Rhtinthal. 705
^ s. Landvogt.
Zürich ^1764.) Zürich führt Klage, vaß der verstorbene Landvogt sich unterstanden habe, eine von
ber ^)m zuständigen gänzlich unabhängigen Episcopal-Judicatur gesprochene ehegerichtliche Sen-' welche ihm zur Vollziehung übertragen worden war. Diese Sentenz betraf eine im zweiteniozeyx ^ , "^Verwandtschaft zwischen Tobias Frcp und Barbara Kaufmann von Bcrnegg außer Lands voll-^rischx^ ^ deren diesen beiden Eheleuten kein Dvmicil weder in den Mediatlanden, noch in denMandls/" ^"""ediatlanden gestattet werden sollte. Zürich verlangt Exemtion dieser Sentenz. Die bernerischc« "U"mt diesen Antrag in den Abschied; die übrigen Gesandten wollen dem Antrag Zürichs ent-^»bb^ 8 43. (1764.) Die Gesandtschaft von Appenzell rügt, daß der abgehende
^ aus einer Viehseuche die Einfuhr des fremden Viehs verboten, Wachen am Rhein aufgestellt,
Hab ^ ^"6 Vieh, welches mit gehörigen Gesundheitsscheinen ins Land gekommen, einen Groschen^ treffe ^ Gesandten erklären, daß künstig kein Landvogt die Besugniß habe, dergleichen Verfügungen^ ^Ulbc,,"^ ^uß die in Drittmannshändcn deponierte, den Appcnzellern abgenommene Summe von
^»selben zurückgestellt werde. Absch. 240, 8 49.
4l. Landschreiber
(Zürich, Bern und GlaruS.)
!^.die n ^^2.) GlaruS zeigt den Gesandtschaften von Zürich und Bern an, daß es auf Johannis^"thab^^^^crci besetzen werde. Absch. 104, 8 19. jj «a (1763.) Der Gesandte von Appcnzell-> "estructivnSgcmäß an, daß, da die Besetzung der Landschreiberei der Kehr nach nächstens an
^ >vild gg" ' Herren nach den ihnen zukommenden Rechten einen Landschreiber setzen werden.
" rekvrvnckum genommen. Absch. 227, 8 55.
S Landammann.^ ^vt. ^ sKatholische Orte.)
^lchwc ^ ) Zu einem Landammann schlagen die katholischen Gesandten ihren gn. Herren undwürb'^ don Rheineck vor, der dem Vernehmen nach mit dem geringen Salarium dieser Stelle sich° ^bsch. ^ !! ^ (1764.) Eö wird unpassend erachtet, die Landammannstelle einem^ ^Uda»,'' ö"t>em würde die Bestellung cineS solchen zur Folge haben, daß die Evangelischen
^ Astral Rheinthal und im Sarganserland einsetzten. Es wird daher von der Besetzung dieser
^t, bis etwa ein Eidgenosse sich im Lande einkaufe und dieses Amt annehmen möchte. .Absch.
«. Archiv.
^t. sjH IZürich, Bern, evangelisch GlaruS, Appenzell-Alißerrhoden.)
ei„ , ) Aus Anlaß des Bezugs der neuen Landschreibcrei macht sich der Landschreibcr Hörlerhs ^"^igeg ^°blgeordnetcs Archiv einzurichten. Die Ausführung dieses Vorhabens wird ihm anempfohlen^ Mi, Bericht darüber erwartet. Absch. 346, 8 21. <»1> (1774.) Der Landschreiber
Bruders daö Archiv in Ordnung gebracht, die Schriften nach Materien zusam-,z , u> Faöcikcl binden lassen, dieselben mit Materialtitcln versehen und ein Register begonnen.
^Ratification von 18 neuen Dublonen zuerkannt. Der Gesandte von GlaruS nimmt Letzteres^sch. na, 8 20.
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