99(1 Luggaru« und Mainthal.
Fuggarus und Mainthal.
Inhalt.
1. Kammerrcchnuiig. 1—12
2. Justizsachen. «. Eitalion der Todlschläger. 13-15.
d. Recur« an die Or!e. 16. 17.
Z. Kammerrechnung.
< AuSzabt"
Einnahmen. Ausgaben. Einnahmen.
Kammer. Kammer. Kammer. Denier».
krönen. Pfunde. Denier». krönen. krönen. Pfunde. «?->»-
Art. 1. 1745. 813. 4. 4 258 Art. S. 1772. 864. 16.2. 1751. 906. 10. — 258 S. 1773. 951. 6
». 1758. 841. 9. — 258 «. 1774. 961. 9.
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Art. 7. (1752.) Der Gesandte von Bern rügt, daß bei Aufführung der Bußen in dernung daS Datum nicht beigefügt ist. Ihm stimmen die Gesandten von Glarus, Freiburg und bc<
bei; die übrigen lassen cS bei der alten Gewohnheit bewenden. Absch. 109, 8 5. 8. (1753 )gnügt sich damit, daß die Daten in der Canzlci angemerkt sind. Die übrigen Gesandten schlich"nur der glarnerische Gesandte dringt darauf, daß dieselben nicht nur in der Canzlei, sondern auch »' ^stmerrcchnung angemerkt werden sollen. Der Gesandte Luccrns fügt noch bei, cS sollten alle Bußen, ^ ^durch Recht als. die durch Accord zu bezahlenden, im Beisein der Officiale berichtigt werden, woranGesandte Basels anschließt. Die übrigen Gesandten zweifeln nicht, daß, weil zwei Dccrcte darüberseien, der Landvogt denselben vollständig nachkommen werde. Absch. 122, 8 3. 11. (1764.) De" ^keilen wird hinterbracht, daß die von einem jeweiligen Landvogte zu LuggaruS vor dem Sundicat a ' ^Kammerrechnung, wie zu LauiS, von der Landschrciberci ausgefertigt werden sollte. Absch. 245, 8 6(1765.) Die Strafen sollen in Zukunft von dem ordentlichen Schreiber in den Bußcnrovel ki»gci»^^^i,dieser Bußenrodcl vom Landvogl zu gebührender Zeit der Canzlei übergeben und von dieser ausgefertigt
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*) Anm. 1. Beispielsweise sichren wir aus der Kainmcrrechnung von 1745 an, woher die Einnahme» geflosst"genommen wurden von den Zöllnern zu LuggaruS: Kammerkroncn 525, vom Seckclmcistcr daselbst 171, von den t'Udc> ^de« Mainthal» dl), von der Niviera de Gambarogno 22, von dem Thal VcrzaSca 9. 9, von der Gemeinde Brissago ^vom Landvogt zu Luggarn», nach Abzug von ?/, für denselben, 35. 3. 1; der der Kanuncr zustehende Anthcil an bc"Landvogts im Mainthal (42. 11. 5) wird nach altem Brauch demselben verehrt.
Anm. 2. Für die frühere Periode von 1712 bis 1743 konnte» solgende Angabe» ausfindig gemacht werde».
Einnahmen. Ausgaben. Einnahmen. Ausgaben.
Kammcrkr. Kammerkr Kammerkr. Kammerkr.
1714. 959 274 1723. 79k 274
1717. 907 274 1741. 678 258
Für die Periode von 1778 bis 1798 haben sich keine Angaben gesunden.