9S8 Lauts.
wollen die Pässe von den Kanzlern wohl ausfertigen, aber vom Landvogt besiegeln und verificiercn ^Formular der durch die Kanzler zu ertheilenden Hcimathscheine wird vorgelegt. Zürichs GesandterAusfertigung dieser Heimathscheine durch die Kanzler unter RatifieationSvorbehalt stimmen; fünf M an ^ligen ein, fünf referieren. Absch. 221, 8 12. ff R»8. (1763.) Die Mehrheit der Stände willbloS vom Landvogtc, die Hcimathscheine von den Kanzlern der Landschaft Lauis nach dem gegebenen ^lare ausgestellt wissen. Frcibtirg gestattet nicht einmal die Ausstellung von Hcimathschcincn dendenn, daß dieselben eine Kommission oder unwidersprechliche Ucbung dafür vorbringen können, undseines Standes Rechte. Absch. 231, 8 11.
c>. Sicherstellung der Flußufer. ^,zl-
Art. (1765.) Aus Anlaß einer Streitigkeit werden die Anstößcr an dem Torrente
wiesen, eine Uebereinkunft zu Stande zu bringen, wie die Gefahr der Ucbcrschwemmung abgewendet,so gering als möglich gemacht werden können, und dazu erfahrene Leute zu Rathe zu ziehen. Demwird aufgetragen, diejenige», welche nicht concurriereu wollen, nach Art. 164 der Decrcte, zu Lcist»"6 ^Pflicht oder zu Abtretung ihrer Güter zu vermögen. Zugleich wird auch vorgeschlagen, jenen Art. ^ ^abzuändern, daß alle diejenigen Güter, welche in der Gefahr stehen, überschwemmt zu werden, auch "nicht unmittelbar an daö Wasser stoßen, in Mitleidenschaft gezogen werden sollen, jedoch nicht ^ ^stabe ihres Wcrthes, sondern nach dem Maßstabe der ihnen drohenden Gefahr, so daß auf dieWasser liegenden Güter mehr gelegt werden soll, als auf die weiter entfernt liegenden. Die Arbcü^^gemeinschaftlich vorzunehmen und jährlich nach Umständen fortzusetzen, damit nach und nach daS ^Schranken könne gehalten werden. Dieses Project wird all rvseiancium genommen. Absch. 256, 8
p. Sorge für Getreidevorrath.
Art. lAltt. (1773.) Die Gesandten von Bern und Luccrn tragen instructionsgemäß daraufder Landschaft LauiS NorrathShäuser errichtet und in wohlfeilen Zeiten mit Getreide augefüllt wcrM' ^Die übrigen Gesandten nehmen den Antrag all reksrenclum. Absch. 349, 8 18. ff IÄI.abstrahiert von diesem Antrage. Absch. 362, 8 12.
Ii». Judiratur- und Competenzconflicte mit dem Bischof von Como.
a. Wegen des Exequatur in Zehntensachen. ^
Art. 1Ä2. (1747.) Der Landvogt führt Klage, daß der Propst zu Bironico ein Präcept,
Instanz desselben wider die Gemeinde zu Rivcra vom bischöflichen Vicariat zu Como pimowmarum cum aggravatoria Uli eanclom Uuriam ergangen, an die Kirchthüren zu Bironico und . ^anschlagen lassen, obgleich der Landvogt das Exequatur nicht habe beisetzen wollen; daß ferner beiSentenz, welche er später von jenem Vicariat wider die Gemeinde in onntumaciam erhalte»,ihni vom Landvogt die Exccution abgeschlagen worden, in der Kirche zu Bironico vor dem ^llbUhabe: das alles gegen die Gerechtsame der hohen Obrigkeit, welcher die Judikatur in ZelM" ^ g/angehöre. Das Syndikat beschließt in Folge dessen, daß im Namen des SyndicatS dem Bijch^ ^ ^vorgestellt werden solle, daß er den Priester zu einer anständigen Satisfaction anhalte, derernstlich injnngiere, künftig mit dergleichen den hochvbrigkcitlichen Rechten zuwiderlaufenden Präccpt» ^5ten. Sollte von Seite des Bischofs nicht entsprochen und vom sehlbaren Priester kein Genüge gclul ^ ^ 5so hat der Landvogt dieß mit den Umständen den Hoheiten cinzuberichten und die weitem Verordne»