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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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789
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Grafschaft SarganS. 789

so ^lbsch. 227, § 66. >! Sit«. (1764.) Da cS zu keinem Kaufe zu kommen den Anschein

^ dieser Artikel künftig aus dem Abschied weggelassen. Al'sch. 240, 8 62. » »«7. (1766.) Die^lrz ^^sitzcr der Herrschaft Gräplang bei sich ergebenden Streitigkeiten der Judikatur des Landvogtei-Dorfen, oder aber vermöge der Abschiede von 1738 und 1739 davon eximiert sein sollen, wird denfilier '/^'^dracht. Absch. 266, 8 54. ss 3««. (1767.) Da der jetzige Besitzer ein Unterthan und Leib»^ kicd ^ dcm Landvogteiamt unterzieht, läßt man diese Frage auf sich beruhen und will zuwarten,^ e>n anderer Besitzer diese Exemtion verlangt. Absch. 278, 8 52.

Art. , . 6' Flums.

^ i>ch s ^ ^^60.) Die von FlumS bitten um Genehmigung des Verkaufes eines Stück WaldcS, das,dem Verkauf herausgestellt habe, Frohn- und Hochwald war. Die Genehmigung wird nach-eilt; der Boden soll aber wieder zu HolzwachS eingeschlagen werden. Absch. 201, 8 63.

^c» ' (1763.) Der Landvogt zeigt an, daß nach dcm Muraltischcn Urbar von den darin verzeich-

seic^ iNalanS zwei Züber Wein mehr entrichtet werden sollten, als seit einigen Jahren entrichtet^ 63, ^ wird ihm aufgetragen, weiter nachzuforschen, wer dieselben zu entrichten habe. Absch. 227,

(1764.) Der Landvogt wird beauftragt, die Nachforschung fortzusetzen. Absch. 240, 8 59.Art. '.7, ' Secbach.

^elhx tzo' . (1764.) Der Seebach war ausgebrochen und hatte viele Güter sehr beschädigt. Eine auf-^ ^ zwcckinäßig, diesem Wasser ein neues Bett bis in den Wallenstadtersee zu graben,

^"3 Ingenieur Albertini von Zürich, einen Plan dafür zu entwerfen. Dcm Landvogt wird der

djx A,/^ncn Entwurf einzuschicken, wie die Frohnfuhren vertheilt, die ArbeitSlcute bezahlt werden undderjenigen Güter, welche durch den neuen RunS sicher gestellt werden, die andern, durch deren^ de» Runs geführt wird, entschädigen könnten. DaS von dieser Commission eingegebene Gutachten^^rtei, übergeben und deren Disposition anheimgcstcllt, wie viel sie zu Wiederherstellung der

und der Landstraßen beisteuern wollen. Absch. 240, 8 61.

Art i Rheinau Baschär.

' ((^ll4.) Dem Landvogt wird der Auftrag gegeben, in Hinsicht der Rheinau Baschär dahin

^ vie eine dem Lande nützliche Einrichtung von den Besitzern derselben zu Stande gebracht werde,

SarganS, Melö, Ragaz und VilterS zur Einschlagung eines TheilS von den unter einander>"»auen sich verständigt haben. Absch. 240, 8 63.

^ I. GretschinS.

Wst ' Dem Landvogt und dcm Landschreiber wird aufgetragen, nachzuforschen, wem die

^crjs^"'liege, die Kirche zu GretschinS in baulichem Stand zu erhalten, damit das Dach über der^ Kirche repariert werde. Absch. 267, 8 16.^ m. Batsrieserberg.

(l?72.) Der Gesandte von GlaruS zeigt an, daß auf dem Balfrieserberg (und Matug)^"Ats ^"iahl von Haushaltungen sich befinde, welche nach dem LandSfricden die Theilung des Kir-Cattau verlangen könnte. Das Landvogteiamt zu SarganS wird beauftragt, sich des Nähern""d von der Sachen Bcwandtniß durch Vermittlung LuccrnS die übrigen Stände in Kenntniß"^"dessen soll auch in dem Thurgau Nachfrage gehalten werden, damit nicht etwa dieses Anbegchren