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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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705
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Rhtinthal. 705

^ s. Landvogt.

Zürich ^1764.) Zürich führt Klage, vaß der verstorbene Landvogt sich unterstanden habe, eine von

ber ^)m zuständigen gänzlich unabhängigen Episcopal-Judicatur gesprochene ehegerichtliche Sen-' welche ihm zur Vollziehung übertragen worden war. Diese Sentenz betraf eine im zweiteniozeyx ^ , "^Verwandtschaft zwischen Tobias Frcp und Barbara Kaufmann von Bcrnegg außer Lands voll-^rischx^ ^ deren diesen beiden Eheleuten kein Dvmicil weder in den Mediatlanden, noch in denMandls/" ^"""ediatlanden gestattet werden sollte. Zürich verlangt Exemtion dieser Sentenz. Die bernerischc« "U"mt diesen Antrag in den Abschied; die übrigen Gesandten wollen dem Antrag Zürichs ent-^»bb^ 8 43. (1764.) Die Gesandtschaft von Appenzell rügt, daß der abgehende

^ aus einer Viehseuche die Einfuhr des fremden Viehs verboten, Wachen am Rhein aufgestellt,

Hab ^ ^"6 Vieh, welches mit gehörigen Gesundheitsscheinen ins Land gekommen, einen Groschen^ treffe ^ Gesandten erklären, daß künstig kein Landvogt die Besugniß habe, dergleichen Verfügungen^ ^Ulbc,,"^ ^ die in Drittmannshändcn deponierte, den Appcnzellern abgenommene Summe von

^»selben zurückgestellt werde. Absch. 240, 8 49.

4l. Landschreiber

(Zürich, Bern und GlaruS.)

!^.die n ^^2.) GlaruS zeigt den Gesandtschaften von Zürich und Bern an, daß es auf Johannis^"thab^^^^crci besetzen werde. Absch. 104, 8 19. jj «a (1763.) Der Gesandte von Appcnzell-> "estructivnSgcmäß an, daß, da die Besetzung der Landschreiberei der Kehr nach nächstens an

^ >vild gg" ' Herren nach den ihnen zukommenden Rechten einen Landschreiber setzen werden.

" rekvrvnckum genommen. Absch. 227, 8 55.

S Landammann.^ ^vt. ^ sKatholische Orte.)

^lchwc ^ ) Zu einem Landammann schlagen die katholischen Gesandten ihren gn. Herren undwürb'^ don Rheineck vor, der dem Vernehmen nach mit dem geringen Salarium dieser Stelle sich° ^bsch. ^ !! ^ (1764.) wird unpassend erachtet, die Landammannstelle einem^ ^Uda»,'' ö"t>em würde die Bestellung cineS solchen zur Folge haben, daß die Evangelischen

^ Astral Rheinthal und im Sarganserland einsetzten. Es wird daher von der Besetzung dieser

^t, bis etwa ein Eidgenosse sich im Lande einkaufe und dieses Amt annehmen möchte. .Absch.

«. Archiv.

^t. sjH IZürich, Bern, evangelisch GlaruS, Appenzell-Alißerrhoden.)

ei , ) Aus Anlaß des Bezugs der neuen Landschreibcrei macht sich der Landschreibcr Hörlerhs ^"^igeg ^°blgeordnetcs Archiv einzurichten. Die Ausführung dieses Vorhabens wird ihm anempfohlen^ Mi, Bericht darüber erwartet. Absch. 346, 8 21. <»1> (1774.) Der Landschreiber

Bruders daö Archiv in Ordnung gebracht, die Schriften nach Materien zusam-,z , u> Faöcikcl binden lassen, dieselben mit Materialtitcln versehen und ein Register begonnen.

^Ratification von 18 neuen Dublonen zuerkannt. Der Gesandte von GlaruS nimmt Letzteres^sch. na, 8 20.

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