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Den von Frau Lucia Martella mit Felice Bcllasio getroffenen Contract bekräftigt das Syndicat, ^Lucia wird ewigeö Stillschweigen auferlegt; inS Künftige soll ihr kein Gehör im Rechten gegebenAbsch. 185, 8 20. jj 2S». (1760.) Auf den Bericht des Doctvr Giov. Battista Riva, welcher ua^ ^wird, zu untersuchen, ob in den von Lucia Martella beigebrachten Schriften neue Gründe ^ zgj-wird erkannt, daß man derselben jetzt und künftig kein Gehör mehr geben wolle. Absch. 205, 8 ^(1761.) Da Lucia Martella keinen Acceß beim Syndicat begehrt hat, so wird nach dem Abschied ^ ^beschlossen, ihr kein Gehör mehr im Rechten zu geben, und daß dieser Artikel künftig auö dem Abi ^gelassen werden solle. Absch. 212, 8 8. 2KS. (1762.) Paolo Antonio von Ponte Tresa, wc ^Nothwchr einen Todlschlag begangen hatte und 1746 des Landes verwiesen worden war, läßt, daGetödtetcn Bruder und Hausgenossen Remission erhalten, durch seinen Vater lim Aufhebung der >Weisung bitten. Sein Ansuchen wird den Hoheiten anheimgestellt. Absch. 221, 8 16. jj (1^wird daS gleiche Ansuchen des Domcnico Catolla, welcher wegen eineö Mordes auö der ganzenschaff verbannt worden war, aber von der Wittwe des Ermordeten Remission erhalten hatte, bu> -hinterbracht. Absch. 221, 8 17. >! 2i»7. (1774.) Conte Raphael Riva wird auf LebenszeitEanzleisubstitut gewählt. Der Gesandte Berns glaubt, daß diese Stelle durch die Canzlcr hinlängli?sei und nimmt die Sache all rokorenckum. Absch. 362, 8 l7. jj 2tt8. (1776.) Abbatc Andreavon Gentiliano, Professor der Rhetorik in Turin, hatte sich daselbst entleibt. In Folge dessen hatte ve ^vogt dessen Erben „in 1000 Kronen Buße verfällt". Diese aber hatten, weil sie behaupteten,sich in einem Fiebcranfall und im Zustand der „Taubsinnigkeit" entleibt, an das vorjährige ZF"'
und von demselben den Spruch erhalten, daß der Landvogt den 'Vcrbalprvceß über Casasopraseinhole, und wenn eS sich herausstelle, daß derselbe in einem Zustande'der Taubsinnigkeit sich r» ^jsitlden Erben die 1000 Kronen zurückgeben solle. Es wird beschlossen, ein Schreiben an denin Turin um Ueberscndung des VerbalprvcesscS zu erlassen, obgleich vier Stände es eher dem Lau ^ ^lassen wollen, cS in seinem Namen abzuschicken. Absch. 382, 8 17. 2»N. (1777.) Obiges I>ak
im Namen sämmtlichcr Stände an den Minister abgegangen. Bern erhebt sich dagegen und behauin einem solchen Falle unter ein Schreiben der Art nur die Namen derjenigen Stände gesetzt , habe"welche dessen Absenkung beschlossen, nicht aber derjenigen, welche sich nicht damit einverstanden er ^
Diese Erklärung wird all releroncluw genommen. Absch. 396, 8 8. (1777.) Die Gebrüht ^
Battista Angelo Maria und Giacomo Antonio Adamini werden in den ruhigen Besitz der von ..ss ge-Bruder Joseph Anton Adamini hinterlassenen Erbschaft eingesetzt (dieser war zu Bengucla in 4" ^ ffSsterben) rrnd Carlo Martina Adamini mit seinen Ansprüchen an dieselben abgewiesen, cS wäre ^
künftiges Syndicat von der portugiesischen Regierung auf das von den Ständen der -Eidgenollllassene Schreiben eine Antwort käme, „welche widrige Beweise" enthielte. Kommt keine solche, >währende Bürgschaft aufgehoben und der ganze Streit beendet sein. Absch. 396, 8 13.