938 Vier ennetbirgische Vogteien überhaupt.
worden sei. In Erwartung des Erfolgs behalten sich die katholischen und die evangelischen Gesandtseines Standes Rechte und die freie Religionöübung vor. Absch. 321, 8 1. ß 278. (1771) ^ jhre»digung dieser Verhandlungen von der frauenfeldischen Tagsatzung abhängt, behalten dieStänden unterdessen die hoheitlichen Rechte und die Ausübung der Justiz, die Katholische«' die freie „ ^Übung" vor. Absch. 330, 8 1. » 271». (1772.) Man beschließt, den Erfolg der Verhandlung"'frauenfeldischen Tagsatzung abzuwarten. Dieselben Vorbehalte der katholischen und der reformierten ^^^zahl1771. Absch. 338, 8 2. ß 280. (1773.) Ebenso. Absch. 349, 8 1. I> 281. (1774.) ^
der Gesandten, der katholischen und der reformierten, wie 1772. Berns Gesandter beziebt sich ^
auf der frauenfeldischen Tagsatzung eröffnet worden ist, und will von dieser ganzen Ncgociatio» ^^jschenbehält sich die Ausübung der landesherrlichen Rechte vor. Uri will erwarten, was von Seite der e ^ ^Stände auf den ihnen eröffneten päpstlichen Entschluß geantwortet wird. Der Gesandte von Glan ^ ^einem gemeinsam zu vereinbarenden Project Hand bieten; bei der Divergenz der Meinung ni»»»tSache all rekeronäum. Freiburg will die Verhandlungen zu Frauenfeld abwarten. Der Ge >a»d6
giebt davon Kenntniß. Absch. 362, 8 1. ß 282. (1775.) Man will auch jetzt das Rejultat ^ ^ ^lungen zu Frauenfeld abwarten. Dieselben Vorbehalte der katholischen und der reformierten Gel«1772. Absch. 369, 8 1. » 28». (1776. 1777.) Ebenso. Absch. 382, 8 1; 396, 8 1-
1V. Stifte und Klöster.
ILauiserabschicd: Art. 264; Luggarncrabschicd: Art. 28d.
a. Capucinerorden. Hoheit
Art. 28». (1759.) Die Eapuciner der vier Vogteien recurrieren durch Bittschriftensie möchten bei der mailändischen Regierung sich dafür verwenden, daß die Wahl deS ^ Diego elha>^LauiS zum Provincial, wegen welcher im letzten Capitel manche Mißbeliebigkeit entstanden sei, a" twerde. Es wird an den Grafen Firmiani deßwegen ein Schreiben abgesandt. DieserGoverno deßwegen die Wahl nicht anerkannt habe, weil mehrere Brcvi deö PapfteS ohne daS ^ ^Regierung verlesen und ebenfalls ohne dasselbe die Publikation der Wahl vor sich gegangen stl,
Gesetzen zuwiderlaufe. Absch. 194, 8 8.
b. Franciscanerorden. " a"
Art. 28». (1768.) Es war früher schon ein Schreiben an den Grafen Firmiani und ^ ^ erGeneral deS FranciScancrordcnS der mindern Eonventualen abgegangen deö Inhalts, cS ^ peri"^vorstehenden Provincialswahl ein FranciScaner auö den hierseitigen Vogteien genommen werdui.
nun diese Wahl herannaht, so wird cS der Ehre der schweizerischen Nation angemessen erachtet, eu>^ ,vstd ^
Empfehlungsschreiben abgehen zu lassen. Nachdem aber nicht eigmal eine Antwort cingetroff"' ^
Sache zu Ergreifung von Maßregeln den Hoheiten hinterbracht und denselben die Frage vorge «g,die Suspension der gewöhnlichen Abgaben und Steuern, welche aus den Klöstern der ennelbirgdem Orden zufließen, angeordnet werden könnte. Absch. 297, 8 7.