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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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674 Landgrafschaft Thurgau. ^

gelegenen RebbergS, in der Setze genannt, zugeinuthct und mit Exccution gedroht worden sei. Da eSUntersuchung der Titel durch eine Kommission herausstellt, daß nach denselben die Befreiung von dal ^nicht erhältlich sein werde, wird dem Kloster gerathen, eS nicht zu der kostspieligen Exccution kom»"»^ ^sondern unter Protestation und Reservation zu satteren und die Steuer zu entrichten. Absch.»22. (1772.) Der katholische Rath zu Dicßenhofcn beschwert sich, daß das Kloster, obgleich ^Nutznießungen auS dessen Gerichten ziehe und Dießenhofen mit guten Arbeitern versehen sei, dochSchwaben, als den Schweizern zu verdiene» gebe; die katholischen Gesandten möchten ein Vorstell»»^ ^an dasselbe erlassen. Dem Ansuchen wird entsprochen, jedoch so, daß daS Schreiben in möglich^Ausdrücken abgefaßt werden solle. Zugleich soll darin der Wunsch ausgedrückt werden, daS Klost^Besetzung von Pfründen vorzugsweise die Schweizer berücksichtigen. Absch. 335, 5 iL. !!

DaS Kloster behauptet, daß ihm daS Recht zustehe, den Gundelfingerhof wieder zu seinen Ha»dc» ^und beweist dasselbe, durch ein Urbar von 1263 bis 1333, aus welchem hervorgehe, daßHauS, Scheune und Zubehör 156 Juchartcn halte, welche daS Kloster theils selbst bebaut,lehen verliehen habe, und daß eS neben seinem bereits bewiesenen ckomimum ckiroctum bis ^ckaminium utile besessen habe. Die Gesandtschaften von Zürich und Bern tragen kein Bedenke"zu willfahren; weil aber die glarnerischc die Sache all islilloanckum nimmt, nehmen auch sie dich ^eck rekorenckum. Die übrigen Gesandten entsprechen sofort, jedoch mit dem Zusatz, daß,später sich herausstelle, daß das Kloster seit 1692 einige Güter acquiriert habe, dieselben ohnein fähige Hand gestellt werden sollen. Absch. 344, « 37. » »2». (1774.) Dem Kloster wird ""Besitznahme deS HofeS, jedoch mit dem oben angegebenen Zusatz, bewilligt. Absch. 358, i 4l.

i. Augusttnerkloster Kreuzlingen. . n>>lk

Art. »2S. (1761.) Der neuerwählte Prälat Prosper Donderer von Waldbach inden gewöhnlichen Schutz und Schirm aufgenommen. Absch. 208, « 27.

Schwabe»

»1. Lorales. ^ K

sKatholische Orte: Art. 926958. 962-974. 981. 985. 9L6. 988-1000. 1011. 1012. 1018-1020. 1022- ;00' .z,1060. 1062; acht Orte: Art. 959 . 960. 975. 976 . 979. 980. 982-984. 987. 1001. 1005. 1007. 1009. 1010' ^ ' ^i>.1080. 1031. 1044-1047. 1063-1065. 1068; zehn Orte: Art. 961; Zürich und Ben,: Art. 977. 978. 101^^ ''1040. 1048-1053. 1055. 1057. 1059. 1061. 1069; Zürich, Bern, Abt St. Gallen: Art. 1002-1004. 5023^

Zürich nnd Bischof von Eonstanz: Art. 1006; Zürich nnd Lucern: Art. 1008. 10411043; Zürich, Bern »nd

Ar,. 1026. 1027; Zürich nnd Bern: Art. 1029; Zürich »nd Stadt St. Gallen: Art. 1066. ^6,-1

s. Frauenfeld.

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a. Verwaltung de« katholischen Kirchenguts nnd der Pflegschaften. ^

Art. »2«. (1744.) Der Landvogt und der Landschreiber legen die Resultate der >b»e» ^

Untersuchung der Pflegschaften vor. Da sich zeigt, daß Rathsherr Locher sein Capital von7'/z Den. noch nicht versichert hat, wird er zur Versicherung angehalten. Die andern ^ ^

Kapitalien sind bis Allerheiligen zu versichern. Alle Gelder und Gültbriefe sind in eine Kis'welcher jeder der vier katholischen Kleinräthe einen Schlüssel hat. Schwyz möchte einen yst ^ t>

katholischen Landvogt oder, wenn kein solcher da ist, dem Landschreiber geben. Die Frage, ob " ^ jit"guter in eine ähnliche Untersuchung zu ziehen seien, wird den gn. Herren und Obern hint^'U