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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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Juli 1770. 3«t

^nichts bei an die Steuer für Friedrichsthal und Karlsruhe (6), für Baireuth (7), für^tud Worms (8), für die Churpfalz (9), an den Zuschuß für die pieinontesischen und ungarischen^ Neureuth (11), für die vier letzten auch GlaruS und Appenzell nichts; Stadt St.für s il" den Zuschuß für die genannten Studenten. Basel und Schaffhausen wollen die Steuer

daß j^^'urg, wenn sie genehmigt wird, auf sechs Jahre festsetzen. Die Gesandtschaft BernS erklärt,^steln^ keiner Vermehrung der Steuern sich anheischig mache, und daß, wenn andere Stände

^'uern nicht beitrete» wollen, ihr Stand auch davon abstrahieren werde. 8 2 bis 16. r. Aus^>e„d> k>es evangelischen Conststoriums der Ehurpfalz um Beistand für die Erleichterung der bevor-ia g " ^^chengutStheilung wird nicht eingetreten. 8 17. «I. Die Vorsteher der wallonischen Kirchen»nd > Mauden kommen mit dem Ansuchen ein, die Pension der fünf pieinontesischen Studenten zu erhöhen,ch, ^Vorschlag zu einer bessern diese Studenten betreffenden Einrichtung vor. Es wird von Zürich^ Gulden in ncunvrtischcr Rcpartition und zugleich die Ratification jener vorgeschlagenenbeantragt. Basel und Mühlhausen erklären sich sofort dafür, die andern Gesandten nehmen die^kteiiii ^ ^ ^ ^koreuilum, thcils acl ratikieanäiim. 8 18. v» Die bedrängten Glaubensgenossen derz» ^ ' reformierten Kirchen in Großpolen und polnisch Preußen stellen in einem Schreiben ihren von Tag^be„ ^"^5str werdenden Zustand vor und bitten in ihrer Bedrängniß um Hülfe. Zürich schlägt vor, den-Äscher <p ^ gewöhnlichen Steuer auf drei Jahre einen jäbrlichen Zuschuß von 600 Gulden in neun->hui>; verabfolgen. Bern will sich dabei nur dann betheiligen, wenn andere Stände es auch

thcilg z,, '^hauten tritt sofort bei, die übrigen Gesandten nehmen den Vorschlag theils all rokeionüum.^ der """'""""k°"rl»m. 8 19. l". Die Mehrzahl der Gesandten ist instruiert, das Zustandekommen des^ °^"ukreich abzuschließenden Vertrags wegen rcciprocierlicher Aufhebung des üioit ü^nkaine und>S. auf alle mögliche Weise zu betreiben. Der Ambassador hatte in einem Schreiben vom

^rie, z, ^"ukte verlangt: 1) die Enumeration der in dem Tractate bestimmt auszusetzenden zugewandten^ "^ches sich nicht auf die von besondern Herrschaften, die ihre eigenen, von der Krone Frankreich"dein Achtsamen besitzen, eben wie auf die Befugsame der Municipal- und anderer Städte, die in

^^'k)«t der evangelischen und zugewandten Stände sich befinden, etwa» zu genießenden Ab-^dd ^Ilreeken solle;" Z) daß die Dauer dieses TractatS aus 25 Jahre gestellt sein solle. Zürich">cht "^bmen die beiden ersten Punkte an, wünschen aber dringend, daß die Dauer des TractatSeine > ^ werde, sondern daß sie entweder eine nicht limitierte sei oder doch wenigstens

^ern erklär"^ ausgedehnt oder auf eine den evangelischen Ständen angemessene Weise bestimmt werde.

^ kinverstanden init der vom Ambassador vorgeschlagenen Redaktion im ersten Artikel: To.»^ «'t villv» allive», o'e«l-ä-üiis 8t. Calla. ^lii»mu-i«n «t vieune ate. Da serner

^ bem Tractate eine Rcdaction vorschlug, welche verhindern sollte, daß der Abzug im Elsaß,daß ^ ^^ten und besondern Herrschaften zugehört, als DrittmannSrecht künstig nicht prätendiert werde,^ ^hre,/ ""b die Stände nur ihre eigenen Rechte verstanden haben wollen, ohne DrittmannSrecht»nd ^ Gesandtschaft Berns instruiert, in erster Linie den Ambassador zu vermögen, davon ab-ausa ^'"eralität beizubehalten, in zweiter Linie dahin zu wirken, daß daö Elsaß und der Sundgau^ " werden. In Beziehung auf die Dauer der Convention erklärt Bern, daß cS nur dann zu

daß bieten werde, wenn dieselbe für immer geschlossen werde. Da der GesandtschaftSsecretär

^ Ambassador nicht bevollmächtigt sei, in Beziehung aus die Dauer des TractatS eine Aenderung

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