegierter denominiert sein. Ueber die Uebernahim^ ^ ^,swill man vor Beendigung des Streites nichts verfügen. Absch. 78, 8 2. jj Ä». (l75l.) ^
den nächstens wegen der Grcnzstreitigkeiten stattfindenden Congreß wird diese Sache, sowie dieKosten nicht behandelt. Auf den Wunsch des mailändischcn Abgeordneten, Senators Conte Bern,Landvogt zu Luggaruö durch Vermittlung Zürichs Vollmacht gegeben. Zugleich werden ihm ,^cbc"'Battista Riva mit Angel» Maria Stopani sammt dem Unterschreibe! Ncssi als Legationssecretär ^
Absch. 89, 8 2. Ätt. (1752.) Der Landvogt erstattet Bericht über die zu Varcse abgehaltene ^^t,welche zur Beilegung der Streitigkeit geführt hat. sS. im Abschnitte: Vier ennetbirgische Vogteic»