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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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LauiS. ' 969

^igelegt werde», damit die gn. Herren und Obern das Weitere verordnen können. Absch. 185,^ Al,' ^ (^9-) Zürich, Bern, Luccrn, Zug, GlaruS, Basel, Freiburg und Schaffhauscn bleiben bei^S>iru beziehen daS bremgartische Arbitrament von 1662 nicht blvS auf

>!» ' ändern auch auf LauiS. Uri und Schwyz hoffen, daß man die Bcllcnzer bei den alten Documcn-^welche ihnen crtheilt worden seien, bevor die Eidgenossen LauiS gehabt hätten, zumal da derWeingarten gar nicht nenne und ihren Angehörigen niemals bekannt worden sei. Sie^»ldi Bezahlung dcö Zolles. Obwalden stimmt dafür, daß die Bellenzer den Zoll zu zahlen

^hab ^idwalden schließt sich an'Uri und Schwyz an. Solothurn will den Abschied von 1722 ge-^lio»' Absch. 194, 8 5. 297. (1769.) Die von Bellcnz wiederholen ihr Ansuchen um Zoll-

^ berufen sich aus die ExcmtionSbricfe der Herzoge von Mailand von 1459 und 1476, auf die

^38, 1684, 1727 und 1729 und machen darauf aufmerksam, daß das Arbi-^ ^62 von Lauis gar nichts enthalte. Uri, Schwyz und Nidwaldcn unterstützen dieses Verlangen^»lh baß 1715 das bremgartische Arbitrament mit Unrecht auf LauiS ausgedehnt worden sei, da

"w den Zoll zu LuggaruS und Magadino handle. Das Angehörte hinterbringen die Ge-^>v ^ Herren und Obern. Den Zöllnern zu Lauis wird besohlen, ihre Gründe gegen die Zoll-^^wb beizulegen. Absch. 295, 8 5. 298. (1761.) Auf die Erklärung von Uri und'^l» ^ die Bellenzer für die verlangte Zollexemtion Dokumente beibringen wollen, wird die Sache in^hle» - Freiburg will, daß die Bellenzer nach dem brcmgartischcn Arbitrament von 1662 den Zoll

^ ^ ^ ^ (1762.) Die Mehrzahl der Gesandten verordnet, daß die Bcl-

^ bie Zollbestehcr ihre Documcntc und Gründe den Ständen mittheilen sollen. Bern und Frei»

^ sollBellenzer bis AuStrag der Sache den Zoll nach dem brcmgartischcn Arbitrament be-N Gesandten von Uri und Schwyz lassen eS bei dem den Bcllenzern von Francesco Maria

Herzog von Mailand, 16. März 1459, von Galeazzo Maria Sforza Visconti 13. Dcccmbcr^brivil" ^önig von Frankreich und Herzog zu Mailand, 12. November 1499 auf immer ertheilten

^ ^ril^"'" ^wenden, sowie auch bei dein, waö ihre Stände den Unterthancn bei deren Uebcrgabc denversprochen haben. Sic weisen zugleich nach, daß das bremgartische Arbitrament von 1662^ dc» ^ den Zoll zu Lauis, sondern auf den zu LuggaruS und Magadino beziehe. Zug läßt»,^"^"en Abschieden bewendm Absch. 221, 8 4. ß 219. (1763.) Zürich, Bern, Luccrn, Zug,V so,,, ^"^hausen wollen das bremgartische Arbitrament von 1662 nicht bloS aus LuggaruS und Maga-""l LauiS sich erstreckend angesehen wissen. Uri, Schwyz und Nidwaldcn wie 1762. Derseh ^"vdte muß, wenn etwas gutächtlich abgefaßt wird, dasselbe all i-etereockum nehmen; unterdessen^ ^ Standes Ansicht nach dem brcmgartischcn Arbitrament der Zoll bezahlt werden. Die^ ?lbs^" Ewalden, Frciburg und Solothurn nehmen die beiden divergierenden Meinungen all roteren-^ihntw ^' ^ ^ (1764.) Acht Stände wollen daS bremgartische Arbitrament auf LauiS

i" Berns Gesandter ist instruiert, wenn die Bcllcnzer wiederum mit ihrem Begehren um Excm-

^ !»hels"^^ ^ Parteien für und wider anzuhören und dann unter RatificationSvorbehalt darüber urthci-^ ^ ^ Abrede, daß das Arbitrament sich auch auf Lauis erstrecke. Obwaldcns Gesandter

^ ^e» ^'^^nen der übrigen Gesandten all reterenckum nehmen; der von Nidwaldcn ist beauftragt, die^ (i^^v^uz und Rivicra in ihrem Begehren nach Möglichkeit zu unterstützen. Absch. 244, 8 9. >1^ Die Mehrzahl der Gesandten sieht diese Sache als eine ausgemachte an. Uri und Schwyz

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