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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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362 Juli 4770.

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eintreten zu lassen, wird ein Schreiben an den Ambassador -><! r«ksr«näum in den Abschied genoin»" 'welchem derselbe ersucht wird, im Conventionsproject den Termin von 25 Jahren fallen zu lassen und da ^„auf einen illimitierten Fuß zu setzen", jj 20. M. Sämmtliche Gesandtschaften sind instruiert, allesbeizutragen, daß Uri der Stadt Mühlhausen den Beisttz bei den LegitimationSconferenzcn gestatte. ^sandte MühlhausenS verdankt diese Bereitwilligkeit. « 2l.

Zürich, Schwy» und Zug.

I». In Betreff der gehemmten Abfahrt desjenigen Biehcs, welches die Wälschen in demZürich und Zug kaufen und nach Brunnen bringen, fragen die Gesandten dieser beiden Orte dieGesandtschaft an, welchen von beiden voriges Jahr gemachten Vorschlägen ihre gn. Herren und Ober» ^nommen hätten. Diese aber erklärt, daß ihr Stand bei der alten wohl begründeten Uebung und vo» ^höchsten Gewalt gut befundenen Verordnung verbleibe. Die Gesandtschaften von Zürich und vonzweifeln, daß eS sich hier um eine schon alte Uebung handle, stellen von Seiten ihrer Stände Maß^S ^Aussicht, welche leicht zu Weitläufigkeiten führen könnten, und ersuchen die schwyzerischc Gesandtschaft^seits dahin zu wirken, daß diese den freien Handel und Wandel hemmende Verordnung aufgehoben ^Die Gesandtschaft verspricht das Angehörte getreu zu hinterbringen und die nöthigen Vorstellungen zu mach"'.I. Auf die an die Gesandtschaft von Zug von der zürcherischen und der schwpzerischen Gesandtschaft ^Frage, womit Zug die Erhöhung der Zölle und die Allordnung des neuen Susi- und Provisionsgt ' ^gründe, antwortet die zugerische, daß sie ohne Instruction sei, bemerkt aber zugleich, daß die Bürgers»)^ ^Zug dieselben eingeführt habe, und daß auch die äußern Gemeinden dadurch belästigt werden undStadt Zug beßwegen in Unterhandlung stehen. Unter solchen Umständen wird die Sache bloS in de»genommen und das frcundeidgenösstschc Vertrauen ausgesprochen, daß die Stadt Zug diese Verordnung„maßen sich das Commercium nicht genieren laßt", jj 25.

Zürich und Bern.

Ii. Anna Barbara Friedingcr, vierzehnjähriges Töchterlein des evangelischen KtrchenpflegerS in ^war durch eine katholische Frau von Sirnach nach Wyl entführt und zur Annahme der katholische»verleitet worden. Zürich und der Landammann Wolf hatten die Rückgabe dieses minderjährigen K'»^ .verlangt, aber ohne Erfolg. Die Gesandten von Zürich und Bern erklären nun den Gesandten des ^St. Gallen, daß sie den gemessenen Befehl habeil, sie zu ersuchen, bei dem Abte cS dahin zu bringen, daß ^ ^,iiseinen betrübten Aeltern zurückgegeben werde. Letztere antworten, daß der Abt es gar wohl leiden >»^'dieses Kind freiwillig zurückkehren wolle; wenn eS sich aber nach eigener Auswahl nicht dazu entsch^^^. !>'so laufe es gegen die RcligionSprincipicn, welche der Fürst hege, selbiges mit Gewalt dazu»vollen das Begehren beider Stände dem in Wyl befindlichen Abte überschreiben und unterstütze»- hi>>neun Tagen langt eine Antwort ein. Sie enthält die Nachricht, daß das Kind auf sein eigenesweil cö gefürchtet habe, eS möchte auf Veranstaltung der beiden Stände mit Gewalt weggcnoi»»"" ^ K>an einen sichern Ort, nämlich nach Constanz gebracht worden sei. Ueber dieses Verfahren werde»sandten des AbteS nachdrückliche Vorstellungen gemacht; der Hergang der Sache wird den Holst^"bracht. « 26.

Zürich und Lucern.

I. Aus Anlaß des im Absch. 308, lüt. lt., erwähnten Vorfalls fragt die GesandtschaftLucern an, welche Gesinnungen vcren gn. Herren lind Obern in Beziclning aus oie gegenseitige